Dossier ausserhumane Gentechnologie (1993-1999)
(Jahrgänge 1993-1996 in Französisch, Rest in Deutsch)
(Années 1993-1996 en français, le reste en allemand)
Bis heute steckt
das vom Bundesrat Ende 1998 als indirekter Vorschlag zur Gen-Schutz-Initiative
in die Vernehmlassung geschickte Gen-Lex-Programm in langwierigen Prozessen
der verwaltungsinternen Feinabstimmung. Es verlangt die schnellstmögliche
Regelung der ausserhumanen Gentechnik in allen Gesetzen, die für deren
Anwendung von Belang sind – wobei die Hauptforderungen eine Bewilligungspflicht
für gentechnische Eingriffe, eine Haftpflichtregelung und eine Deklarationspflicht
sind. Ein Patentierungsverbot ist hingegen nicht vorgesehen. Die bundesrätliche
Botschaft – zuerst auf Herbst 1998 erwartet, dann auf Frühling 1999 verschoben
– lag Ende 1999 immer noch nicht vor. Auch für die Herbstsession 2000 ist
die Gen-Lex nicht behandlungsreif; offene Fragen zur Deklaration, zur Haftpflicht
oder zu einem eventuellen Moratorium sind laut der zuständigen Ständeratskommission
an der Verzögerung Schuld.
Unter den eidgenössischen
Abstimmungsvorlagen im Jahre 1998 hat eindeutig die Volksinitiative "Zum Schutz
von Leben und Umwelt vor Genmanipulation" (Gen-Schutz-Initiative) die höchsten
Wellen geworfen und heftige, emotional aufgeladene Kontroversen über Chancen
und Risiken der Gentechnik ausgelöst. Das aufwühlende Thema stürzte
Bevölkerung und Parteien in ein Dilemma: Wer nicht berufshalber oder aus
weltanschaulichen Gründen einen Entscheid fällen wollte, stand verunsichert
und unentschlossen der Polarisierung durch Befürworter und Gegner gegenüber.
Die in der Abstimmung schliesslich erfolglose Gen-Schutz-Initiative war 1993
von der Schweizerischen Arbeitsgruppe Gentechnologie (SAG) eingereicht worden
und wollte Herstellung, Erwerb und Weitergabe genetisch veränderter Tiere,
die Freisetzung genetisch veränderter Organismen sowie die Patentierung
genetisch veränderter Tiere und Pflanzen verbieten.
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| 1994 |
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| 1995 |
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| 1996 |
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| 1997 |
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| 1998 |
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| 1999 |
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Lancement de l'initiative populaire "pour la protection de la vie et de l'environnement
contre les manipulations génétiques"
Le Conseil des
Etats a transmis comme postulat une motion Huber (pdc, AG) qui invitait le Conseil
fédéral à présenter deux projets de loi, l'un sur
le génie génétique et l'autre sur la médecine de
la procréation. Le chef du DFI a répondu qu'il lui paraissait
inutile de créer une nouvelle base légale spécialement
pour ces deux domaines alors les réglementations relatives à ces
sujets sont déjà inscrites dans différents textes législatifs,
en particulier la loi sur la protection de l'environnement et celle sur les
épidémies. De surcroît, une révision de ces deux
textes est actuellement en cours. Pour sa part, le Conseil national a approuvé
sous forme de postulat une motion Bundi (ps, GR) qui chargeait le Conseil fédéral
d'édicter des prescriptions limitant la recherche et les applications
de la technologie génétique sur les plantes et les animaux .
Sur la base d'un
rapport interdépartemental de l'administration fédérale,
le Conseil fédéral s'est déclaré favorable à
la possibilité de déposer des brevets sur des micro-organismes,
des plantes ou des animaux génétiquement modifiés sous
certaines conditions éthiques et écologiques. Les manipulations
portant sur l'être humain seront par contre interdites . Quelques semaines
plus tard, différentes organisations liées à la protection
de la nature, aux églises, à l'aide au développement et
à la protection des animaux ont transmis à la Chancellerie fédérale
une pétition, signée par 41 000 personnes, demandant au Conseil
fédéral de revenir sur sa décision d'autoriser la possibilité
de breveter les organismes vivants .
L'initiative populaire
"pour la protection de la vie et de l'environnement contre les manipulations
génétiques", lancée par le Groupe suisse de travail sur
le génie génétique, a abouti avec 115 000 signatures .
Initiative refusée par le Conseil fédéral sans contre-projet
Estimant qu'une
limitation des dangers et des utilisations néfastes des technologies
génétiques pourrait être garantie dans le cadre de la révision
de la loi sur la protection de l'environnement, le Conseil fédéral
s'est prononcé contre l'initiative populaire "Pour la protection de la
vie et de l'environnement contre les manipulations génétiques"
et a refusé de présenter un contre-projet .
Sous-commission du Conseil national chargée d'élaborer un contre-projet
Conformément
à ce qu'il avait annoncé en 1994, le Conseil fédéral
a recommandé, sans opposer de contre-projet, le rejet de l'initiative
"pour la protection de la vie et de l'environnement contre les manipulations
génétiques" déposée en 1993 par le Groupe suisse
de travail sur le génie génétique. Le gouvernement a en
effet estimé que l'acceptation par le peuple et les cantons de cette
initiative aurait des conséquences négatives pour la recherche
fondamentale et appliquée helvétique. Selon le Conseil fédéral,
cette initiative signifierait l'interdiction quasi totale de la production,
de l'achat, de la remise ainsi que du brevetage d'animaux et de plantes modifiés
génétiquement. Il a en outre estimé que la norme constitutionnelle
sur le génie génétique ainsi que la législation
existante en la matière étaient amplement suffisants pour combattre
les abus dans le domaine des manipulations génétiques. La commission
du Conseil national a renoncé, de son côté, à se
prononcer immédiatement sur cette initiative. Prenant au sérieux
les appréhensions exprimées par les initiants, elle a en effet
préféré charger une sous-commission d'élaborer un
contre-projet. Les milieux de la chimie, par la voix notamment de la Société
suisse des industries chimiques, ont quant à eux entamé une campagne
d'information sur ce qu'ils estiment être les graves dangers de cette
initiative pour l'industrie chimique helvétique .
