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Eléments du système politique
Problèmes politiques fondamentaux et conscience nationale
Des groupes d’extrême-droite se sont rendus au Grütli lors de la Fête nationale et ont perturbé le discours du Président de la Confédération Samuel Schmid. – Les citoyens de Bâle-Ville et de Zurich ont approuvé leurs nouvelles constitutions cantonales.
Grundsatzfragen
Seit den neunziger Jahren finden sich jeweils auch einige Hundert Rechtsradikale an der Bundesfeier auf dem Rütli am Vierwaldstättersee ein. Dieser Festakt wird von einem privaten, mehrheitlich aus Innerschweizer Politikerinnen und Politikern zusammengesetzten Komitee organisiert. Dabei störten die Rechtsextremen mehrmals mit Protestrufen die Ansprachen von Bundesräten. Zudem machten sie mit dem abgewandelten Hitlergruss (so genannter Kühnen-Gruss mit drei statt fünf ausgestreckten Fingern), mit den Frontisten-Fahnen aus den dreissiger Jahren und mit Sprechchören auf sich aufmerksam. In diesem Jahr fielen die Störaktionen der rund 700 mehrheitlich jugendlichen Skinheads und anderer Personen aus dem rechtsradikalen Umfeld gegen die Ansprache von Bundespräsident Schmid besonders laut aus. Als Reaktion darauf mehrten sich die Rufe nach organisatorischen oder polizeilichen Vorkehrungen für künftige 1. August-Feiern auf dem Rütli [1].
Das neue einheitliche Logo der Bundesverwaltung ist vom Bundesrat im April endgültig gutgeheissen worden. Die Umstellung soll bis Ende 2006 abgeschlossen sein und Kosten, namentlich im Bereich Informationstechnologie (z.B. Neugestaltung von Internet-Seiten und Briefvorlagen), von rund 25 Mio Fr. verursachen [2].
Die Beteiligung der Schweiz an der Weltausstellung in Aichi (Japan) wurde als Erfolg gewertet. Die Gestaltung des Pavillons wurde allgemein gelobt und auch in der Schweiz gab es, im Gegensatz zu früheren vergleichbaren Anlässen, keine Kritik an der Selbstdarstellung des Landes [3].
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Die von der GfS-Bern jährlich durchgeführte Befragung über die politischen und gesellschaftlichen Probleme, welche die Schweizerinnen und Schweizer am stärksten beschäftigen, ergab keine grossen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. An der Spitze figurierte wiederum die Arbeitslosigkeit, gefolgt vom Gesundheitswesen und der Altersvorsorge [4].
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Kantonale Verfassungsrevisionen
In Basel-Stadt beendete der Verfassungsrat im März die zweite Lesung der neuen Kantonsverfassung und verabschiedete sie mit 48:3 Stimmen. Gegen den Widerstand der SVP hiess das Volk am 30. Oktober die neue Verfassung mit einem Ja-Stimmenanteil von 77% gut. Sie enthält zwei bemerkenswerte Neuerungen im institutionellen Bereich: Das Parlament wird von 120 auf 100 Mitglieder reduziert, und die Amtsdauer des Regierungspräsidenten wird von einem auf vier Jahre verlängert. Letzteres geschah unter anderem auch, um dem Präsidenten einen ähnlichen Bekanntheitsgrad in den nationalen Medien zu verschaffen wie den Stadtpräsidenten anderer Grossstädte. Das im Vorentwurf enthaltene Ausländerstimmrecht war 2004, aus Angst vor einer Abstimmungsniederlage für das gesamte Projekt, wieder aus der neuen Verfassung eliminiert worden. Immerhin dürfen die beiden Gemeinden Binningen und Riehen dieses für kommunale Angelegenheiten einführen [5].
In Luzern nahm die Verfassungskommission an ihrem im Vorjahr in die Vernehmlassung gegebenen Entwurf gewichtige Abstriche vor. Sie verzichtete auf die von den bürgerlichen Parteien heftig kritisierten Elemente Ausländerstimmrecht, Stimmrechtalter 16, Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften und Einführung von Einbürgerungskommissionen. Die Regierung schlug dem Parlament vor, den Stimmberechtigten zumindest das fakultative Ausländerstimmrecht als Zusatzfrage zur neuen Verfassung vorzulegen [6].
In Zürich nahm das Volk am 27. Februar die neue Kantonsverfassung mit einem Ja-Stimmenanteil von 64% an. Für ein Nein hatten sich neben der SVP auch einige prominente Freisinnige ausgesprochen. Die wenigen durch die neue Verfassung herbeigeführten materiellen Änderungen konzentrieren sich auf die Volksrechte, wo die Unterschriftenzahlen für Initiative und Referendum reduziert und das konstruktive Referendum sowie das Gemeindereferendum eingeführt wurden [7]. Auf Antrag des Bundesrats genehmigte die Bundesversammlung die neue Zürcher Verfassung. Dabei gab eine Praxisänderung des Bundesrates Anlass zu einer kurzen Diskussion im Ständerat. Die Regierung stellte in der Botschaft bloss noch fest, dass die neue Verfassung den Anforderungen der Bundesverfassung genüge, ohne dies für jeden einzelnen Artikel ausführlich zu diskutieren und zu begründen. Auslöser für diese stark verkürzte Berichterstattung war die Behandlung der Bündner Kantonsverfassung im Vorjahr gewesen, als ein Kommentar in der bundesrätlichen Botschaft zum Wahlrecht vom Parlament heftig kritisiert worden war. Bundesrat Blocher versicherte im Ständerat, dass die kantonalen Verfassungen natürlich weiterhin sorgfältig auf ihre Vereinbarkeit mit dem Bundesrecht überprüft würden. Zudem hätten es auch die Kantone begrüsst, dass der Bundesrat in seiner Botschaft auf eine ausführliche Kommentierung ihrer Verfassungen verzichte [8].
