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Bildung, Kultur und Medien
Medien 
Aufgrund noch ungewissen Ausgangs des tiefgreifenden Strukturwandels in der Medienlandschaft plädierte der Bundesrat in seinem Bericht zur Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien, keine überstürzten Massnahmen zu ergreifen. - Der Bundesrat wird mit Annahme eines Postulats beauftragt, einen Bericht zu den Service-Public-Leistungen der SRG zu erstellen. - Nach etlichen Stunden Diskussion stimmten die Kammern in ihren Schlussabstimmungen der RTVG-Revision zu, die die Billag-Gebühr für Private und Unternehmen mit einem Jahresumsatz über CHF 500'000 zur generellen Abgabe erhob; der Gewerbeverband ergriff das Referendum. - Der Verkauf von "Le Temps" an Ringier sowie die Erwägung von Markus Somm als möglicher Nachfolger von NZZ-Chefredaktor Markus Spillmann führten dazu, dass in der breiten Öffentlichkeit gleich bei zwei überregionalen Schweizer Qualitätszeitungen Diskussionen zur redaktionellen Unabhängigkeit geführt wurden.
Medienpolitische Grundfragen
2014 beteiligten sich verschiedenste Akteure an der Diskussion um den Service public. Die NZZ liess beispielsweise Reformbestrebungen im Sinne einer leistungsorientierten Rundfunkfinanzierung diskutieren. Die Denkfabrik Avenir Suisse verband ihre Skepsis gegenüber staatlichen Eingriffen mit dem Vorschlag, die SRG in eine Art Agentur umzuwandeln, welche multimediale Inhalte privaten Dritten zur freien Verbreitung anbieten würde. Letzteren Vorschlag betitelte der Medien-Redaktor der Weltwoche als "kommunistisches Ideal einer zentralistischen Medienlenkung", da dies dazu führen würde, dass Privatsender aus Kostengründen auf die Produktion eigener Sendungen verzichten würden. Weit weniger radikale Änderungsvorschläge standen an der von der Eidgenössischen Medienkommission (EMEK) organisierten Anhörung zum Service public auf der Tagesordnung. Der Verband Schweizer Regionalfernsehen beispielsweise brachte die Idee zur Schaffung eines Kernauftrages im Bereich Information und Kultur ein; der Bereich Unterhaltung würde in eine Mischzone verlagert, wo Beiträge durch Auftragsvergabe nach öffentlichem Ausschreibverfahren festgelegt würden  [1] .
Die Schweizer Medienlandschaft stecke in einem tiefgreifenden Strukturwandel mit noch unklarem Ausgang, schlussfolgerte der Bundesrat in seinem in Erfüllung einer SPK-Motion erarbeiteten Bericht zur Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien. Auch deswegen gedenke die Regierung, vorerst den Markt spielen zu lassen und nicht voreilig unerprobte Förderkonzepte einzuführen. Sollte das Parlament doch bereits zum gegebenen Zeitpunkt Fördermassnahmen beschliessen, könnten diese gemäss Bundesrat auf kurze Frist neben der Verstärkung der journalistischen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten auch die Angleichung der Mehrwertsteuersätze von Online- und Print-Medien, die finanzielle Unterstützung des sda-Basisdienstes sowie die Aufrechterhaltung der indirekten Presseförderung beinhalten. Auf längere Sicht erachtete die Regierung die Weiterführung der Debatte über den Service public im Medienbereich als angezeigt, die auch Überlegungen zur Förderung elektronischer Medien miteinbeziehen solle. Diese Vorschläge decken sich mehrheitlich mit den im September 2014 veröffentlichten Empfehlungen der Eidgenössischen Medienkommission (EMEK). Dezidierter als der Bundesrat stellte sich die EMEK jedoch gegen die indirekte Presseförderung durch Zustellermässigung. Ferner schlägt das Gremium - analog zu Pro Helvetia für den Kultur- sowie den Schweizerischen Nationalfonds für den Forschungsbereich - die Gründung einer Medien-Stiftung vor. In seiner Medienmitteilung zum eigenen Bericht äusserte der Bundesrat verfassungsrechtliche, inhaltliche und administrative Vorbehalte gegenüber dieser Forderung  [2] .
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Presse
Im Januar ging das neue Internetportal Watson online. Chefredaktor Hansi Voigt umschrieb das Konzept mit den Worten "zwischen Information und Zeitvertreib", wobei stark auf multimediale Inhalte gesetzt werden soll. Voigt, ehemaliger Chefredaktor von "20 Minuten Online", kann auf ein 55-köpfiges Team sowie die Zusammenarbeit mit "Spiegel Online" zählen. Finanziert wird das Projekt zu grossen Teilen von Peter Wanner und seinen "AZ Medien"  [3] .
Im Februar machte "Telebasel" bekannt, dass die "Tages Woche" ihre Auflagezahlen durch einen Trick praktisch verdoppelt hatte: Die Zeitung hatte den Flughäfen Zürich und Basel-Mulhouse mehrere tausend Exemplare in Rechnung gestellt. Die Flughäfen, welche die Wochenzeitung gratis auflegten, adressierten ihrerseits eine Rechnung an die "Tages Woche", um die durch die Abonnementrechnungen verursachten Auslagen wieder zurückzufordern. Diese Praxis führte dazu, dass die faktischen Gratisexemplare, 11'000 ihrer Zahl, zu der verkauften Auflage gezählt wurden. Das daraufhin eingeleitete Strafverfahren der Basler Staatsanwaltschaft wurde im November mangels Beweisen und aufgrund Fehlen eines Anklägers eingestellt  [4] .
"Es kann der Zeitpunkt kommen, wo man in diese Arena steigen muss." Diese Antwort liess sich Roger Köppel im Februar 2014 in einem Interview mit dem Sonntags-Blick entlocken, als es um die Frage ging, ob er für den Nationalrat kandidieren würde. Der SVP-nahe Köppel lenkte 2014 mit diversen Referaten zur Situation nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative die Aufmerksamkeit auf sich  [5] .
Im Vergleich zu 2013 zeigten die neuesten Zahlen der Wemf betreffend die Mediennutzung in der Schweiz einen Rückgang der Leserzahlen bei den grossen Schweizer Pressetiteln, wobei Medien mit hohem Informationsgehalt über Politik und Gesellschaft - insbesondere auch die Sonntagspresse - den grössten Verlust zu verzeichnen hatten. Während "20 Minuten" resp. "20 Minutes" in der deutsch- und französischsprachigen Schweiz die auflagestärkste Zeitung stellt, muss "20 Minuti" im Tessin hingegen nach wie vor sowohl dem führenden "Corriere del Ticino" als auch der zweitplatzierten "La Regione" Platz machen. Die Zunahme der Leserzahlen für die "Luzerner Zeitung" und das "St. Galler Tagblatt" sowie die rückläufigen Zahlen für die "Südostschweiz" seien auf die 2013 unternommenen Fusionen zurückzuführen. Über zusätzliche Leser freuen durfte sich 2014 in der Westschweiz insbesondere das unabhängige Freiburger Informationsblatt "La Liberté". Weitere regional verankerte Zeitungen mit hohem Informationsgehalt wie "Le Nouvelliste" oder die "Thurgauer Zeitung" konnten 2014 zusätzliche Leser gewinnen. Die mit Abstand grösste Leserzunahme unter den grossen und mittleren Pressetiteln verzeichnete das von Ringier herausgegebene Magazin "LandLiebe", welches seit drei Jahren das ländliche Lebensgefühl in der Schweiz zelebriert. Stetig zunehmend sind die E-Paper-Abonnemente. Diese Angebote könnten den Auflagerückgang bei den Print-Medien abschwächen, mutmasste die NZZ  [6] .
Aus wirtschaftlichen Gründen entschloss sich die NZZ-Mediengruppe im November 2014 zur Schliessung der NZZ-Druckerei in Schlieren. Die NZZ und die "NZZ am Sonntag" sollen künftig bei Tamedia gedruckt werden, weswegen 125 Angestellten die Kündigung droht. Man werde versuchen, einige Mitarbeiter intern oder bei den Tamedia-Standorten unterzubringen und sei in Konsultation mit den Gewerkschaften. Dass ein Konsultationsverfahren eingeleitet werde, nachdem die Verträge mit Tamedia bereits abgeschlossen seien, wurde von der Branchengewerkschaft Syndicom stark kritisiert. Ende Jahr hatten um die 1000 Personen eine Petition zum Erhalt der Druckerei unterzeichnet, welche dem CEO der NZZ im Rahmen einer Demonstration von rund 70 Personen aus Druckerei, Redaktion und Hausdienst und im Beisein von Syndicom ausgehändigt wurde. Bereits im Frühjahr hatten sich Syndicom und Impressum unzufrieden mit den Arbeitsbedingungen bei der NZZ und der "NZZ am Sonntag" gezeigt: Aufgrund Nichterfassung der Arbeitszeiten in den Redaktionen hatten die Gewerkschaften Anzeige beim Arbeitsamt in Zürich erstattet. Ähnliche, bereits Anfang Jahr deponierte Anzeigen richteten sich auch gegen Tamedia und Ringier  [7] .