L'initiative reçoit l'appui des écologistes et d'une petite majorité
des socialistes au Conseil national
Lors de sa session
d'automne, le Conseil national avait à se prononcer sur l'initiative
populaire "pour la protection de la vie et de l'environnement contre les manipulations
génétiques" déposée en 1993 par le Groupe suisse
de travail sur le génie génétique. Visant à prévenir
tout dérapage dans le domaine des technologies génétiques,
le texte des initiants propose principalement d'interdire les manipulations
génétiques sur les animaux, la dissémination dans l'environnement
de plantes et d'organismes génétiquement modifiés ainsi
que le brevetage d'êtres vivants dont le génome a été
altéré.
Parallèlement
à cette initiative, les conseillers nationaux devaient s'exprimer sur
deux autres propositions concurrentes. Elaborée sous forme de contre-projet
par une minorité rose-verte de la commission pour la science, l'éducation
et la culture (CSEC), la première proposition visait à prendre
au sérieux les préoccupations exprimées par les initiants,
en veillant cependant à ne pas empêcher toute activité scientifique.
A cet effet, le contre-projet prévoyait principalement d'autoriser les
manipulations génétiques sur les animaux lorsque celles-ci avaient
des implications médicales évidentes. La dissémination
de plantes modifiées génétiquement était également
permise, sous condition toutefois. Sur la question du brevetage, le contre-projet
reprenait en revanche l'interdiction mentionnée par l'initiative.
La seconde proposition
était constituée d'une motion adoptée par la majorité
bourgeoise de la CSEC. Selon cette dernière, dans la mesure où
il fallait le plus possible éviter d'entraver le bon déroulement
de la recherche scientifique, l'article actuel de la Constitution relatif à
la procréation assistée suffisait amplement sur le plan constitutionnel
puisque comprenant un alinéa sur les manipulations génétiques
à l'encontre des animaux. Aussi, privilégiant l'action au niveau
de la loi, la motion de la CSEC se contentait de charger le gouvernement de
présenter d'ici 1997 un paquet législatif sur le génie
génétique qui proposerait les adaptations nécessaires afin
de garantir le respect de certains principes. Parmi ceux-ci, les motionnaires
mentionnaient la dignité de la créature, la protection de la multiplicité
des espèces ou encore l'utilisation durable des ressources naturelles.
La motion demandait en outre que les interventions génétiques
sur les animaux soient soumises à une procédure d'autorisation.
Enfin, à l'instar de ce que prévoyait par ailleurs également
le contre-projet, le Conseil fédéral était chargé
de procéder aux modifications législatives nécessaires
afin que les produits génétiquement modifiés soient déclarés
comme tels au consommateur et que le droit en matière de responsabilité
civile tienne compte des particularités du génie génétique
dont les effets peuvent se manifester à long terme.
Au terme d'un débat-fleuve,
la majorité du Conseil national a opté assez nettement pour la
motion défendue par la majorité de la CSEC: l'initiative pour
la protection génétique n'a reçu l'appui que des écologistes
et d'une petite majorité des socialistes alors que le contre-projet obtenait
un score un peu meilleur puisqu'il ralliait, outre les écologistes et
l'ensemble des socialistes, les indépendants et quelques démocrates-chrétiens.
Selon la majorité de la grande chambre, s'il était certes nécessaire
de combler au niveau législatif certaines lacunes afin d'éviter
tout risque de dérapage, tant l'initiative que le contre-projet étaient
en revanche inacceptables dans la mesure où ils signifiaient tous deux
l'interdiction pure et simple de la majeure partie de l'activité scientifique
dans les domaines du génie génétique et de la biotechnologie,
secteurs hautement prometteurs notamment pour le traitement de maladies humaines
aujourd'hui incurables. Si l'initiative était de ce point de vue, aux
yeux de la majorité des conseillers nationaux, encore plus condamnable
que le contre-projet, les conséquences néfastes pour la recherche
de ce dernier n'étaient pas non plus négligeables. Dans la mesure
où celui-ci exigeait du chercheur désirant procéder à
des manipulations génétiques de prouver les implications médicales
de ses recherches, il était en effet à craindre que nombre d'études
ne pourraient être entreprises, les vertus médicales d'une recherche
étant en général inconnues au début des travaux.
De plus, en reprenant
l'interdiction prônée par l'initiative de breveter les animaux
et plantes modifiés génétiquement, le contre-projet décourageait
les chercheurs ainsi que les entreprises d'effectuer de coûteux investissements
en temps et en argent: sans possibilité de breveter leurs inventions,
les milieux de la recherche ne pourront en effet plus bénéficier
exclusivement des fruits de leurs investigations.
Lors des débats,
de nombreux orateurs - et notamment le radical bâlois Randegger - ont
également relevé que l'interdiction de toute recherche dans le
domaine du génie génétique n'irait pas sans conséquences
économiques négatives pour le secteur de la chimie, de loin la
branche de l'économie suisse produisant le plus de valeur ajoutée.
Selon les partisans de la motion, on pouvait en effet raisonnablement estimer
qu'en cas d'acceptation de l'un ou l'autre des deux textes, nombre de PME et
de laboratoires au sein des universités pourraient fermer boutique. Les
grandes multinationales pourraient pour leur part certes faire face aux nouvelles
conditions légales, mais au prix d'importantes délocalisations
alimentant le nombre de sans-emplois.
