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Infrastruktur und Lebensraum 
Boden
Die in Kraft getretene Raumplanungsverordnung zum revidierten Raumplanungsgesetz (RPG) überlässt es den Kantonen, ob diese bei der Abschätzung ihres Rückzonungsbedarfs von einem "hohen" oder "mittleren" Szenario zur Bevölkerungsentwicklung ausgehen wollen. - Obwohl die Kantone stark mit der Umsetzung der im Vorjahr angenommenen ersten RPG-Teilrevision beschäftigt waren, schickte der Bundesrat bereits eine Vorlage zur zweiten Revisionsetappe in die Vernehmlassung. - Der Ständerat befasste sich als Erstrat mit der Botschaft zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative und reizte gemäss der zuständigen Bundesrätin den gesetzgeberischen Spielraum aus. - Das Parlament verzichtet definitiv auf die 2008 beschlossene Aufhebung der Lex Koller. - Trotz kontroverser Vernehmlassungsantworten beschloss die Regierung, an der Pflicht zur Bekanntgabe des Vormietzinses festzuhalten und gab die Erarbeitung einer entsprechenden Mietrechtsrevision in Auftrag. - Durch Annahme einer Motion beschloss das Parlament, dass die Veräusserung von Bauland aus landwirtschaftlichem Besitz erneut der Grundstückgewinnsteuer unterliegen soll.
Raumplanung
In einem sechsseitigen Positionspapier nahm der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) Stellung zur aktuellen Raumentwicklung. Grundsätzlich forderte er die stärkere Berücksichtigung von wirtschaftlichen Kriterien bei der Beurteilung der Nachhaltigkeit, die gemäss SGV aktuell zu sehr auf den ökologischen Pfeiler fokussiere. Darüber hinaus stellte sich der Verband gegen eine weitere Kompetenzverschiebung zu Lasten der Kantone - eine Position, die er auch in seiner Vernehmlassungsantwort zur zweiten Etappe der RPG-Revision vertreten werde - und forderte bei der aktuellen Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Tourismuskantone (vgl. unten). Ferner seien staatliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt zu unterlassen und verdichtetes Bauen müsse gefördert werden. Während die erste Forderung in klarem Gegensatz zu Positionen der politischen Linken steht, brachten sowohl die Jungen Grünen mit ihrer Volksinitiative wie auch deren Mutterpartei im Rahmen einer Medienkonferenz die Forderung zur Förderung des verdichteten Bauens aufs Parkett (vgl. unten). Zur Frage, wie diese Forderung umgesetzt werden soll, dürften von beiden Seiten hingegen unterschiedliche Lösungsansätze präsentiert werden. Der SGV erwähnte in seiner Stellungnahme unter anderem die Notwendigkeit einer "radikalen Vereinfachung des Baurechts". Nicht zuletzt stellte er sich gegen weitere Verschärfungen der Lex Koller; eine Position, die der Ständerat durch Ablehnung zweier Motionen im selben Jahr stützte. Die Lex Koller als solche solle jedoch bestehen bleiben. Ebenso entschied das Parlament im Berichtsjahr durch Abschreibung der Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller (vgl. unten)  [1] .
Beinahe zeitgleich mit der Publikation des SGV-Positionspapiers zur Raumentwicklung hielt die Grüne Partei Schweiz eine Medienkonferenz zu ebendiesem Thema ab. Dort präsentierte die Partei ihre Lösungen zur Eindämmung der Zersiedelung und brachte gleichzeitig ihren Unmut zur Umsetzung der beiden an der Volksabstimmung angenommenen Vorlagen zum Raumplanungsgesetz und zur Zweitwohnungsinitiative zum Ausdruck. Mit der neuen, im Mai 2014 in Kraft tretenden Raumplanungsverordnung könne der Zersiedelung nicht Einhalt geboten werden, da die Verordnung zur Bestimmung der Baulandreserven von einem Bevölkerungsszenario mit 11 Mio. Einwohnern ausgehe (vgl. unten). Dies schaffe keine Anreize zur Förderung des verdichteten Bauens und entspreche einer Missachtung des Volkswillens. Ebenso erwecke die in Angriff genommene Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative den Eindruck, der Bundesrat höre eher auf die Baulobby als auf seine Bevölkerung (vgl. unten). Zur Förderung des verdichteten Bauens empfehlen die Grünen den Kantonen und Gemeinden die Anpassung ihrer Siedlungs- und Richtplanung, zum Beispiel bezüglich der Nutzungsziffer oder der teilweise bestehenden Begrenzung von Gebäuden auf zwei Stockwerke. Mittels Steuererleichterungen könnten Eigentümer vermehrt dazu angehalten werden, bestehende Wohnflächen auszubauen. Ferner soll die Schaffung zusätzlicher Begegnungszonen und Grünflächen dafür sorgen, dass die Lebensqualität in verdichteten Siedlungen erhöht wird  [2] .