Im Kanton Schwyz gab das Volk im September den offiziellen Startschuss zur Totalrevision der Kantonsverfassung. Es hiess dazu unter anderem den Antrag der Regierung zur Einsetzung einer Verfassungskommission gut. Diese wurde vom Kantonsrat auf Antrag der Regierung gewählt und setzt sich aus 15 Kantonsräten und 12 aus der übrigen Bevölkerung stammenden Personen zusammen [9].
Der Kanton Genf ist einer der letzten, der seine Verfassung noch nicht totalrevidiert hat. Ein Vorstoss der Freisinnigen, die aus dem Jahre 1847 stammende Verfassung einer vollständigen Überarbeitung zu unterziehen, konnte nur einen Teilerfolg erzielen. Der Grosse Rat entschied, dieses Anliegen von einer parlamentarischen Kommission überprüfen zu lassen. Das selbe Vorgehen war, ohne dass sich daraus konkrete Folgen ergeben hätten, bereits 2001 bei der Behandlung eines ähnlichen Antrags beschlossen worden [10].
Die Bundesversammlung genehmigte eine Reihe von Revisionen von kantonalen Verfassungen, darunter – neben der oben erwähnten zürcherischen – auch die Totalrevision derjenigen des Kantons Freiburg [11].
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Weiterführende Literatur
Kästli, Tobias, Selbstbezogenheit und Offenheit: Die Schweiz in der Welt des 20. Jahrhunderts. Zur politischen Geschichte eines neutralen Kleinstaats, Zürich 2005.
Maissen, Thomas, Verweigerte Erinnerung. Nachrichtenlose Vermögen und Schweizer Weltkriegsdebatte 1989-2004, Zürich 2005.
Bennett, Jonathan, Fitting security into the Swiss value landscape: Personal and social security concerns in Switzerland, Bern 2005.
Ratti, Remigio, Leggere la Svizzera: saggio politico-economico sulle origini e sul divenire del modello elvetico, Lugano 2005 (2. aktualisierte und erweiterte Auflage).
Suter, Christian e.a. (Hg.), Sozialbericht 2004, Zürich 2005.
(Siehe auch die diversen Ansprachen des Bundesrates in Documenta, 2005).
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Corboz, Pierre e.a. (Hg.), La nouvelle Constitution fribourgeoise – Die neue freiburgische Verfassung, Fribourg 2005 (Sondernummer der Freiburger Zeitschrift für Rechtsprechung).
Diggelmann, Oliver, Der liberale Verfassungsstaat und die Internationalisierung der Politik: Veränderungen von Staat und Demokratie in der Schweiz, Bern (Habil. Zürich) 2005.
Häfelin, Ulrich, Schweizerisches Bundesstaatsrecht: die neue Bundesverfassung, Zürich 2005 (6. stark überarbeitete Aufl.).
Nuspliger, Kurt, „Bern und Schaffhausen in guter Verfassung: zwei neue Kantonsverfassungen im Vergleich“, in Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 2005, S. 393-409.
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[1] NZZ, 28.7.05; Presse vom 2.8. und 3.8.05; BaZ, 18.8.05. Zur Entwicklung der rechtsradikalen Beteiligung an den Bundesfeiern auf dem Rütli siehe auch BaZ, 3.8.05. Vgl. auch die Berichte über die neuen schweizerischen Rechtsradikalen in Blick, 3.-5.8.05; SoZ und So-Blick, 7.8.05.
[2] NZZ, 7.4.05. Vgl. SPJ 2004, S. 14.
[3] TA, 19.3.05; SGT, 21.3.05; AZ, 15.4.05; NZZ, 16.4.05. Vgl. SPJ 2003, S. 15.
[4] TA, 13.12.05. Vgl. SPJ 2004, S. 14 f.
[5] BaZ, 27.2., 24.3., 1.10. und 31.10.05. Vgl. SPJ 2004, S. 15.
[6] NLZ, 9.5. und 20.12.05. Vgl. SPJ 2004, S. 15.
[7] TA, 8.1., 2.2. und 28.2.05. Vgl. SPJ 2004, S. 15 sowie NZZ, 28.12.05.
[8] BBl, 2005, S. 5239 ff.; AB SR, 2005, S. 982 f.; AB NR, 2005, S. 1926 f.; BBl, 2006, S. 341. Zur Bündner Verfassung siehe SPJ 2004, S. 15 f.
[9] NZZ, 26.5., 26.9. und 17.11.05. Vgl. SPJ 2004, S. 15.
[10] LT, 24.1., 8.2. und 13.5.05; TG, 20.6. und 3.9.05.
[11] AB SR, 2005, S. 538; AB NR, 2005, S. 771; BBl, 2005, S. 4245. Vgl. SPJ 2004, S. 15 und 16 (Fussnote 9).
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