Seit dem Frühjahr 2014 ist Markus Somm, ehemaliger stellvertretender Chefredaktor der Weltwoche, nicht mehr länger nur Chefredaktor, sondern auch Verleger der "Basler Zeitung" (BaZ). Ferner wurde Ende Juni eine Rochade der Aktienanteile bei der BaZ bekannt: Neu besitzt Somm ebenfalls einen Drittel des Aktienanteils der Zeitung. Dieselben Anteile fallen CEO Rolf Bollmann, ehemaliges Mitglied der Tamedia-Geschäftsleitung, und Christoph Blocher zu; Letzterer konnte damit sein Aktienkapital erhöhen (bisher 20%). Die Medienvielfalt Holding AG von Tito Tettamanti übergab somit ihr gesamtes Aktienkapital - nach eigenen Angaben - in "vertraute Hände". Ein weiteres Amt erhielt Somm 2014 mit seiner Wahl ins Präsidium des Verbands Schweizer Medien (VSM), wo er den aufgrund seiner Wahl in den Zürcher Stadtrat abtretenden Filippo Leutenegger ersetzte. Somms Wahl war jedoch nicht ganz unumstritten: Die Bürgerbewegung "Rettet Basel" um den Schriftsteller Guy Krneta riet dem Verband in einem offenen Brief von der Wahl des BaZ-Mannes ab. Das Leitbild des VSM setze sich für freie und unabhängige Medien ein und erwarte Fairness in Publizistik und Wettbewerb. Die BaZ verstosse im Moment gegen diese Grundsätze, sie sei "kein Medienunternehmen, sondern ein politisches Instrument". VSM-Präsident Hanspeter Lebrument, stellte die Nomination von Somm hingegen nicht in Frage  [8] .
Bei der NZZ ereignete sich 2014 gleich in zweierlei Hinsicht Historisches: Zum einen diskutierten die Aktionäre an ihrer Generalversammlung im Frühjahr über die Aufhebung der Parteiklausel, die besagt, dass das Stimmrecht an der Generalversammlung der Aktionäre sowie Dividenden nur erhält, wer Mitglied der FDP ist oder sich zu liberalen Werten bekennt, sofern er keiner anderen Partei angehört. Eine Konsultativabstimmung ergab jedoch eine deutliche Mehrheit für Beibehaltung der bestehenden Regel. Zum anderen trennte sich der NZZ-Verwaltungsrat im Dezember 2014 nach nur 8 Jahren von seinem Chefredaktor Markus Spillmann aufgrund Differenzen betreffend die künftigen Führungsstrukturen der Publizistik. Spillmann ist seit den 1930er Jahren erst der vierte NZZ-Chefredaktor; seine drei Vorgänger traten allesamt im Pensionsalter zurück. Von zentraler Bedeutung war auch das mediale Echo, als bekannt wurde, dass der Verwaltungsrat das FDP-Mitglied Markus Somm trotz seiner allgemein bekannten Nähe zu Christoph Blocher als möglichen Nachfolger von Spillmann handelte. Über 60 für die "alte Tante" tätige Korrespondentinnen und Korrespondenten sowie 160 Redaktionsmitglieder richteten in der Folge Briefe an die Chefredaktion, worin sie ihre Sorgen zur "Kultur einer liberalen und weltoffenen NZZ" zum Ausdruck brachten und sich auf ihr Anhörungsrecht beriefen. Ferner meldeten sich auch FDP-Parteianhänger, Aktionäre und Leser empört zu Wort. In seiner in der NZZ veröffentlichten Erklärung nahm NZZ-Verwaltungsratspräsident Etienne Jornod zur Angelegenheit Stellung: Somm sei ein "profilierter und meinungsstarker" Medienschaffender. Der Verwaltungsrat habe sich mit diversen liberalen Persönlichkeiten zur Frage der redaktionellen Unabhängigkeit von Markus Somm besprochen, die Rückmeldungen seien positiv ausgefallen. Da es jedoch "Dinge gab, die nicht zusammenpassten", habe man die Kandidaturgespräche abgebrochen. Anders kommunizierte Markus Somm: Er sei nach reiflicher Überlegung zum Schluss gelangt, sein Engagement bei der "Basler Zeitung" aufrecht erhalten zu wollen. Ein Nachfolger von Spillmann war bis Ende 2014 noch nicht gefunden  [9] .
Mit der Lancierung einer neu-alten Tageszeitung kämpften die AZ Medien gegen den Titelschwund in der Pressebranche an: Das Badener Tagblatt, welches vor 18 Jahren aufgrund seiner Fusion mit dem "Aargauer Tagblatt" zur "Aargauer Zeitung" von der Bildfläche verschwunden war, soll insbesondere Leser aus dem Ostaargau sowie Neuzuzüger ansprechen, die sich oft nicht so richtig mit dem Kanton Aargau identifizieren könnten, da sie stark regional verwurzelt seien. Dies gab Peter Wanner als Verleger der AZ Medien bekannt  [10] .
An der Vernissage zu seinem Buch "Medien und Öffentlichkeit" stellte sich der Verband Schweizer Medien dezidiert gegen eine staatliche Subventionierung der Presse, wie derzeit von der Eidgenössischen Medienkommission (EMEK) (vgl. oben) und von den Autoren des Jahrbuchs "Qualität der Medien" (vgl. unten) angeregt. Klar befürwortet wurde hingegen die indirekte Presseförderung durch Zustellermässigung sowie die Forderung, dass elektronische Zeitungsabonnemente künftig von einem tieferen Mehrwertsteuersatz profitieren sollen  [11] .
Nach über 140-jähriger alleiniger Aktionärschaft traten die Paulus-Schwestern 2014 insgesamt einen Drittel ihrer Aktien an der katholischen Freiburger Tageszeitung La Liberté an die Freiburger Kantonalbank und das Energieunternehmen Groupe E ab. Grund für den Verkauf sei nicht die finanzielle Lage der Tageszeitung, welche vom Verwaltungsratspräsidenten der Zeitung als "gesund" bezeichnet wurde, sondern das zunehmende Alter der Schwestern und der fehlende Nachwuchs im Orden. Ferner soll die publizistische Unabhängigkeit mit dem Aktienverkauf an die Staatsbetriebe nicht angetastet werden. Neben dem schrittweisen Verkauf haben sich die Paulus-Schwestern auch zur Schliessung der eigenen Zeitungsdruckerei entschlossen. Ab 2015 erscheint die Tageszeitung mit Druckerfarbe von den Tamedia-Anlagen in Bern  [12] .
In seiner 2012 verabschiedeten Botschaft zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP), das das Parlament 2013 an den Bundesrat zurückwies, sah die Regierung vor, per 2015 auf die Ermässigung der Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften zu verzichten. Mit ihrer Motion verlangt Christine Bulliard-Marbach (cvp, FR) vom Bundesrat vor der Aufhebung der indirekten Presseförderung das Vorlegen einer glaubwürdigen Alternative, um die angespannte finanzielle Lage der Printmedien nicht zu verschlechtern. Der Bundesrat zeigte Verständnis für das Anliegen der Motionärin und verwies auf den in Erfüllung einer SPK-Motion erarbeiteten Bericht zur Schweizer Medienlandschaft (vgl. oben), welcher wirksame Fördermassnahmen aufzeigt. Gleichzeitig betonte die Regierung in ihrer Antwort zur Motion, dass die bestehende Presseförderung auch negative Auswirkungen habe und namentlich zu Wettbewerbsverzerrungen führen könne. In der Herbstsession stimmte eine Mehrheit aus links-grünen Parlamentariern mit Unterstützung der BDP- und der CVP-Fraktion mit 97 gegen 80 Stimmen aus den Reihen der SVP, FDP und GLP dem Anliegen zu. In seinem im Dezember erschienenen Bericht zur Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien machte sich der Bundesrat für die - zumindest vorläufige - Weiterführung der Zustellermässigung stark  [13] .
Ein Titel mehr als 2014 wird 2015 zur indirekten Presseförderung berechtigt sein. Somit werden neu 143 Zeitungen und Zeitschriften mit einer jährlichen Versandmenge von 130,1 Mio. Exemplaren (- 5,3 Mio.) von der Preisermässigung für die Postzustellung profitieren können, die 2015 pro Exemplar 23 Rappen betragen wird (+ 1 Rappen). Die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erhält unverändert eine Preisermässigung von 14 Rappen pro Exemplar. Im Vergleich zu 2014 werden für das Jahr 2015 in dieser Kategorie fünf Titel weniger als förderberechtigt eingestuft  [14] .