Face à l'ampleur de l'opposition, tant les partisans de l'initiative
que les tenants du contre-projet ont eu de la peine à faire entendre
leurs arguments. Membre du comité des initiants, l'écologiste
Gonseth (BL) a tenté, en vain, de rejeter les accusations selon lesquelles
le projet relevait d'un fondamentalisme quasi religieux visant à interdire
toute recherche dans le domaine. Selon elle, il s'agissait uniquement de mettre
en place des garde-fous indispensables afin d'éviter des dérapages
tels que ceux concernant la maladie de la vache folle. Soulignant que les propos
des opposants relevaient la plupart du temps d'un scientisme dogmatique, l'écologiste
bâloise a par ailleurs qualifié la motion de tentative de fourvoyer
les citoyens. Les partisans du contre-projet ont pour leur part en vain fait
valoir que leur proposition constituait un compromis acceptable. La socialiste
Jeanprêtre (VD) a notamment relevé qu'elle se basait davantage,
contrairement au texte des initiants, sur des autorisations que sur des interdictions.
Les partisans du contre-projet ont également argué que renoncer
à ce dernier faisait courir le risque de voir le souverain accepter l'initiative,
tant le domaine du génie génétique pouvait susciter des
craintes irrationnelles.
Ständerat verwirft die Gen-Lex-Initiative oppositionslos und überweist
die Gen-Lex-Motion der grossen Kammer
In der Frühlingssession
hatte sich als Zweitrat der Ständerat mit der Volksinitiative "Zum Schutz
von Leben und Umwelt vor Genmanipulation" (Gen-Schutz-Initiative) der Schweizerischen
Arbeitsgruppe Gentechnologie (SAG) zu befassen. Diese will Herstellung, Erwerb
und Weitergabe genetisch veränderter Tiere, die Freisetzung genetisch veränderter
Organismen sowie die Patentierung genetisch veränderter Tiere und Pflanzen
verbieten. Die WBK des Ständerates hatte die als forschungsfeindlich eingestufte
Volksinitiative zuvor einstimmig verworfen, dafür aber ausführlich
einen moderateren Gegenvorschlag Zimmerli (svp, BE) diskutiert, der im wesentlichen
die Anliegen der Gen-Lex-Motion übernahm. Diesen aus der Feder von Nationalrat
Randegger (fdp, BS) stammenden Vorstoss hatte der Nationalrat letztes Jahr überwiesen.
Er verlangt die schnellstmögliche Regelung der ausserhumanen Gentechnik
in allen Gesetzen, die für die Anwendung der Gentechnik von Belang sind.
Hauptforderungen sind eine Bewilligungspflicht für gentechnische Eingriffe,
eine Haftpflichtregelung, eine Deklarationspflicht und die Schaffung einer Ethik-Kommission.
Ein Patentierungsverbot lehnt die Gen-Lex-Motion dagegen strikte ab. Für
einen Gegenvorschlag hätte das Argument gesprochen, die von der Motion
angesprochenen Zielsetzungen auf Verfassungsstufe zu heben. Eine deutliche Kommissionsmehrheit
betonte aber, dass der vom Nationalrat gewiesene Weg mit einem detaillierten
Gesetzgebungsauftrag wesentlich rascher ans Ziel führe.
Im Ständerat
wichen die Meinungen weit weniger voneinander ab als im Nationalrat, wo es immerhin
zu über 50 Gegenstimmen resp. Enthaltungen gekommen war. Er verwarf die
Volksinitiative oppositionslos, mit 37 zu 0 Stimmen. Neben vielen bürgerlichen
Vertretern, die den Forschungsplatz Schweiz gefährdet sahen, verglich Ständerat
Gian-Reto Plattner (sp, BS) die Gentechnologie in einer vielbeachteten Rede
mit der Zähmung des Feuers, die die heutige Zivilisation erst ermöglicht
habe. Er warnte vor einem schweizerischen Alleingang und stellte bei Annahme
der Initiative einen Abbau von mindestens 2500 Stellen in Basel in Aussicht.
Neben dem Bekenntnis zum Forschungsplatz Schweiz warnten aber auch viele Ratsmitglieder
davor, die Ängste der Bevölkerung vor der Gentechnologie zu unterschätzen;
die Volksinitiative sei nicht chancenlos. Um bei der Abstimmung nicht mit leeren
Händen dazustehen, machte sich Ständerat Onken (sp, TG) für einen
direkten Gegenvorschlag stark, der wie die Initianten ein Patentierungsverbot
für Tiere und Pflanzen verankern wollte. Die Freisetzung von gentechnisch
veränderten Tieren wäre gemäss Vorschlag Onken verboten worden,
nicht aber die Freisetzung von gentechnisch veränderten Mikroorganismen
und Viren, wenn therapeutische oder öffentliche Interessen nachgewiesenermassen
überwiegen. Die Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen
sowie die Erzeugung, Haltung und Verwendung transgener Tiere wäre bewilligungspflichtig
geworden. Dieser Vorschlag ging dem Rat aber entschieden zu weit und wurde mit
nur drei Gegenstimmen abgelehnt. Stattdessen überwies er diskussionslos
die Gen-Lex-Motion des Nationalrates. Bundesrat Delamuraz versicherte, dass
die Verwaltung daran sei, diese so rasch wie möglich in konkrete Gesetzesbestimmungen
umzusetzen.
Im Juli veröffentlichte
das federführende Bundesamt für Veterinärwesen ein Gutachten
des Rechtsprofessors Rainer J. Schweizer, das die noch bestehenden Lücken
der Gesetzgebung in der ausserhumanen Gentechnologie aufzeigte. Schweizer trat
dafür ein, neben den verschiedenen Erlassen in den anwendungsbezogenen
Gesetzen - vom Umwelt- über das Natur- und Heimatschutz- bis zum Tierschutz-
und Lebensmittelgesetz - ein Rahmengesetz zur Gentechnologie im ausserhumanen
Bereich zu erlassen. Weiter schlug er insbesondere die Einführung einer
Bewilligungspflicht für gentechnische Eingriffe an Tieren, gesetzgeberische
Massnahmen zur Wahrung der "Würde der Kreatur", die Einsetzung einer einflussreichen
nationalen Ethikkommission, die Verschärfung der Haftpflicht und die Ausweitung
der Deklarationspflicht im Lebensmittelbereich vor.