Mit Stichentscheid des Nationalratspräsidenten Ruedi Lustenberger (cvp, LU) nahm die grosse Kammer als Erstrat eine Motion Müller-Altermatt (cvp, SO) zur Schaffung eines nationalen Kompetenzzentrums Boden an. In seinem Anliegen verwies der Motionär auf den Umstand, dass von Seiten der Kantone kaum flächendeckende digitale Bodendaten vorliegen würden. Eine zentrale Stelle soll nicht nur Bodendaten verwalten, sondern darüber hinaus verbindliche Standards zur Datenerhebung und Interpretation definieren, damit an Bedeutung gewinnende Querschnittsaufgaben, beispielsweise im Bereich Raumplanung, Ernährungssicherheit, Klimawandel und Hochwasserschutz, mit den notwendigen Bodeninformationen angegangen werden können. Bundesrätin Leuthard zeigte Verständnis für das Anliegen, lehnte es jedoch wegen hohem Ressourcenaufwand ab und erachtete es angesichts bereits bestehender Instrumente, namentlich der Arealstatistik sowie der nationalen Bodenbeobachtung (Nabo), als nicht vordringlich. In diesem Zusammenhang verwies sie insbesondere auf die seit 2012 bestehende nationale Bodendatenbank (Nabodat) zur Aufarbeitung und Harmonisierung von Bodeninformationen, welche nach Projektabschluss entsprechende Daten zu einem Drittel der landwirtschaftlich genutzten Böden in der Schweiz enthalten soll. Den bundesrätlichen Antrag stützten die Fraktionen der SVP und FDP, eine Mehrheit der BDP-Fraktion sowie einzelne Vertreter der CVP/EVP-Fraktion  [3] .
"Ist der Föderalismus an der Zersiedelung schuld?" fragte Rudolf Muggli, Jurist und ehemaliger Direktor der Vereinigung für Landesplanung (VLP), in einem 2014 im NZZ-Verlag erschienenen, gleichnamigen Buch. Probleme ortete der Raumplanungsexperte jedoch nicht in der föderalen Organisation, die massgeschneiderte Lösungen ermögliche, sondern eher im föderalen Vollzug der eidgenössischen Vorgaben. Konkret fehle es an der rechtlichen Basis, um Verstösse gegen massgebende Bestimmungen zu ahnden. Als mögliche Lösung käme unter anderem die Einführung des Verbandsbeschwerderechtes bei mutmasslichen Verstössen gegen raumplanerische Grundsätze in Frage. Ferner würde das System der direkten Demokratie ebenfalls nicht unmittelbar die Zersiedelung bedingen, wie oft zu hören sei. Vielmehr sei das Verdikt der Stimmbevölkerung als Frühwarnsystem und Stimmungsbarometer zu verstehen  [4] .
Im September 2014 lancierte der Wirtschaftsverband Economiesuisse die Plattform Nextsuisse, mit der er die Schweizer Bevölkerung aufforderte, bis im März 2015 ihre Visionen für die zukünftige Raumentwicklung einzubringen. In einem Zukunftsatlas will der Wirtschaftsverband in der Folge aufzeigen, wie sich Herr und Frau Schweizer den idealen Wohnort der Zukunft vorstellen  [5] .
Im Herbst präsentierte die Regierungskonferenz der Gebirgskantone ihre räumliche Strategie der alpin geprägten Räume in der Schweiz. Darin brachten die sieben Kantone Glarus, Graubünden, Nidwalden, Obwalden, Tessin, Uri und Wallis Vorschläge zur Konkretisierung des Raumkonzepts Schweiz ein, dessen Strategie für den Alpinraum ihrer Ansicht nach zu wenig differenziert ausgefallen war. In Erhalt und Nutzung natürlicher Ressourcen, der Stärkung der alpinen Zentren, der verbesserten Erschliessung mit Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur sowie im Ausbau und der optimierten Nutzung der Wasserkraft sehen die Gebirgskantone die vier vordringlichsten Handlungsfelder zur erfolgreichen Entwicklung des Alpenraums  [6] .
In einer Resolution präsentierten die Sozialdemokraten im Herbst 2014 verschiedenste Massnahmen zur Steigerung der Lebensqualität in den Agglomerationen. Diese beinhalten unter anderem die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus, einen verstärkten Mieterschutz, die Schaffung öffentlicher Räume, eine solidarische Steuerpolitik sowie den Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Bevölkerung bei der Raum- und Siedlungsplanung  [7] .