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Pressekonzentration
Der Kanton Schwyz verliert an Pressevielfalt: Die "Neue Luzerner Zeitung" gab ihre Regionalausgabe für den Kanton Schwyz nur noch bis Ende 2013 heraus, kooperiert dafür nun stärker mit dem "Boten der Urschweiz"  [15] .
An der Dreikönigstagung entschuldigte sich Hanspeter Lebrument, Präsident des Verbands Schweizer Medien, bei Bundesrat Ueli Maurer, der aufgrund seiner Äusserungen am vergangenen Schweizer Medienkongress laute Kritik hatte einstecken müssen. "Wie die Muttenzer Kurve im St.-Jakobs-Park" hätten sich die Kongressteilnehmer verhalten, als der Bundesrat die aktuelle Medienlandschaft als "mediales Meinungskartell" bezeichnet und die Medien der "selbstverfügten Gleichschaltung" beschuldigt hatte. Nichtsdestotrotz vertrete er nach wie vor eine entschieden andere Meinung als der damalige Bundespräsident. Weitere Kritik musste der Verband im Folgenden hingegen auch von Medienministerin Leuthard einstecken, welche die Medienbranche anlässlich ihrer Rede am Swiss Media Forum als wenig innovativ bezeichnete. In einem Interview mit der Aargauer Zeitung hob sie das kürzlich lancierte Portal Watson (vgl. oben) als positive Ausnahme hervor  [16] .
Die im Vorjahr von Tamedia übernommene Winterthurer Tageszeitung "Landbote" soll verstärkt mit dem Verbund der bereits von Tamedia dominierten Zürcher Regionalzeitungen (ZRZ) kooperieren. Diese Kooperation beinhaltet einen verstärkten Fokus auf lokale und kantonale Themen, ein einheitliches, der "Berner Zeitung" entsprechendes Layout sowie die Zusammenlegung der Sport-, Service- und Online-Redaktionen. Ferner sollen an den verschiedenen Standorten durch Frühpensionierungen und natürliche Fluktuationen nach und nach 25 der 165 Vollzeitstellen abgebaut werden. Entlassungen wolle man gemäss Tamedia-Sprecher "soweit möglich" vermeiden. Müsste man trotzdem zu diesem Mittel greifen, sei dies nicht als Folge der Übernahme zu verstehen, sondern dem Strukturwandel geschuldet, worunter der "Landbote" in letzter Zeit stark zu leiden hatte. Aufgrund Differenzen mit Tamedia betreffend die Neuausrichtung trat die bisherige Chefredaktorin des "Landboten" im Januar 2014 zurück  [17] .
Zu Beginn des Jahres 2014 vereinigte sich die Westschweizer Prominenz, darunter die ehemaligen Bundesräte Micheline Calmy-Rey und Pascal Couchepin zum "Cercle des amis du Temps", mit dem Ziel, einen passenden Käufer für die Westschweizer Tageszeitung zu finden, um deren Fortbestand zu sichern. Ende des vorangegangenen Jahres hatten Ringier und Tamedia bekannt gegeben, ihre Aktien von "Le Temps" verkaufen zu wollen. Die bis dahin bereits über 700 Mitglieder zählende Gruppierung unter der Leitung des ehemaligen Staatssekretärs Charles Kleiber und des Genfer alt-Staatsrats Olivier Vodoz reichte Ende März bei den amtierenden Besitzern des Traditionsblattes ein Angebot zum Kauf der Zeitung ein. Diese gingen jedoch nicht auf das Angebot ein; Ringier entschloss sich zur Übernahme der Aktienanteile von Tamedia (46,25%), womit das Verlagshaus neu über 92,5% der Aktien verfügt. Ein Verstoss gegen das Kartellgesetz liege damit nicht vor, gab die WEKO im Spätsommer bekannt. Die Übernahme durch Ringier verläuft für die überregionale Tageszeitung nicht ohne Konsequenzen: Die Redaktion zieht von Genf nach Lausanne, wo sie zusammen mit den sich bereits in Ringiers Besitz befindenden Magazinen "L'Hebdo" und "Edelweiss" in einem sogenannten Newsroom untergebracht wird, um Synergien in Servicebereichen besser zu nutzen. Die Aussage Ringiers, die Autonomie der drei Redaktionen werde damit nicht angetastet, überzeugte die Freunde von "Le Temps" nicht. Sie zeigten sich um Qualität und Unabhängigkeit der Zeitung besorgt und äusserten ihre Bereitschaft zu erneuten Verhandlungen um eine Minderheitsbeteiligung. Erste, erfolglose Verhandlungen hatten bereits im Frühjahr, kurz nach Ringiers Bekanntgabe der Übernahme, stattgefunden. Nicht zufrieden mit den Restrukturierungen zeigte sich auch der Chefredaktor von "Le Temps", Pierre Veya, der sein Amt Ende März 2015 niederlegen wird. Auf ihn folgt Stéphane Benoit-Godet, aktueller Chefredakteur beim Wirtschaftsmagazin "Bilan"  [18] .
Das zum fünften Mal erscheinende, vom Forschungsinstitut Öffentlichkeit und Gesellschaft (fög) herausgegebene Jahrbuch "Qualität der Medien" stellte der Schweizer Medienlandschaft das bisher schlechteste Zeugnis aus. Eine Analyse der Front- und Einstiegsseiten von beinahe 30 Print- und Online-Medien zeigte, dass die aktuelle Medienlandschaft von abnehmender Themenvielfalt, rückläufiger Reichweite von qualitativ hochwertigen Medien und verstärkter Beachtung emotional aufgeladener Themen - als Exempel für 2013 statuiert das Jahrbuch den Fall Carlos - geprägt ist. Der Umstand, dass ein Drittel aller durch die 45 grössten Schweizer Zeitungen erzielten Werbeeinnahmen auf die auflagestarken Gratis-Pendlerzeitungen entfalle, verstärke diese Negativspirale, so die Autoren der Studie. Aufgrund dieser Schlussfolgerungen begrüssen die Autoren neue medienpolitische Massnahmen, wie sie aktuell von der Eidgenössischen Medienkommission (EMEK) diskutiert werden (vgl. oben). Beim Verband Schweizer Medien wurden die Studienergebnisse als parteipolitisch gefärbt interpretiert. Fög-Leiter Kurt Imhof träume von einer vom Staat subventionierten und kontrollierten Medienlandschaft und lege die Qualitätskriterien in seiner Studie auch entsprechend fest. Das Jahrbuch untersuchte ferner die Präsenz der Parteien in den Medien der Deutsch- und Westschweiz. 37% aller Nennungen entfielen 2013 auf die SVP, womit sie die SP (20%), gefolgt von FDP (16%) und CVP (13%), klar hinter sich liess. Während die Grünen noch 7% aller Parteinennungen ausmachen konnten, belief sich die Präsenz der BDP und der Grünliberalen auf 4% resp. 2%  [19] .
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Radio und Fernsehen
Knapp ein Zehntel des gesamten Fernsehkonsums der 15- bis 49-Jährigen entfiel 2013 auf die zeitversetzte Nutzung, wie die Daten von Mediapulse und Publica Data erstmals zeigen. Aufgrund der 2013 erfolgten Umstellung des Messverfahrens, das neu auch die zeitversetzte Fernsehnutzung miteinbezieht, lässt sich die Entwicklung der TV-Marktanteile nicht mit dem Vorjahr vergleichen. Im zweiten Semester 2013 hatten sowohl SRF als auch RTS leichte Einbussen zu verzeichnen. Die aktuellsten Zahlen errechneten für SRF einen Marktanteil von 30% in der Deutschschweiz. Während die Quote von RTS in der Westschweiz mit 28,7% leicht tiefer lag, genoss RSI im Tessin einen Marktanteil von 34%  [20] .
Im Jahr 2013 hatte die Billag gegen 1456 mutmassliche Schwarzseher Anzeige erstattet, was im Vergleich zu 2012 einer Verdoppelung entsprach. Bereits seit 2012 nimmt die Anzahl der Anzeigen zu, was auf ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2012 zurückzuführen ist, wonach Computer auch als Radioempfangsgeräte eingestuft wurden. Bei den Fernsehgebühren gilt nach wie vor eine leicht andere Praxis: Gebührenpflichtig ist, wer über ein Fernsehgerät verfügt oder Online-TV-Dienste wie Wilmaa oder Zattoo nutzt  [21] .