Im Verlauf des Jahres formierten sich diverse Gruppierungen pro oder contra
Gentechnik. Während sich etwa Hochschulforscher mit einem "Manifest für
die Menschenwürde - Klonen beim Menschen: nein" bemühten, das Bild
einer verantwortungsbewussten Wissenschaftsgemeinschaft zu vermitteln, lehnten
namhafte Schweizer Kulturschaffende mit einer "Erklärung von Zürich"
die Gentechnik als Trägerin zu grosser unbekannter Risiken ab. Die Diskussion
um Nutzen und Risiken der Gentechnologie polarisierte sich zusehends. Medienberichte
über ausländische Forschungsversuche, wie etwa das geklonte Schaf
"Dolly", aber auch die schweizerische Zulassung des Imports von gentechnisch
verändertem Soja führten zu zusätzlicher Verunsicherung. Im August
reichte die Stiftung für Konsumentenschutz Strafanzeige gegen die von der
Pharmaindustrie finanzierte Inseratekampagne für Gentechnologie ein, da
diese irreführend und täuschend sei und damit gegen das Gesetz über
den unlauteren Wettbewerb verstosse. Ebenfalls im August fasste der Parteivorstand
der SP ausserdem bereits die Ja-Parole und löste damit heftige Kritik in
der Spitzenforschung aus. Im November unterzeichneten über 750 Personen
aus Forschung, Medizin, Verwaltung, Politik und Wirtschaft (darunter Nobelpreisträger
Rolf Zinkernagel) die "Berner Konvention", die der Gen-Schutz-Initiative den
Kampf ansagt und für einen "verantwortungsbewussten Umgang mit Bio- und
Gentechnologie" plädiert. Die Gentechnologie-Gegner ihrerseits stellten
gar ein internationales Unterstützungskomitee auf die Beine, dem u.a. die
indische Umweltaktivistin und Gewinnerin des alternativen Nobelpreises Vandana
Shiva angehört. Schweizer Nahrungsmittel- und Biotechnologie-Konzerne gründeten
die Vereinigung "Internutrition", um den Dialog mit der Bevölkerung zu
fördern und ihr die Ängste vor gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln
zu nehmen. Der teuerste in der Schweiz je geführte Abstimmungskampf begann
sich abzuzeichnen.
Ende Jahr eröffnete
der Bundesrat die Vernehmlassung zur Gen-Lex-Vorlage als eine Art indirekter
Gegenvorschlag zur Gen-Schutz-Initiative. Im wesentlichen nahm er die Vorschläge
Schweizers auf, verzichtete aber auf ein Rahmengesetz und legte stattdessen
Anpassungen von insgesamt acht Gesetzen, drei Verordnungen und einem Bundesbeschluss
vor. Die wichtigsten Anpassungen betreffen das Umweltschutzgesetz (USG), das
zu einer Art Grundgesetz für die Gentechnologie werden soll. Neben der
Sicherheit für Mensch und Umwelt verlangt das USG neu ausdrücklich
auch, dass die "biologische Artenvielfalt und deren nachhaltige Nutzung" nicht
durch gentechnologische Anwendungen beeinträchtigt und die "Würde
der Kreatur" bei Tieren und Pflanzen nicht missachtet werden darf. Die Herstellung
transgener Tiere stellt gemäss Bundesrat keine prinzipielle Verletzung
der Würde der Kreatur dar. Die Herstellung und der Umgang mit transgenen
Tieren (im Tierschutzgesetz geregelt) und auch die Freisetzung von gentechnisch
veränderten Pflanzen und Organismen unterstehen jedoch einer erweiterten
Bewilligungspflicht, zudem muss vor gentechnischen Veränderungen am Erbmaterial
von Tieren und Pflanzen eine Güterabwägung im Hinblick auf die Würde
der Kreatur vorgenommen werden. Der Bundesrat erhält weitreichende Verordnungskompetenzen,
um regulierend eingreifen zu können. Er erhält aber auch die Ermächtigung,
Ausnahmen von der Bewilligungspflicht zuzulassen, "wenn nach dem Stand der Wissenschaft
oder der Erfahrung eine Gefährdung der Umwelt oder des Menschen, eine Missachtung
der Würde von Tieren und Pflanzen oder eine Beeinträchtigung der biologischen
Vielfalt und deren nachhaltiger Nutzung ausgeschlossen ist". Bei den Bewilligungsverfahren
soll das Öffentlichkeitsprinzip herrschen, wonach jede Person Anspruch
auf Zugang zu Informationen über Bewilligungsgesuche hat, allerdings erst
nach Erteilung der Bewilligung.
Die Kennzeichnungspflicht
für Lebensmittel soll erweitert werden. Um die Wahlfreiheit der Konsumenten
zu schützen, soll der Bundesrat auch Vorschriften über eine Negativdeklaration
erlassen können ("Dieses Produkt enthält keine GVO"). In den USA sind
solche verboten. Ferner soll der Bundesrat eine Deklarationspflicht auch für
Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs wie zum Beispiel Kosmetika
erlassen können. Im Epidemiengesetz sollen immunbiologische Produkte und
Gegenstände kennzeichnungspflichtig werden, die Erreger enthalten oder
aus Erregern gewonnen werden, die gentechnisch verändert sind. Schliesslich
sollen wegen allfälliger Langzeitschäden die Verjährungsfristen
für die Haftpflicht nach oben korrigiert werden: neu sollen eine relative
Frist von drei Jahren (seit Entdeckung) und eine absolute Frist von dreissig
Jahren (seit Schadenereignis) gelten, wie sie auch das Atomrecht kennt. Die
Produktehaftung wird ausgedehnt auf gentechnisch veränderte Landwirtschaftsprodukte,
womit sich das Haftungsrisiko für Landwirte, die solche Produkte erzeugen,
erhöht.