Im Dezember 2014 veröffentlichte das ARE in Erfüllung eines Postulats Riklin (cvp, ZH) einen Bericht, worin das Bundesamt die gegenwärtige Rechtslage zur Nutzung des Untergrundes darlegt sowie mögliche Massnahmen aufzeigt, wie die Nachhaltigkeit der Nutzung gesteigert werden könnte. Möglichkeiten, Letzteres zu fördern, sieht der Bericht im Rahmen der in Angriff genommenen 2. Etappe der RPG-Teilrevision (vgl. unten), in der Überprüfung des Haftungsrechts auf notwendige Präzisierungen, in der verbesserten Erfassung und Verfügbarkeit von geologischen Daten sowie Daten bezüglich Nutzung des Untergrundes und in der verstärkten Zusammenarbeit zwischen den föderalen Einheiten. Gleichzeitig hält der Bericht fest, dass die Regierung die bestehende Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen unangetastet lassen will und sich gegen die Schaffung eines eigenen Untergrundgesetzes stellt  [8] .
Ende 2014 beschlossen die Jungen Grünen an ihrer Mitgliederversammlung die Lancierung einer Volksinitiative zur Förderung des verdichteten Bauens. Wie die Parteileitung in einer Medienmitteilung eröffnete, versteht sie ihr Anliegen "als Antwort auf die fremdenfeindlich geprägte Diskussion um die Zersiedelung in der Schweiz". Mittels Volksinitiative will die Jungpartei der fortschreitenden Zersiedelung Einhalt gebieten und nachhaltige Wohnformen fördern. Als zukünftiges Wohnen mit Vorbildfunktion nennen die Initianten das Kalkbreite-Areal in Zürich, welches durch seinen lebendigen Quartiercharakter nebst Erfüllung ökologischer Kriterien ebenfalls zur sozialen Integration beitrage  [9] .
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Raumplanungsgesetz (RPG)
Das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) und die zugehörige Ausführungsverordnung traten am 1. Mai 2014 in Kraft, womit für die Kantone auch das Bauzonenmoratorium bis zur Genehmigung ihrer Richtpläne durch den Bund begann. Die grosse Bedeutung der Revision zeigte sich auch in der kantonalen Medienlandschaft, die diesem Umstand sowie potentiellen und tatsächlichen Hürden bei der Umsetzung viel Druckertinte widmete. Nachdem der bundesrätliche Entwurf der Raumplanungsverordnung im Vorjahr in gewissen Bereichen von verschiedenen Seiten kritisiert worden war, passte die Regierung die Verordnung im Nachgang der Vernehmlassung in einigen Punkten an - dies zur Freude der kantonalen Baudirektoren und zum Leid der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, die mit ihrer Landschaftsinitiative das Revisionsvorhaben überhaupt erst in Gang gesetzt hatte. Gemäss in Kraft gesetzter Raumplanungsverordnung (RPV) steht es den Kantonen offen, ob sie sich bei der Abschätzung ihres Rückzonungsbedarfs an einem "hohen" oder "mittleren" Szenario zum Bevölkerungswachstum orientieren wollen. Der Bund schreibt den Kantonen lediglich vor, dass diese im Falle neuer Baulanderschliessung nicht von einem hohen Bevölkerungswachstum ausgehen dürfen. Dieses rechnet in der Schweiz bis zum Jahr 2035 mit beinahe 10 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern, während das mittlere Bevölkerungsszenario im selben Jahr eine Bevölkerung von 8,8 Mio. erwartet  [10] .
Ende Jahr eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur 2. Etappe der RPG-Revision, die sich den verbesserten Schutz des Kulturlandes zum Ziel setzt, die Koordination zwischen Raumplanungs-, Verkehrs- und Energiepolitik verstärken sowie die grenzüberschreitende Raumplanung fördern will. Verschiedene Kantone wie auch der Gewerbeverband (SGV) und die Baumeister hatten im Vorfeld vergeblich einen Aufschub der zweiten Etappe der RPG-Revision gefordert. Während der SGV dem Bund in der Raumplanung eine generelle Regulierungswut akkreditierte, richteten sich die Bedenken der Kantone stärker auf zur Verfügung stehende Ressourcen, da die zuständigen kantonalen Ämter gegenwärtig stark mit der Umsetzung der im Frühjahr in Kraft getretenen ersten RPG-Teilrevision und deren Verordnung beschäftigt seien. Eine andere Ansicht vertraten die Bundesbehörden: In den Kantonen und auf eidgenössischer Ebene lancierte Volksbegehren sowie die Energiestrategie 2050 verlangten baldiges Handeln zur Schliessung bestehender Gesetzeslücken in der Raumplanung. Die Vernehmlassung läuft bis Mitte Mai 2015. Die in Vernehmlassung geschickte Vorlage verlangt ferner die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Raumkonzept Schweiz. Dies entspricht der Forderung der im Jahr 2011 überwiesenen Motion Joder (svp, BE)  [11] .