Der zwischen der Billag und dem UVEK bestehende Vertrag über das Einziehen der Radio- und Fernsehgebühren, der Ende 2014 auslief, wurde vom zuständigen Departement bis 2017 verlängert. Zu diesem Zeitpunkt sollte gemäss Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) (vgl. unten) der Systemwechsel in Kraft getreten sein, womit sinnvollerweise auch das Inkassomandat neu ausgeschrieben werden könne. Im November beschloss der Bundesrat, die Höhe der Gebühren für die folgenden Jahre bis zur Umstellung auf dem bestehenden Stand von CHF 462 pro Jahr und Haushalt einzufrieren. Die Regierung rechnet aufgrund stark steigender Anzahl an Gebührenzahlenden für die Jahre 2015 bis 2018 pro Jahr durchschnittlich mit CHF 11 Mio. Mehreinnahmen. Mit diesen Mitteln sowie den Gebührenüberschüssen aus vergangenen Jahren sollen die mit der RTVG-Revision beschlossenen zusätzlichen Aufgaben finanziert werden  [22] .
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Radio- und Fernsehgesetz
Im Februar lancierten die Junge SVP und die Jungfreisinnigen die Volksinitiative "Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren", welche - wie der Name bereits sagt - die vollständige Abschaffung der Billag-Gebühren fordert sowie dem Bund untersagen will, während Friedenszeiten eigene Radio- und Fernsehstationen zu betreiben. Die sich ebenfalls im Unterschriftenstadium befindende Volksinitiative der Gruppe Solidarische Schweiz (SOS), welche neben der Abschaffung der Billag-Gebühren auch die Aufhebung der Radio- und Fernsehkonzessionen und die Auflösung der SRG fordert, erachteten die Initianten als zu radikal. Man wolle die SRG nicht abschaffen, sie solle sich lediglich im freien Wettbewerb selber finanzieren. Innerhalb von fünf Tagen erhielt die Facebook-Seite zur Initiative bereits über 40'000 Likes. Nach erfolgreicher Vorprüfung des Anliegens startete das "No-Billag"-Komitee die Unterschriftensammlung am 11. Juni. Vorläufig keine Unterstützung erhielten die Initianten von prominenten Vertreterinnen und Vertretern ihrer Mutterparteien. Natalie Rickli (svp, ZH) zeigte zwar Verständnis für das Anliegen, befürchtete bei Annahme der gewählten Formulierung jedoch den Abbau des Service public - insbesondere für die sprachlichen Minderheiten. Die Nationalrätin hatte vor der Lancierung der Volksinitiative versucht, den Initianten die Halbierung der Billag-Gebühren nahezubringen. Ein solches Anliegen habe mehr Chancen bei der Stimmbevölkerung  [23] .
Beinahe sieben Stunden dauerte die Debatte zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG), welche der Nationalrat in der Frühjahrssession als Erstrat führte und die in erster Linie zum Ziel hatte, die geräteabhängige Gebühr für Radio und Fernsehen durch ein geräteunabhängiges System zu ersetzen. Zuerst hatte die grosse Kammer über einen Nichteintretensantrag einer Minderheit der KVF-NR, angeführt durch Natalie Rickli (svp, ZH) zu befinden. Diese argumentierte, die generelle Abgabepflicht käme einer Mediensteuer gleich und zusätzliche Steuern könnten lediglich über den Verfassungsweg eingeführt werden. Mit 119 zu 68 Stimmen lehnte der Nationalrat dieses Begehren schliesslich ab, womit die Mehrheit der grossen Kammer zum Ausdruck brachte, dass es sich ihrer Ansicht nach im vorliegenden Fall um eine Abgabe handle, was ebenfalls den Schlussfolgerungen eines 2010 erschienenen juristischen Gutachtens entsprach. Als einzige Fraktion stellte sich die SVP geschlossen gegen Eintreten auf die Vorlage. Die FDP-Liberale Fraktion war in der Eintretensfrage "ziemlich exakt geteilter Meinung", wie Gabi Huber (fdp, UR) als Fraktionssprecherin bemerkte. Alle anderen Fraktionen lehnten den Minderheitsantrag bei vereinzelten Enthaltungen geschlossen ab. Ebenfalls mit ähnlichen Mehrheiten abgelehnt wurde ein Rückweisungsantrag einer beinahe identischen Kommissionsminderheit und zwar mit den Aufträgen, zuerst eine Botschaft über den verfassungsmässigen Leistungsauftrag der SRG vorzulegen und das Volk zur Einführung einer Mediensteuer zu befragen. Ferner verlangte ein Einzelantrag Grossen (glp, BE) die Rückweisung des Geschäfts, um eine Vorlage auszuarbeiten, welche eine Finanzierung über den Bundeshaushalt vorsähe, womit sich eine private Inkassostelle erübrigen würde. Auch dieser Antrag wurde relativ deutlich abgelehnt, fand nebst der SVP-Fraktion und einer qualifizierten FDP-Minderheit jedoch auch Unterstützung bei einer geeinten GLP-Fraktion. In der Detailberatung stellten mehrheitlich SVP-dominierte aber auch links-grüne oder gar gemischte Kommissionsminderheiten zahlreiche Anträge, die jedoch fast ausnahmslos chancenlos blieben. Die Kommissionsmehrheit konnte sich mit ihren Änderungsanträgen auch erfolgreich gegen einen Minderheitsantrag Hurter (svp, SH) durchsetzen, als es darum ging, die Gebührenanteile für private Radio- und Fernsehveranstalter auf eine Spannbreite von 4-5% zu erhöhen. Ebenfalls obsiegte sie gegen eine Minderheit Huber (fdp, UR), welche die Aufteilung der Gelder zwischen Radio und Fernsehen analog Bundesrat nicht auf ein bestimmtes Verhältnis (36% zu 64%) festsetzen wollte. Als beinahe einziger Minderheitsantrag erfolgreich war ein von Kurt Fluri (fdp, SO), Olivier Français (fdp, VD) und Gabi Huber (fdp, UR) getragener Kompromissvorschlag für ein eingeschränktes Opting out: Bis fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen sich Haushalte ohne Empfangsmöglichkeiten von der Abgabe befreien können. Weder die Allianz aus Grünen und SVP, welche sich für eine generelle Befreiungsmöglichkeit einsetzte, noch die Kommissionsmehrheit, die analog Bundesrat kaum Möglichkeiten für ein Opting-Out schaffen wollte, konnten entsprechende Mehrheiten finden. Der zweite und letzte, durch eine marginale Mehrheit von einer Stimme angenommene Minderheitsantrag, eingebracht durch Christian Wasserfallen (fdp, BE), verhinderte den Ausbau der Regionaljournale der SRG, damit diese den privaten Anbietern keine Konkurrenz machen. Ein bedeutender Streitpunkt zeigte sich in der Frage, ob Unternehmen mit einem Mindestumsatz von CHF 50'000 ebenfalls generell eine Abgabe zu entrichten hätten. Zwei Einzelanträge Grossen (glp, BE) und Schilliger (fdp, LU), welche Unternehmen ganz von der Abgabepflicht befreien wollten, wurden mit 92 zu 92 Stimmen bei zwei Enthaltungen lediglich durch Stichentscheid des Präsidenten Lustenberger (cvp, LU) abgelehnt. Gegen die Abgabepflicht für Unternehmen stellten sich die Fraktionen der GLP, BDP, und SVP und die Mehrheit der FDP-Liberalen sowie einzelne CVP/EVP-Fraktionsmitglieder. Im Unterschied zu der fixen, durch Privathaushalte zu entrichtenden Abgabe sieht die bundesrätliche Fassung vor, die Höhe der Abgabe für Unternehmen nach deren Umsatz zu bestimmen. In dieser Form verabschiedete der Nationalrat, unter Opposition der GLP- und SVP-Fraktionen sowie einer starken FDP-Minderheit, den Entwurf an den Ständerat, welcher das Geschäft in der Sommersession als Zweitrat behandelte  [24] .
Auch die ständerätliche Debatte zur RTVG-Revision kann mit einer Dauer von vier Stunden und verschiedenen Änderungsanträgen als umkämpft bezeichnet werden. Obgleich Eintreten unbestritten war, hatte auch die kleine Kammer über einen Rückweisungsantrag zu befinden: Der Einzelantrag Altherr (fdp, AR) wollte vor der parlamentarischen Debatte zur RTVG-Revision den Bericht über die Service-public-Leistungen der SRG unter Berücksichtigung der Stellung und Funktion privater Rundfunkanbieter abwarten, um die Gesetzesanpassung auf Basis eines klar umrissenen Leistungsauftrags des Service public zu beraten. Obwohl die kleine Kammer mit ebenfalls im Rahmen der RTVG-Debatte erfolgter Zustimmung zu einem Postulat der eigenen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) der Erarbeitung eines solchen Berichts zustimmte (vgl. unten), wollte die Ratsmehrheit diesen innerhalb zweijähriger Frist zu erarbeitenden Bericht nicht abwarten und lehnte den Rückweisungsantrag mit 31 zu 13 Stimmen deutlich ab. Bundesrätin Leuthard stellte in einem ausführlichen Plädoyer klar, dass es bei der aktuellen Debatte rein um den Systemwechsel gehe; die Debatte um den Service public werde man zu einem späteren Zeitpunkt führen. Ferner verwies sie auf den verfassungsmässig bestehenden Leistungsauftrag, wonach Schweizer Radio und Fernsehen "zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung" beitragen.