Im Landwirtschaftsgesetz
wird ausserdem festgelegt, dass gentechnisch veränderte Nutztiere erst
gezüchtet oder eingeführt werden dürfen, "wenn wichtige Gründe
die Produktion und den Absatz rechtfertigen" und die Voraussetzungen des Tierschutzrechts
erfüllt sind. Die für die Initianten zentrale Frage der Patentierung
wurde offen gelassen, da man diesbezüglich die europäische Regelung
abwarten wolle. Mit allen ethischen Fragen der Gentechnologie soll sich künftig
eine Ethikkommission befassen, wie sie im Bereich der Humanmedizin schon seit
längerer Zeit besteht. Zu den Aufgaben der Kommission gehört es, die
Behörden zu beraten und bei wichtigen Bewilligungsgesuchen oder Forschungsvorhaben
Stellung zu nehmen; sie hat allerdings kein Veto-Recht. Weiter soll sie die
Information der Bevölkerung gewährleisten. Die Vernehmlassung dauert
bis Ende März 1998.
Die Gentechnologie-Gegner
kritisierten die Vorlage in ersten Stellungnahmen erwartungsgemäss als
zu wenig weitgehend. Die Grünen sahen in ihr "viel Verpackung, aber wenig
neue Inhalte". Von seiten jener, die die Gentechnologie nicht grundsätzlich
ablehnen, wurden insbesondere die vielen Kann-Formulierungen und das "Flickwerk"
anstelle eines kompakten Gentechnik-Gesetzes kritisiert, wie auch, dass die
Frage der Patentierung offengelassen wurde, und dass Konsumenten- und Umweltschutzorganisationen
keinerlei Mitsprachemöglichkeiten wie etwa ein Beschwerderecht in den Bewilligungsverfahren
eingeräumt wird. Die Medien wiesen darauf hin, dass die Gen-Lex-Vorlage
im Parlament erst Ende 1998 - nach der Abstimmung über die Volksinitiative
- behandelt werden wird und dass die Vorlage dann noch abgeschwächt werden
könnte.
Abstimmungskampagne zur Gen-Lex-Initiative wirft emotional aufgeladene Kontroversen
auf
Die höchsten
Wellen unter den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen im Jahre 1998 warf
eindeutig die Gen-Schutz-Initiative. Sie löste heftige, emotional aufgeladene
Kontroversen über Chancen und Risiken der Gentechnik aus. Das aufwühlende
Thema stürzte Bevölkerung und Parteien in ein Dilemma: Wer nicht berufshalber
oder aus weltanschaulichen Gründen einen Entscheid fällen wollte,
stand verunsichert und unentschlossen der Polarisierung durch Befürworter
und Gegner gegenüber. Bei Annahme der Initiative wären folgende drei
Teilverbote statuiert worden: Verboten werden sollten gentechnisch veränderte
Tiere, die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen und die Patentierung
derart manipulierter Tiere und Pflanzen bzw. von Verfahren zu ihrer Veränderung
oder von daraus gewonnenen Produkten. Schliesslich verlangte das Volksbegehren
auch, dass Forschende, welche ein Gesuch für die Anwendung von gentechnischen
Verfahren einreichen, den Nutzen von Forschungsarbeit im Gentechnikbereich und
das Fehlen von Alternativmethoden ausweisen.
Zu Beginn des Berichtsjahres
wurde die Abstimmungskampagne über die Initiative mit der Gründung
des nationalen Komitees "Ja zum Genschutz!" eröffnet. Unter dem Präsidium
der grünen Nationalrätin Ruth Gonseth (BL) formierten sich über
fünfzig eidgenössische Parlamentsmitglieder aus dem grünen und
sozialdemokratischen Lager zu einem Komitee, das sich auf Dutzende von Organisationen
mit insgesamt einer halben Million Mitglieder stützen konnte. An der Gründungs-Pressekonferenz
standen "Profitstreben" und "Heilsversprechen" der Genforschung im Zentrum der
Kritik. Im April riefen die Bundesratsmitglieder Dreifuss, Couchepin und Leuenberger
zur Verwerfung der Initiative auf. Sie lehnten die Verbotsphilosophie der Initianten
ab, deren "pauschale und einfache Antworten" einem rationalen Diskurs nicht
standhalten würden; die Initiative lähme die Forschung, verhindere
Chancen und vernichte Arbeitsplätze. Die Initianten reagierten mit Empörung
auf den Bundesratsauftritt – insbesondere gegen jenen der Sozialdemokratin Dreifuss
und ihres Parteikollegen Leuenberger und warfen diesen vor, durch die Industrie
instrumentalisiert zu sein. Ein Graben spaltete die SP schon seit Ende März,
als sich namhafte Parteimitglieder in einem offenen Brief an die SP-Geschäftsleitung
gegen die vom schweizerischen Parteivorstand gefasste Ja-Parole gewandt und
letztlich eine Revision der Parolenfassung gefordert hatten.
In Neuenburg und
der Waadt entschieden sich die Kantonalsektionen der Partei gegen die Initiative;
in den Kantonen Basel-Land, Jura und Wallis beschlossen sie Stimmfreigabe. Abgesehen
von den bürgerlichen Parteien und der Pharmaindustrie, die geschlossen
gegen die Initiative auftraten, gab der Abstimmungskampf reihum ein Bild der
Zerrissenheit wieder, in der die Suche nach nüchternen Argumenten für
oder gegen die Initiative schwierig blieb. Die Diskussion über die Gefährdung
von Arbeitsplätzen und wissenschaftlicher Standortattraktivität beispielsweise
basierte je nach Lager auf höchst unterschiedlichen Berechnungen und Zahlen.
Die Position der Bauern war von internen Flügelkämpfen zwischen konventionellen
und biologischen Bauern geprägt. Obwohl viele Bauern wegen der Rinderseuche
BSE Angst vor schwer kontrollierbaren Auswirkungen bekundeten, wollte der Bauernverband
auf die Vorteile, welche die Gentechnologie auch der Landwirtschaft bringen
könnte, nicht verzichten, so dass er sich zur Nein-Parole entschloss. Der
Gewerkschaftsbund und die Angestelltenverbände konnten sich hingegen zu
keiner Parole durchringen. Die Auswirkungen einer Annahme der Initiative auf
die Beschäftigungslage schien niemand richtig abschätzen zu können.
Der Christlichnationale Gewerkschaftsbund stellte sich mit seiner Ja-Parole
auf die Seite der Initiativbefürworter.
Die Gründung
eines Ärztekomitees für die Initiative sowie das Engagement von Forscherinnen
und Forscher auf der gegnerischen Seite sorgten für Aufsehen. Ende April
demonstrierten rund 2000 Studenten, Assistentinnen und Professoren in Zürichs
Strassen gegen das Volksbegehren. Ein solche Demonstration von Professoren hatte
es in der Schweiz noch nie gegeben. Wenn sich bei manchen angesichts dieser
Auseinandersetzungen Hoffnung auf mehr Transparenz und Demokratie in der Forschung
regte, machte sich bei anderen eine zunehmend aggressive Wahlkampfrhetorik breit,
die bis in juristische Geplänkel mündete. Die Schweizerische Arbeitsgruppe
Gentechnologie (SAG), ihres Zeichens Trägerin der Initiative, reichte gegen
verschiedene Dozenten an den Universitäten Basel, Bern und Zürich
Aufsichtsbeschwerden ein. Im Visier hatte die SAG jene Professoren, die Mitglieder
von "Forum Gen, Persönlichkeiten für eine sinnvolle Bio- und Gentechnologie"
waren. Stein des Anstosses war eine Inseratekampagne von "Forum Gen" gewesen,
in der festgehalten wurde, die Initiative verbiete die Erforschung noch unheilbarer
Kankheiten wie Krebs, Aids, multiple Sklerose oder Alzheimer. Die Initianten
bezeichneten diese Aussage als glatte Lüge, da die Initiative lediglich
die Forschung mit transgenen Tieren verbiete, nicht aber die medizinische Forschung
generell.
Die grüne
Fraktion versuchte im Hinblick auf die Abstimmung die Streitfragen um die Patentierung
von Leben erneut ins politische Rampenlicht zu rücken, da dieses äusserst
umstrittene Thema in der Gen-Lex-Vorlage nicht geklärt wird. Mit einer
im Januar angekündigten Motion hielt die grüne Fraktion den Bundesrat
an, Alternativen zur Patentierung von Lebewesen zu präsentieren – nach
wie vor vom Grundsatz ausgehend, dass Tiere und Pflanzen vom Patentschutz ausgeschlossen
und in ein wirksames Schutzsystem eigener Art integriert werden müssen.
Im weiteren drängte die grüne Fraktion in einer Interpellation nach
gerechten Abgeltungen für die Nutzung genetischer Ressourcen. Der Bundesrat
müsse Massnahmen gegen die "Biopiraterie", das heisst die Patentierung
von Erfindungen, die sich Gen-Ressourcen aus Entwicklungsländern entschädigungslos
zunutze machen, ergreifen.
Volksinitiative "Gen-Schutz-Initiative"
Abstimmung vom 7. Juni 1998
Beteiligung: 41,3%
Nein: 1 252 302 (66,7%) / 20 6/2 Stände
Ja: 624 964 (33,3%) / 0 Stände
Parolen:
– Nein: FDP, CVP, SVP, LP, FP, Lega; SGV, Vorort, Arbeitgeberverband, Bauernverband.
– Ja: SP (5*), GP, LdU, EVP, SD (1*), EDU (1*); CNG.
– Stimmfreigabe: CSP (2*); SGB, Angestelltenverbände
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Überraschend
deutlich lehnte die Stimmbevölkerung die Initiative am 7. Juni mit einer
Zweidrittelmehrheit von 66,7% Nein-Stimmen ab. Am deutlichsten verwarfen die
Kantone Wallis und Waadt mit 15,8% bzw. 16,8%; am meisten Ja-Stimmen erhielt
das Volksbegehren in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden (44,2%) und Graubünden
(42,7%). Deutlicher als die Deutschschweiz lehnte die Romandie mit nur 19% Ja-Stimmen
die Initiative ab, wohingegen es in der Deutschschweiz und in der italienischen
Schweiz immerhin 37% waren. Überdurchschnittlich war die Zustimmung in
den landwirtschaftlichen Regionen insbesondere der Kantone Bern, Graubünden
und Tessin.
Eine nachträgliche
Interpretation der Zweidrittelmehrheit als vorbehaltlose Zustimmung zur Gentechnologie
sei gemäss der Vox-Analyse dieses Urnengangs unzulässig. Die Vox-Befragung
ergab nämlich, dass nur 51% der Stimmberechtigten – oder 56% der tatsächlich
Stimmenden – die Gentechnologie grundsätzlich befürworteten. Bestätigt
wurden die am Abstimmungssonntag geäusserten Eindrücke, wonach die
Stimmbevölkerung von der Gentechnologie neue Methoden zur Bekämpfung
bisher unheilbarer Krankheiten erwartet. Dieser Hoffnung ordneten viele Skeptiker
ihre Bedenken unter und stimmten trotz vorhandener Befürchtungen über
negative Auswirkungen Nein. Befördert wurde dieses Verhalten dadurch, dass
die Abstimmungsgegner die Genschutz-Initiative konsequent als Genverbots-Initiative
apostrophierten. Die inhaltliche Umdeutung der Vorlage weg von den Motiven des
Natur- und Umweltschutzes hin zur Angst vor Beschränkungen und Verboten
hatte bewirkt, dass ein grosser Teil der Stimmberechtigten das Volksbegehren
nicht bloss ablehnte, um etwas Neues zu verhindern, sondern um positive Errungenschaften
zu bewahren. Einer zersplitterten Basis im befürwortenden Lager stand am
Abstimmungswochenende eine geschlossene Gegnerschaft gegenüber: Nur gerade
Mitglieder von Umweltorganisationen stimmten mit 55% der Initiative zu. Keine
andere gesellschaftliche Gruppierung oder Partei-Anhängerschaft war mehrheitlich
auf der Befürworterseite. Den grössten Ja-Stimmenanteil gab es im
rot-grünen Lager mit 50%, bei der SPS waren es 46%, bei Mitgliedern von
Konsumentenorganisationen rund 40%; Gewerkschaftsmitglieder legten kaum mehr
Ja ein als der Durchschnitt der Bevölkerung. Auf massive Ablehnung stiess
die Initiative bei Anhängern der bürgerlichen Parteien: Rund 70% der
Stimmberechtigten, die sich der bürgerlichen Mitte und dem rechtsbürgerlichen
Lager zugehörig fühlen, stimmten Nein – bei FDP-Anhängern waren
es gar 92%. Die Vox-Analyse stellte weiter fest, dass sich Personen mit höherem
Einkommen mehrheitlich klarer gegen die Initiative gestellt hatten. Frauen standen
dem Volksbegehren mit 39% Befürworterinnen positiver gegenüber als
Männer (28%).