In der folgenden Detailberatung stimmte der Ständerat in den meisten Fällen der Version des Nationalrats zu. So stützte die Kantonskammer entgegen einer Kommissionsminderheit Theiler (fdp, LU) auch den im Erstrat nur mit Stichentscheid des Präsidenten zustande gekommenen Beschluss, die Unternehmen mit einem Jahresumsatz von CHF 500'000 oder höher nicht von der Abgabe zu befreien, und er tat dies mit einer relativ deutlichen Mehrheit von 25 zu 14 Stimmen. Differenzen zur grossen Kammer schuf der Ständerat namentlich in der Frage zum Opting-out, in der Festlegung der Abgabenhöhe für private Veranstalter mit Abgabenanteil sowie betreffend Fixierung der Gebührenanteile für Radio und Fernsehen; letztere - in der Frühjahrssession vom Nationalrat eingeführte Bestimmung zur Fixierung der Abgabenanteile - strich er aus dem Entwurf. Oppositionslos beschloss der Rat, gänzlich auf die temporäre Möglichkeit zur Abgabebefreiung zu verzichten. Auf Antrag einer bürgerlichen Kommissionsminderheit stimmte der Ständerat mit 28 zu 14 Stimmen einer erneuten Erhöhung der Spannbreite für die Abgabenanteile an die privaten Anbieter zu (4-6%). Bundesrätin Leuthard, die diesen Entscheid quantifizierte, sprach bei dieser Lösung von einem Betrag von insgesamt CHF 81 Mio.; die vom Nationalrat vorgeschlagene Spannbreite von 4-5% würde zu ungefähren Gebührenanteilen von CHF 67 Mio. führen. Der bundesrätliche Entwurf beinhaltete eine Spannbreite von 3-5%. Eine weitere Differenz schuf der Ständerat bei der Frage zum Umgang mit Überschüssen aus den Gebührenanteilen. Während eine Mehrheit im Nationalrat gemäss bundesrätlichem Entwurf die Überschüsse den Gebührenzahlenden zurückerstatten wollte, stand eine ständerätliche Mehrheit für eine Umverteilung nach festgelegtem Schlüssel an die privaten Veranstalter mit Abgabenanteil ein. Kommissionssprecher Imoberdorf (csp, VS) vertrat die Ansicht, dass die Rückerstattung eines kleinen Betrags an die einzelnen Gebührenzahler einen unverhältnismässigen bürokratischen Aufwand verursachen würde. Bis zu einem Viertel der Überschüsse sollen für die Aus- und Weiterbildung eingesetzt werden, maximal drei Viertel könnten für die Förderung neuer Verbreitungstechnologien oder digitaler Fernsehproduktionsverfahren sowie bis zu 10% für die allgemeine Information der Öffentlichkeit verwendet werden. Mit 25 zu 11 Stimmen aus dem bürgerlichen Lager schickte der Ständerat die so modifizierte Vorlage zur Differenzbereinigung zurück in den Nationalrat  [25] .
In der Differenzbereinigung im September schaffte der Nationalrat als Erstrat bereits alle bis auf eine der bestehenden Differenzen bei der RTVG-Revision aus der Welt: Einer Minderheit Lehmann (cvp, BS) folgend schloss er sich gegen die Fraktionen der BDP und SVP sowie einer qualifizierten FDP-Minderheit dem ständerätlichen Vorschlag zur Erhöhung der Abgabenanteile an private Veranstalter an. Oppositionslos beschloss die grosse Kammer, dem Ständerat folgend, auf eine Fixierung der Abgabenanteile für Radio und Fernsehen zu verzichten. Entgegen einer starken Kommissionsminderheit Rickli (svp, ZH) schloss sich der Nationalrat mit knappen 98 zu 90 Stimmen bei zwei Enthaltungen ebenfalls dem ständerätlichen Vorschlag an, dass die Überschüsse aus den Gebührenanteilen nicht an die Gebührenzahlenden zurückzuerstatten seien. Erfolgreich beharrte der Nationalrat entgegen einer breiten Kommissionsminderheit aus Mitte-Links auf der Möglichkeit eines fünfjährigen Opting-outs für Personen ohne Empfangsgerät. Nachdem der Nationalrat sich in insgesamt fünf Differenzen dem Ständerat angeschlossen hatte, beschloss die kleine Kammer, in dieser letzten Differenz auf die Version des Nationalrats umzuschwenken. So konnte die Gesetzesvorlage noch in der Herbstsession verabschiedet werden. Im Nationalrat stellten sich die Fraktionen der GLP und SVP mit einer Mehrheit der FDP/Liberalen-Fraktion gegen die Vorlage, womit diese mit 109 zu 85 Stimmen verabschiedet wurde. Etwas klarer waren die Mehrheitsverhältnisse im Ständerat, wo mit 28 zu 14 Stimmen zwei Drittel der Kantonsvertreter die Vorlage befürworteten  [26] .
Sogleich nach der parlamentarischen Verabschiedung kündigte der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) das Referendum gegen die RTVG-Vorlage an. Der Verband stellte sich gegen die doppelte finanzielle Belastung der Unternehmer, welche die Abgabe künftig sowohl als Bürger wie auch als Unternehmen zu entrichten hätten. Dies, sofern sie mit ihrem Unternehmen einen Jahresumsatz von über CHF 500'000 generieren, wobei der Umsatz die Höhe der Abgabe bestimmt, die der Bundesrat in sechs Tarifkategorien festzulegen gedenkt. In seiner Botschaft zur RTVG-Revision hatte der Bundesrat mit Rückgriff auf die Mehrwertsteuerstatistik 2010 festgehalten, dass bei Definition des Mindestumsatzes bei einer halben Million weniger als 30% aller Unternehmen abgabepflichtig wären. Für einen Drittel aller abgabepflichtigen Unternehmen (Jahresumsatz CHF 500'000 bis 1 Mio.) würde die Abgabe ähnlich bis gleich hoch ausfallen wie diejenige der Privathaushalte. Die 327 in der Schweiz registrierten Unternehmen, die mit einem Jahresumsatz von über CHF 1 Mrd. in die höchste Tarifstufe eingeteilt würden, hätten pro Jahr eine Abgabe in der Höhe von CHF 39'000 zu entrichten. Gemäss bundesrätlicher Botschaft hätten über 80% aller abgabepflichtigen Unternehmen jedoch nicht mit einer Abgabe über einem Betrag von CHF 1'000 zu rechnen. Mitte Dezember gab der SGV-Direktor Hans-Ulrich Bigler bekannt, dass das Komitee "Nein zur Billag-Mediensteuer" bereits weit über die nötigen 50'000 Unterschriften sammeln konnte. Die Referendumsfrist endet am 15. Januar 2015  [27] .
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SRG SSR
Ganz im Gegensatz zum Jahr davor, wo ein Rekorddefizit in der Höhe von über CHF 117 Mio. vorlag, schloss das Betriebsjahr 2013 der SRG mit einem Überschuss in der Höhe von CHF 20 Mio. Zusätzliche Einnahmen verzeichnete die Schweizerische Rundfunkgesellschaft bei den Empfangsgebühren (+ CHF 15 Mio.). Im Vergleich zu 2012 sank der Personalaufwand 2013 beträchtlich (- CHF 140 Mio.) sowie in geringerem Ausmass auch der Programm- und Produktionsaufwand (- CHF 11 Mio.). Letzterer könne 2014 jedoch erneut leicht ansteigen, da mit der Fussball-WM in Brasilien ein teurer sportlicher Grossanlass anstehe. Der hohe Personalaufwand im Jahr 2012 ist auf die Umstellung der Pensionskasse auf den Beitragsprimat zurückzuführen, wo Rückstellungen in der Höhe von CHF 160 Mio. getätigt werden mussten. Auf der Einnahmeseite musste die SRG gesunkene Werbeeinnahmen in der Höhe von CHF 12 Mio. in Kauf nehmen, was auf die Streitigkeiten mit Mediapulse zurückzuführen sei, aufgrund derer im vergangenen Jahr während insgesamt sechs Monaten keine Daten zu den Einschaltquoten vorlagen (vgl. oben)  [28] .