Kurz nach der Abstimmung
reichten die FDP-Fraktion im Nationalrat sowie Leumann (fdp, LU) im Ständerat
eine Motion ein, mit welcher sie die Anpassung des Bundesgesetzes über
die Erfindungspatente an die EU-Richtlinien über den Schutz biotechnologischer
Erfindungen und damit eine nähere gesetzliche Bestimmung der Grenzen der
Patentierbarkeit forderten. Die Motion wurde im Nationalrat seitens der Grünen
bestritten und ihre Behandlung verschoben; im Ständerat wurde sie mit Einverständnis
des Bundesrats überwiesen.
Im März 1998 war das Vernehmlassungsverfahren zum Gen-Lex-Paket abgeschlossen
worden. In der Vernehmlassung waren insbesondere Fragen zur Notwendigkeit eines
Rahmengesetzes, zum Einbezug des Patentgesetzes und weiterer Gesetze, ferner
zur Regelung des Haftpflichtrechts und zur Verlängerung der Verjährungsfrist
von 10 auf 30 Jahre aufgeworfen worden. Obwohl Parlament und Bundesrat beschlossen
hatten, kein eigenes Gentechnologiegesetz zu schaffen, sondern neue Normen in
verschiedenen Gesetzen zu erlassen, forderte nun die SVP, doch die Schaffung
eines kurzen Grund- oder Koordinationsgesetzes zu prüfen. Bei den Haftungsbestimmungen
gab insbesondere zu reden, inwieweit die Landwirtschaft für Schäden
haftbar ist, die auf gentechnisch veränderte Organismen zurückzuführen
sind. Die Industrie und die meisten Kantone akzeptierten die verlängerte
Haftpflicht, gegen die sich landwirtschaftliche Kreise und die Versicherungswirtschaft
aussprachen. Grundsätzlich zeigte die Vernehmlassung die altbekannten Gräben
zwischen Bürgerlichen einerseits und Linken sowie Grünen andererseits
auf. Erstere hielten die im Entwurf vorgeschlagenen Leitplanken für ausreichend,
letzteren gingen sie zu wenig weit.
Im Oktober präsentierte der Bundesrat seinen Bericht zu den Vernehmlassungsergebnissen
bezüglich des Gen-Lex-Pakets und beauftragte das UVEK mit der Ausarbeitung
einer Vorlage, ohne jedoch enge inhaltliche oder zeitliche Vorgaben zu machen.
Der Bundesrat hielt im Bericht an seiner Skepsis gegenüber einem speziellen
Gentechnikgesetz fest. Er ziehe es vor, die Materie dort zu regeln, wo Gentechnologie
als Hilfsmittel Verwendung findet – im Lebensmittelgesetz oder im Tierschutzgesetz,
vor allem aber im Umweltschutzgesetz. Er beharrte auf der 30jährigen Verjährungsfrist.
Noch vor der Abstimmung
über die Gen-Schutz-Initiative hatte der Bundesrat die Zusammensetzung
der Eidgenössischen Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen
Bereich bekanntgegeben. Die Kommission ist Bestandteil des indirekten Gegenvorschlags
von Bundesrat und Parlament zur Initiative und in erster Linie als beratendes
Organ für den Gesetzgeber und die Vollzugsbehörden gedacht. Sie beobachtet
und beurteilt aus ethischer Sicht die Entwicklungen und Anwendungen der Bio-
und Gentechnologie im ausserhumanen Bereich und nimmt zu den damit verbundenen
Fragen aus ethischer Sicht Stellung. Sie soll sich namentlich zur Einhaltung
der Grundsätze der Achtung der Würde der Kreatur sowie der Wahrung
der Sicherheit von Mensch und Umwelt, des Schutzes der genetischen Vielfalt
der Tier- und Pflanzenarten und zu deren nachhaltiger Nutzung äussern.
Von der zwölfköpfigen Kommission müssen mindestens die Hälfte
Ethikwissenschafterinnen oder –wissenschafter sein. Sie sollten den Bundesrat
bereits bei der Ausgestaltung der ethisch relevanten Vorschriften der Gen-Lex-Vorlage
beraten. Der Bundesrat wählte elf Mitglieder, das zwölfte Mitglied
sollte später ernannt werden. Das Präsidium der Kommission übernahm
Andrea Arz De Falco, Theologin an der Universität Freiburg. Bald entpuppte
sich die Kommission als Spielball der Interessen und Auslöser taktischer
Ränkespiele. Tatsächlich hatte das Bundesamt für Veterinärwesen
(BVet) das Geschäft ungewohnt zügig zu einem Zeitpunkt vorangetrieben,
als noch nicht einmal die ordentliche Vernehmlassung zur entsprechenden Gesetzesgrundlage
abgeschlossen war, was vom BVet mit der rasch fortschreitenden Entwicklung im
Gentechbereich erklärt wurde. Die Initiativbefürworter kritisierten,
der Bundesrat habe aus rein abstimmungstaktischen Gründen überstürzt
eine einseitige und unkritische Kommission zusammengesetzt.