In der Anhörung zur Anpassung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) brachten Kabelnetzbetreiber ihre Kritik an den Plänen der SRG zur Einführung des hybriden Fernsehens (HbbTV) zum Ausdruck. Hybrides oder interaktives Fernsehen ermöglicht es, im Internet zur Verfügung gestellte Dienste, wie z.B. Wettervorhersagen oder Eigenproduktionen im Archiv, gleichzeitig auch auf dem Fernseh-Bildschirm anzeigen zu lassen. Die Einführung dieser Technik erfordert eine Änderung der SRG-Konzession. Insbesondere die gesetzliche Verbreitungspflicht wurde aus Zeit- und Kostengründen von den Kabelnetzbetreibern abgelehnt: Es sei nicht im Interesse der eigenen Kundschaft, der SRG mit solchem Aufwand eine weitere Plattform zu bieten, um ihre Online-Inhalte zu verbreiten. Ferner kritisierten diverse Stellungnehmende, darunter die SVP und Swissfilm, dass für das HbbTV-Angebot Ausnahmen zum Werbeverbot gelten sollen. Die Anhörungsergebnisse bewegten das BAKOM dazu, seine Pläne zur Einführung des hybriden Fernsehens zu vertagen. Die Teilrevision der RTVV trat somit ohne diese Änderungen in Kraft  [29] .
Im Hinblick auf die Beratung der RTVG-Revision (vgl. oben) beschloss die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen einstimmig die Einreichung eines Postulats, welches vom Bundesrat einen Bericht zu den Service-Public-Leistungen der SRG unter Berücksichtigung der Stellung und Funktion privater Rundfunkanbieter fordert. Sowohl der Bundesrat wie auch der Ständerat standen dem Anliegen, welches im Wortlaut identisch ist mit einem im Vorjahr im Nationalrat bekämpften Postulat Leutenegger (fdp, ZH), wohlwollend gegenüber: Die kleine Kammer erachtete es im Rahmen der Debatte über die Abgabe für Radio und Fernsehen als dringend, die Leistungen des Service public klar zu umreissen und diese den erbrachten Leistungen privater Anbieter gegenüberzustellen  [30] .
Das Bundesgericht wird sich aus formellen Gründen nicht mit Christoph Mörgelis Beschwerde gegen die Berichterstattung der Rundschau auseinandersetzen. Im März 2013 setzte sich die Rundschau mit der Frage auseinander, ob die von Professor Mörgeli betreuten Doktorarbeiten gängige wissenschaftliche Standards erfüllten. Der SVP-Politiker verpasste es, dem Bundesgericht den Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI) fristgerecht zuzustellen. Die UBI war 2013 zum Schluss gelangt, die SRF-Sendungen seien sachgerecht erfolgt. Ein Schreiben des Bundesgerichts, das Mörgeli im Mai zur nachträglichen Einreichung des Entscheids der UBI mahnte, wurde vom Beschwerdeführer nicht abgeholt. Daraufhin reichte Mörgeli den UBI-Entscheid doch noch nach, jedoch ohne sich zu den Gründen für die Nicht-Beachtung des bundesgerichtlichen Schreibens zu äussern, wie es die Gerichtsinstanz von ihm verlangt hatte  [31] .
Nach einem ersten von drei Prüfzyklen zur Wirtschaftlichkeit der SRG zog das BAKOM ein im Grunde positives Fazit zu Corporate Governance, Strategie, Führung durch Zielvereinbarung, Planung und interner Revision der SRG. Das zuständige Bundesamt empfahl der SRG jedoch unter anderem, die insgesamt 26 strategischen Ziele auf deren 16 bis 20 zu beschränken. Würden zu viele strategische Ziele definiert, riskiere man, dass gewisse nicht befriedigend gesteuert werden können. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung soll ferner die Umsetzung der in Reaktion auf die erste Wirtschaftlichkeitsprüfung 2005 unternommenen Massnahmen überprüfen  [32] .
Eine kürzlich erfolgte Lockerung ihrer Konzession hatte der SRG die Erweiterung des Online-Angebots ohne Sendungsbezug erlaubt. Eine Studie des Instituts für Publizistikwissenschaft und Medienforschung der Universität Zürich untersuchte im Auftrag des BAKOM nun eine umfangreiche Zufallsauswahl von Online-Beiträgen der SRG auf ihre Konzessionskonformität. Im Schnitt enthalten 9 von 10 der untersuchten Online-Inhalte der SRG einen explizit nachweisbaren Sendungsbezug, wobei die Werte zwischen den Sprachregionen relativ stark variieren: Während beinahe alle Beiträge von SRF einen Sendungsbezug aufweisen, beträgt der Anteil bei RTR und RSI rund 85%. Der Sendungsbezug bei RTS (90,4%) kommt nahe beim Durchschnitt zu liegen. 88,2% aller redaktionellen Beiträge seien mit audiovisuellem Material belegt, womit der in der SRG-Konzession festgelegte Mindestsatz von 75% nicht unterschritten wird. Die Konzession legt fest, dass Online-Beiträge ohne Sendungsbezug in den Sparten News, Sport und Regionales auf 1000 Zeichen zu beschränken sind. Die Untersuchung der Newsportale ergab, dass der Sendungsbezug bei insgesamt einem Fünftel der Textbeiträge mit einer Länge über 1'000 Zeichen auch nach Nachrecherchen nicht klar ist. Auch hier zeigen sich regionale Unterschiede: Während die Beiträge im Grauzonenbereich bei RTR (6,7%) und SRF (9,5%) relativ tief sind, beläuft sich der Anteil für RTS auf 33,8%. Allerdings seien drei Viertel der RTS-Beiträge nur knapp überlang. Insgesamt folgert die Studie, dass nur ein geringer Teil des Online-Angebots gegen die Konzessionsauflagen verstosse  [33] .
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Privates Radio und Fernsehen
An seiner Versammlung zum 20-jährigen Verbandsbestehen forderte Telesuisse, der Verband Schweizer Regionalfernsehen, höhere Gebührenanteile für Regionalsender, um den technologischen Wandel zu vollziehen. Gemäss Verband soll der bestehende, fixe Anteil von 4% im Rahmen der Debatte zur Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) (vgl. oben) auf eine Bandbreite von 4-6% gehoben werden  [34] .
Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde von Roger Schawinski und der Radio Südost AG betreffend die Konzessionen von Radio Südostschweiz (früher: Grischa) und Radio Argovia im April ab. Grund dafür war Schawinskis Übernahme von Radio 105, womit er zusammen mit Radio 1 bereits auf zwei und somit das Maximum an zulässigen Radiokonzessionen gekommen war. Die vom Beschwerdeführer unternommenen Schritte, die Mehrheit der Anteile seinen Partnern zu überschreiben und die Besitzverhältnisse im Konzessionsgesuch zu ändern, sei nach Einreichung des Gesuchs nicht mehr zulässig, konstatierte die Gerichtsbehörde. Schawinski erachtete diese Begründung als "unhaltbar und formalistisch" und kündigte an, eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einzureichen  [35] .
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Neue Medien
Auf Anraten ihrer einstimmigen Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) sistierten die Räte im Berichtsjahr eine Motion Amherd (cvp, VS) zur Einführung fakultativer Qualitätslabels für kinder- und jugendgerechte Websites. Man sei in diesem Bereich nicht untätig geblieben: Die ständerätliche Kommissionssprecherin Géraldine Savary (sp, VD) verwies auf das im Folgejahr auslaufende Programm "Jugend und Medien", auf verschiedene in der Zwischenzeit deponierte Motionen, die den Bundesrat in diesem Bereich zum Handeln auffordern, sowie auf von der Zivilgesellschaft initiierte Aufklärungsarbeiten  [36] .
Die neue Verordnung über die Internet-Domains (VID) hält fest, dass das BAKOM den neu einzuführenden Domain-Namen .swiss nur vergeben kann, wenn antragstellende Firmen und Organisationen entweder in der Schweiz registriert sind oder einen ausreichenden Bezug zur Schweiz aufweisen sowie die Interessen der schweizerischen Gesellschaft fördern und stärken - dies im Unterschied zur Vergabepraxis des Domain-Namen ".ch", die auf dem Prinzip "first come, first served" beruht. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Ab Herbst 2015 nimmt das BAKOM Bewerbungen entgegen  [37] .
In seinem im Dezember erschienenen Bericht zur Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien (vgl. oben) hielt der Bundesrat fest, dass er eine Förderung der Online-Medien zum aktuellen Zeitpunkt nicht als angebracht erachte. Zuerst soll die aufgrund eines Kommissionspostulats angestossene Diskussion um die Ausgestaltung der Leistungen des Service public im Medienbereich geführt werden, so die vorläufige Antwort des Bundesrates auf ein 2012 überwiesenes Postulat Recordon (gp, VD), das die Regierung dazu aufgefordert hatte, mögliche Unterstützungsmassnahmen für Online-Zeitungen aufzuzeigen  [38] .
Aktuelle Daten des BfS zeigen eine starke Zunahme der Nutzung von Online-Diensten in den letzten vier Jahren. Während 2010 knapp über 30% der Befragten angaben, sich online über politische Kampagnen zu informieren, waren es im Berichtsjahr bereits über 40%. Ebenfalls zugenommen hat die Nutzung sozialer Netzwerke: 2014 bejahten bereits knapp die Hälfte aller Umfrageteilnehmer diese Frage, wobei sich der Unterschied zwischen den verschiedenen Alterskategorien seit dem letzten Erhebungszeitpunkt 2010 verkleinert hat  [39] .
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Technische Aspekte der Internetnutzung
Eine Motion Glättli (gp, ZH), die der Nationalrat 2014 als Erstrat behandelte, verlangte im Rahmen der geplanten Teilrevision des Fernmeldegesetzes die Festschreibung der Netzneutralität, die vor diskriminierenden Eingriffen in den im Internet stattfindenden Datenverkehr schützen soll. Obwohl der Bundesrat die unklare Gesetzeslage in diesem Bereich anerkannte, erachtete er eine gesetzliche Regelung zum gegebenen Zeitpunkt aufgrund Abwartens eines bundesrätlichen Berichts zum Fernmeldemarkt sowie aufgrund fehlender Anwendungsbeispiele als verfrüht. Eine "unheilige" Allianz im Nationalrat liess sich durch diese Antwort nicht beeindrucken und stimmte dem Anliegen mit 111 gegen 61 Stimmen aus der Mitte zu  [40] .
Im Oktober publizierte die Arbeitsgruppe Netzneutralität einen Bericht mit kontroversen Stellungnahmen verschiedener Akteure zur Frage nach der Gleichbehandlung von Daten beim Transport im Internet. Während die eine Gruppe, allen voran die Netzanbieter, auf die Notwendigkeit gewisser Möglichkeiten zur Datenregulierung, dem sogenannten Netzmanagement, hinwiesen, verlangten andere, darunter die Digitale Gesellschaft Schweiz, ein Diskriminierungsverbot gegenüber Anwendungen konkurrenzierender Anbieter. Die Digitale Gesellschaft sowie eine juristische Stellungnahme sahen die Netzneutralität in der Schweiz durch Orange, Swisscom und Sunrise verletzt. Swisscom und Sunrise wurden etwa beschuldigt, den Internetzugang während der Nutzung ihrer TV-Dienste zu drosseln. Weiter wurde kritisiert, dass der Datenkonsum der eigenen Dienste nicht an ein allenfalls begrenztes Datenvolumen angerechnet werde, womit die Konkurrenz benachteiligt würde, da der Kunde bei Datenüberschreitung mit Zusatzkosten zu rechnen habe. Die Netzbetreiber wehrten sich gegen diese Vorwürfe. Der Kunde zahle für die Dienste von Zattoo, Spotify und Swisscom TV air, was rechtfertige, dass die Nutzung von Diensten konkurrenzierender Anbieter auf das Inklusivdatenvolumen des Kunden angerechnet würde. Ferner müsse in Fällen von geringer Kapazität der Internetzugang gedrosselt werden, da ansonsten die Qualität der bezahlten Dienste nicht gesichert werden könne. Nicht an der Arbeitsgruppe teilgenommen hatte Google; der Grosskonzern schlug die Einladung aus  [41] .
Diverse Fernmeldeunternehmen erachteten den Zeitpunkt zur Regulierung der Netzneutralität als reif und einigten sich im November auf Verhaltensrichtlinien zur Netzneutralität. Orange, Sunrise, Swisscom, UPC Cablecom sowie der Verband Swisscable kamen überein, dem Kunden alle Internetdienste und -anwendungen nach Wahl zur Verfügung zu stellen sowie das beliebige Senden und Empfangen von Inhalten zu ermöglichen, um die Informations- und Meinungsfreiheit nicht zu beschneiden. Ferner soll eine unabhängige Schlichtungsstelle eingesetzt werden, wo der Internetnutzer mutmassliche Verletzungen des Verhaltenkodexes melden könne. Demgegenüber stellten sich die Unternehmen wie bereits in ihrer Stellungnahme an die "Arbeitsgruppe Netzneutralität" gegen eine vollständige Gleichbehandlung der Daten: In verschiedenen Fällen, namentlich um Verfügungen von Behörden umzusetzen, schädliche Aktivitäten zu blockieren, Kapazitätsengpässe zu überbrücken oder Vereinbarungen zur Qualitätssicherung mit einem Drittanbieter einzuhalten, soll es dem Netzbetreiber möglich sein, gewisse Daten priorisiert zur Verfügung zu stellen  [42] .
Im Rahmen einer Verordnungsrevision verdoppelte der Bundesrat im November die erforderliche Mindestgeschwindigkeit für den Breitband-Internetzugang, welche die Swisscom in der Grundversorgung zu gewährleisten hat. Die Downloadrate beträgt in Zukunft somit 2000 KB/s, die Uploadrate 200 KB/s; der Höchstbetrag für einen Anschluss bleibt dabei unverändert. In der Vernehmlassung hatte sich die Swisscom mit der Verdoppelung einverstanden erklärt. Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer, darunter die Piratenpartei, sechs Kantone, die Stiftung für Konsumentenschutz und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, hatten sich hingegen eine noch stärkere oder eine weitere, regelmässig erfolgende Erhöhung gewünscht  [43] .
Die Schweiz verfüge nach Irland über die zweithöchste Dichte an Rechenzentren, gab die Zeitung Nordwestschweiz bekannt. Der Stromverbrauch der Schweizer Rechenzentren beliefe sich insgesamt auf die Hälfte desjenigen des Schweizer Schienenverkehrs, was der Halbjahresleistung eines Kernkraftwerks wie Mühleberg entspräche. Gemäss Bundesamt für Energie (BfE) soll der Energieverbrauch solcher Zentren im Rahmen der Energiestrategie 2050 um 60% gesenkt werden  [44] .
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Meinungsforschung
Der im Nachgang der Masseneinwanderungsinitiative eskalierte Streit um die Nachwahlbefragungen führte dazu, dass sich der Bund mit der Frage auseinandersetzte, ob er solche Abstimmungsanalysen auch weiterhin erstellen lassen soll. Im Juli bejahte dies der Bundesrat, beschloss aber auch, den Auftrag für den Zeitraum 2016-2019 gemäss WTO-Richtlinien öffentlich auszuschreiben. Ferner beauftragte er die Bundeskanzlei, mit der "Forschungsgemeinschaft VOX-Analysen" einen neuen Vertrag abzuschliessen, dessen Laufzeit auf Ende 2015 terminiert ist und eine Option auf Verlängerung enthält. Diese würde gewährt, wenn beim neuen Vergabeverfahren Verzögerungen auftreten würden  [45] .
Das von Claude Longchamp geführte Forschungsinstitut gfs.bern geriet 2014 erneut wegen seiner SRG-Trendumfrage in Kritik. Grund dafür waren die grossen Differenzen in der Zustimmung zur Ecopop- und zur Gold-Initiative zwischen dem Abstimmungssonntag und der zweiten Trendbefragung (13 resp. 15 Prozentpunkte). Sowohl die NZZ als auch das Forschungsinstitut Sotomo kritisierten im Berichtsjahr die Deutungshoheit von gfs.bern. Zusätzliche Konkurrenz erhält die SRG-Trendumfrage seit 2013 durch die von "20 Minuten" durchgeführte Online-Befragung, welche von den Politologen Lucas Leemann und Fabio Wasserfallen ausgewertet wird. Im Gegensatz zur vom Bund finanzierten Nachwahlbefragung (Vox-Analyse) führt die SRG zur Vergabe der Trendumfrage alle vier Jahre ein Bewerbungsverfahren durch. Michael Hermann und Thomas Milic von Sotomo gaben bekannt, für die nächste Legislaturperiode eine Bewerbung einreichen zu wollen  [46] .
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Weiterführende Literatur
Medienpolitische Grundfragen
Blum, Roger / Rieder, Pierre, Zwischen Medienfreiheit und Publikumsschutz: Die Medienregulierung in der Schweiz und die Praxis der UBI, Bern 2014.
Der Bundesrat, Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien, Bern 2014.
EMEK (Hg.), Medienförderung: Standortbestimmung und Empfehlungen für die Zukunft, Biel 2014.
Meister, Urs / Mandl, Michael, Medienförderung im digitalen Zeitalter: Reformagenda für einen technologie- und wettbewerbsneutralen Service public, Zürich (Avenir Suisse) 2014.
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Presse
Buholzer, Meinrad, Das Geschäft mit den Nachrichten: Der verborgene Reiz des Agenturjournalismus, Luzern 2014.
Forschungsinstitut Öffentlichkeit und Gesellschaft (Hg.), Jahrbuch 2014 Qualität der Medien, Basel 2014.
Greuter, Fredy / Neininger, Norbert (Hg.), Medien und Öffentlichkeit: Zwischen Symbiose und Ablehnung, Zürich 2014.
Prazeller, Markus / Hug, David, "Der Presserat wird nicht gehört", in Medialex 04/2014, S. 173-174.
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Radio und Fernsehen
BAKOM (Hg.) (a), Anhörung zur Änderung der Radio- und Fernsehverordnung: Zusammenfassung der Erkenntnisse, Biel 2014.