Die vom Bundesrat
vorgeschlagene Basler Biologin und Genschutzbefürworterin Florianne Koechlin
verzichtete aus Protest auf den Einsitz in der Kommission mit der Begründung,
sie wolle nicht zur blossen Alibifrau degradiert werden. Auch die Federführung
durch das BVet löste bei Linksgrünen und Umweltkreisen Widerstand
aus; sie erachteten das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)
in Ethikfragen als kompetenter. Obwohl in diesem letzten Punkt ein Entgegenkommen
signalisiert und das BUWAL mit der Besorgung des Kommissionssekretariats beauftragt
wurde, machten die sozialdemokratische und die grüne Fraktion unmittelbar
nach Einsetzung der Kommission dem Bundesrat erneut Vorwürfe. Es fehle
der nun eingesetzten Kommission an Personen, die der Gentechnologie gegenüber
grundsätzlich kritisch eingestellt seien, an Vertretern aus dem Bereich
Tier- und Umweltschutz und an kritisch eingestellten Frauen. Mit einem Antrag
an den Bundesrat reagierte das BUWAL auf die Kritik und verlangte eine Vergrösserung
der Kommission um zwei auf 14 Sitze. Dabei sollten Biolandbau sowie Tier- und
Umweltschutz mehr Gehör erhalten. Dieser Antrag wurde vom BVet und der
Pharmaindustrie bekämpft.
Bundesrätliche Botschaft zum Gen-Lex-Programm steht immer noch aus
Das im Rahmen des
Abstimmungskampfes zur Gen-Schutz-Initiative" vom Bundesrat 1998 in einem ersten
Entwurf vorgelegte Gen-Lex-Programm steckte weiterhin in langwierigen Prozessen
der verwaltungsinternen Feinabstimmung. Die bundesrätliche Botschaft –
zuerst auf Herbst 1998 erwartet, dann auf Frühling 1999 verschoben – lag
Ende des Berichtsjahres immer noch nicht vor, und die Regierung verschob ihren
Entscheid auf das Jahr 2000. Hingegen hatte der Bundesrat im Sommer drei Verordnungen
erlassen, mit welchen die Gentechnik in der Schweiz in Anlehnung an die EU-Richtlinien
stärker reglementiert und kontrolliert bzw. mehr Sicherheit im Umgang mit
gentechnisch veränderten und krankheitserregenden Organismen erreicht werden
soll. Die Freisetzungsverordnung (FrSV) und die Erschliessungsverordnung (ESV)
stehen für den Schutz von Mensch und Umwelt, die Verordnung über den
Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen
(SAMV) regelt die spezifischen Sicherheitsmassnahmen für Menschen, die
am Arbeitsplatz in Kontakt mit gentechnisch veränderten Organismen treten.
Unter den drei auf den 1. November 1999 in Kraft gesetzten Verordnungen war
die Freisetzungsverordnung von besonderer Bedeutung, hatte doch das Buwal mit
der Verweigerung entsprechender Bewilligungen und einer Befürwortung der
Idee eines Freisetzungsmoratoriums im Hinblick auf die Gen-Lex-Vorlage für
Aufsehen und Kritik gesorgt. Ungeregelt blieb die Haftung für Schäden,
die aus gentechnischen Arbeiten für Mensch und Umwelt entstehen. Das Haftungsrecht
soll erst im Rahmen der Gen-Lex überarbeitet werden.
Als Zweitrat überwies
die grosse Kammer mit 82 zu 54 Stimmen die im Nachgang zur Abstimmung über
die Gen-Schutz-Initiative" eingereichte Motion Leumann (fdp, LU), welche eine
Anpassung des Patentgesetzes an das EU-Recht verlangt. Die Motion der FDP-Fraktion,
deren Text sich mit dem Vorstoss Leumann deckte, wurde zurückgezogen. Im
Hinblick auf dessen Beratung im Nationalrat hatten sich die fünf Hilfswerke
Swissaid/Fastenopfer/Brot für alle/Helvetas/Caritas gegen eine entsprechende
Revision des Bundesgesetzes über die Erfindungspatente ausgesprochen und
vor den Tücken der EU-Richtlinie gewarnt. Mit der Einführung von Patenten
auf Lebewesen seien unter anderem negative Konsequenzen für die globale
Ernährungssicherheit sowie Abhängigkeiten der Bauern von Agrarkonzernen
zu befürchten. Eine Motion der grünen Fraktion, die vom Bundesrat
die Vorlage von Alternativen zur umstrittenen Patentierung von Lebewesen verlangt
hatte, wurde vom Nationalrat mit 74 zu 61 Stimmen abgewiesen.
Der Bundesrat war
bereit, eine Motion Kuhn (gp, AG) in Postulatsform entgegenzunehmen, welche
im Rahmen der Gen-Lex-Vorlage eine Ergänzung des Umweltschutzgesetzes mit
dem Vorsorgeprinzip und dem Grundsatz des Nutzens für die Gesellschaft
fordert. Da der Freisinnige Randegger (BS) den Vorstoss bekämpfte, wurde
der Entscheid verschoben.
Florianne Koechlin, Biologin und Basler Gentechnik-Kritikerin, wurde vom Bundesrat
als zwölftes Mitglied in die Ethik-Kommission für die Gentechnik im
ausserhumanen Bereich gewählt. Koechlin hatte 1998 aus Protest auf einen
Einsitz in die Kommission verzichtet. Angesichts des regelrechten Booms von
Ethikkommissionen in den Bereichen Bioethik, Gentechnik und Medizin wurde der
Ruf nach Schaffung einer einzigen nationalen Ethikkommission laut. In einer
Motion forderte der Ständerat Plattner (sp, BS) die Zusammenfassung der
bestehenden Ethikkommissionen des Bundes zu einem nationalen Gremium oder aber
zumindest die Fusion einzelner Kommissionen mit überlappenden Kompetenzen.
Die kleine Kammer überwies den Vorstoss in Postulatsform.