BAKOM (Hg.) (b), Bericht über die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der SRG: 1. Prüfzyklus, Biel 2014.
Latzer, Michael et al., SRG Online Beobachtung 2013: Konzessionskonformität von Webseiten und elektronischen Verbindungen, Zürich 2014.
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Neue Medien
BAKOM (Hg.) (c), Änderung der Verordnungen zum FMG (FDV, PbV, AEFV) und neue Verordnung über die Internet Domains (VID): Zusammenfassung der Ergebnisse der Anhörung der betroffenen Kreise, Biel 2014.
BAKOM (d), Netzneutralität: Bericht zur Arbeitsgruppe, Biel 2014.
Baxmann, Inge et al. (Hg.), Soziale Medien - neue Massen, Zürich 2014.
BfS (Hg.), Internetzugang der Haushalte und Internetnutzung der Bevölkerung in der Schweiz, Neuchâtel 2015.
Schweizer, Michael, "Netzneutralität in der Schweiz - eine Debatte, bitte!", in Medialex 03/2014, S. 117-120.
 
[1] NZZ, 1.7. und 24.10.14; BZ, 24.10.14; WW, 29.10.14; NZZ, 12.11.14.
[2] Mo. 12.3004: TA, 6.9.14; NZZ, 27.9. und 6.12.14; TG, 6.12.14; Medienmitteilung UVEK vom 5.9.14; Medienmitteilung UVEK, BAKOM und BR vom 5.12.14; vgl. Lit. BR, Lit. EMEK; vgl. SPJ 2012, S. 352.
[3] AZ, 23.1.14; CdT, 28.1.14.
[4] NZZ und BaZ, 7.2.14; TA, 8.2.14; SO, 9.2.14; BaZ, 10.2. und 20.11.14.
[5] So-Bli, 2.3.14; BaZ, 8.3.14.
[6] NZZ, 18.3.14; AZ, 3.7.14; NZZ, 9.9.14; SN, 9.9.14; Lib, 9.9.14; NZZ, 2.10.14; vgl. SPJ 2013, S. 410 f.
[7] NZZ, 14.5.14; AZ, 26.11.14; NZZ, 19.12. und 20.12.14.
[8] BaZ, 30.1., 23.6. und 1.7.14; NZZ, 1.7.14; LT, 1.7.14; LZ, 1.7.14; SO, 6.7.14; AZ, 10.9.14; vgl. SPJ 2013, S. 410.
[9] BaZ, 26.4.14; SO, 27.4. und 22.6.14; WW, TA, AZ und NZZ, 10.12.14; AZ, 12.12.14; TA, 13.12.14; SO und SoZ, 14.12.14; TA und AZ, 15.12.14, AZ, LT und NZZ, 16.12.14; WW und TA, 17.12.14; TG, 18.12.14; LT und NZZ, 19.12.14; TA, 20.12.14; SO, 21.12.14; vgl. SPJ 2013, S. 410.
[10] SO, 26.10.14; AZ, 1.11.14.
[11] AZ, 17.6.14; NZZ, 13.9.14; vgl. Lit. Greuter / Neininger.
[12] Lib, 24.9.14; NZZ, 25.9.14; TA, 8.10.14; LT, 8.11.14; Lib, 31.12.14.
[13] Mo. 13.3048: AB NR, 2014, S. 1756 f.
[14] Medienmitteilung UVEK, BAKOM und BR vom 5.12.14; vgl. SPJ 2013, S. 411.
[15] NZZ, 4.1.14.
[16] BaZ, 8.1.14; AZ, 10.5.14; vgl. SPJ 2013, S. 411.
[17] NZZ, 23.1.14; BaZ, NZZ und TG, 28.10.14; SO, 2.11.14; vgl. SPJ 2013, S. 411.
[18] TG, 18.1.14; LT und NZZ, 25.1.14; TG, 27.1.14; NZZ, 28.1., 1.4., 10.4. und 12.4.14; Lib, 12.4.14; TA und TG, 12.4.14; NZZ, 2.7. und 14.8.14; Lib, 6.9. und 11.9.14; NZZ, 11.9.14; vgl. SPJ 2013, S. 412.
[19] SGT und TA, 28.10.14; Lit. Fög; vgl. SPJ 2013, S. 412.
[20] NZZ, 11.1.14; LZ, 15.1.14; NZZ, 14.5. und 2.9.14; vgl. SPJ 2013, S. 413 f.
[21] NZZ, 12.3.14; SZ, 17.9.14; AZ, 18.9.14.
[22] Medienmitteilung UVEK vom 10.7.14; Medienmitteilung UVEK, BAKOM und BR vom 28.11.14.
[23] BBl, 2014, S. 3989 ff.; LZ, 4.2., 7.2. und 4.6.14; LT, 10.6.14; AZ, Lib und NZZ, 12.6.14; TZ, 28.8.14; vgl. SPJ 2013, S. 415.
[24] BRG 13.048: AB NR, 2014, S. 244 ff.; TA, 11.3.14; Presse vom 13.3.14; LZ, 2.5.14; vgl. SPJ 2013, S. 414 f.
[25] BRG 13.048: AB SR, 2014, S. 647 ff.; AZ, 19.6.14; Presse vom 20.6.14; vgl. SPJ 2013, S. 414 f.
[26] BRG 13.048: AB NR, 2014, S. 1443 ff. und 1865: AB SR, 2014, S. 807 f. und 981; BBl, 2014, S. 7345 ff.; AZ, 11.9.14; Presse vom 12.9.14; LZ, 13.9.14; Lib, 17.9.14; TA, 17.9.14; vgl. SPJ 2013, S. 414 f.
[27] BRG 13.048: URZ, 29.7.14; TG, 27.9.14; TA, 6.10.14; LT, 8.10.14; Lib, 9.10.14; NZZ, 11.12.14; vgl. SPJ 2013, S. 414 f.
[28] NZZ, 5.4.14.
[29] Medienmitteilung BAKOM vom 12.6.14; Medienmitteilung BR, UVEK und BAKOM vom 5.11.14; vgl. Lit. BAKOM (a).
[30] Po. 14.3298: AB SR, 2014, S. 670; vgl. Po. 13.3581 (Leutenegger).
[31] SoZ, 8.6.14; BaZ, 19.6.14; vgl. SPJ 2013, S. 417; zur Affäre Mörgeli vgl. auch unten, Teil IIIa (SVP).
[32] Medienmitteilung BAKOM vom 27.6.14; NZZ, 28.6.14; vgl. Lit. BAKOM (b).
[33] NZZ, 7.10.14; Lit. Latzer et al.; vgl. SPJ 2013, S. 416.
[34] AZ, 24.2.14; vgl. BRG 13.048.
[35] NZZ Online, 15.6.14; SO, 2.2.14; AZ und SGR, 25.4.14.; vgl. SPJ 2013, S. 417 f.
[36] Mo. 12.3122: AB NR, 2014, S. 1734.; AB SR, 2014, S. 334 ff.; vgl. SPJ 2013, S. 419.
[37] NZZ, 6.11.14; Medienmitteilung BAKOM vom 13.2. und 2.12.14; Medienmitteilung BR, UVEK und BAKOM vom 5.11.14; Lit. BAKOM (c); vgl. SPJ 2013, S. 419.
[38] Po. 12.3579: Lit. BR; zum Postulat, vgl. oben (SRG SSR); vgl. SPJ 2012, S. 356.
[39] TG, 4.2.14; NZZ, 17.12.14; Lit. BfS.
[40] Mo. 12.4212: AB NR, 2014, S. 1134 f.; TA, 18.6.14.
[41] Lit. BAKOM (d).
[42] SoZ, 9.2.14; AZ, 3.7.14; TA, 8.11.14; NZZ, 10.11.14.
[43] Medienmitteilung BR, UVEK und BAKOM vom 5.11.14; Lit. BAKOM (c).
[44] AZ, 5.12.14; zur Energiestrategie, vgl. oben, Teil I, 6a (Energiepolitik).
[45] Medienmitteilung BR vom 26.9.14; Medienmitteilung WBF vom 2.7.14; Bund, 22.4.14; AZ, 3.7.14; zur Masseneinwanderungsinitiative vgl. oben, Teil I, 7d (Politique à l'égard des étrangers); zum Streit um die VOX-Analysen, vgl. auch Teil I, 1c (Volksrechte).
[46] NZZ, 1.2. und 17.10.14; AZ, 25.10.14; 20Minuten Online, 19.11.14; BaZ, 1.12.14; BaZ und NZZ, 2.12.14; AZ, 3.12.14; zur Ecopop-Initiative, vgl. oben, Teil I, 7a (Bevölkerungsentwicklung); zur Gold-Initiative, vgl. oben, Teil I, 4b (Geld- und Währungspolitik).