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Bodenrecht
Zweitwohnungen
Im Februar 2014 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative, die einige Ausnahmen vom Verbot zusätzlicher Zweitwohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil über 20% vorsah und die im Grundsatz die Stossrichtung der Übergangsverordnung weiterverfolgte. Altrechtliche Bauten, resp. vor der Volksabstimmung vom 11. März 2012 bereits bestehende oder bewilligte Bauten, sollen gemäss bundesrätlicher Vorlage geschützt werden und dürften - sofern sie als Erstwohnung umgenutzt oder touristisch bewirtschaftet werden - auch erweitert werden. Vom Verbot auszunehmen seien ferner "warme Betten", resp. Hotels und hotelmässige Residenzen sowie Zweitwohnungen, die auf einer Vertriebsplattform als Ferienresidenz zur Miete angeboten werden, sofern sich letztere in im Richtplan entsprechend festgelegten Gebieten befinden. Auch die Schaffung neuer "kalter Betten" soll unter gewissen Voraussetzungen erlaubt bleiben, namentlich durch Umwandlung eines seit 25 Jahren oder länger bestehenden Hotelleriebetriebs, der nicht mehr als solcher weitergeführt werden kann, sowie unter strengen Voraussetzungen in geschützten Baudenkmälern und ortsbild- und landschaftsprägenden Bauten, da solche Bauten oft nur auf diese Art erhalten werden könnten, so der Bundesrat. Vera Weber, Kampagnenleiterin der Zweitwohnungsinitiative, bezeichnete die Botschaft zur Umsetzung des Volksanliegens vor den Medien als Ohrfeige. Auch Raimund Rodewald von der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz zeigte sich unzufrieden mit dem bundesrätlichen Vorschlag. Insbesondere die Möglichkeit zur Schaffung zusätzlicher Zweitwohnungen in nicht extensiv genutzten Tourismusgebieten verschandle das Landschaftsbild  [12] .
In der Herbstsession 2014 gelangte das Zweitwohnungsgesetz in den erstberatenden Ständerat, der sich in einer beinahe siebenstündigen Diskussion dem - gemäss NZZ - "bürokratischen Monster mit 28 Tentakeln in Form von 28 Gesetzesartikeln" widmete. Der kleinen Kammer lagen einige Änderungsanträge ihrer Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-SR) vor, die zum Teil auf eine Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen abzielten: So beantragte eine Kommissionsmehrheit vertreten durch Ivo Bischofberger (cvp, AI) ihrem Rat, auf die Möglichkeit der Umwandlung von über 25-jährigen Hotelanlagen in Zweitwohnungen zu verzichten. Weiter soll es gemäss UREK-SR nicht möglich sein, Bauvorhaben zu bewilligen, die zur Überschreitung des festgelegten Zweitwohnungsanteils von 20% führen würden. Auf der anderen Seite beantragten bürgerliche Kommissionsmehrheiten auch weitreichende Lockerungen der Bestimmungen, so etwa betreffend Auflagen zur Erweiterung altrechtlicher Wohnungen, bezüglich Handlungsspielraum für Kantone und Gemeinden beim Bau touristisch bewirtschafteter Wohnungen oder in punkto Bewilligung neuer Zweitwohnungen in geschützten Baudenkmälern. In der Detailberatung folgte der Ständerat seiner Kommissionsmehrheit nicht nur in deren Vorschlägen zur Verschärfung des Ausführungsgesetzes, sondern auch was bedeutende Lockerungen der Bestimmungen betraf: Trotz Plädoyer von Bundesrätin Leuthard, die sich klar hinter die Minderheit Berberat (sp, NE) stellte, beschloss eine Ratsmehrheit mit 22 zu 17 Stimmen, dass den Kantonen in ihrer Richtplanung keine Vorgaben gemacht werden sollen, in welchen Gebieten die Vermarktung von Zweitwohnungen auf Vertriebsplattformen zulässig sein soll. Die bundesrätliche Vorlage sah vor, dies nur in extensiv bewirtschafteten touristischen Gebieten zu erlauben, wo nachweislich Bedarf nach zusätzlichen touristischen Wohnungen besteht, dieses Vorgehen im Einklang mit der kantonalen Raumentwicklungsstrategie steht sowie Massnahmen zur besseren Auslastung von Zweitwohnungen bereits ergriffen oder zumindest im Richtplan verbindlich angeordnet wurden. Dass zusätzliche Zweitwohnungen nicht nur in geschützten Baudenkmälern sondern generell in geschützten und erhaltenswerten Bauten bewilligt werden dürfen, entschied Ständeratspräsident Germann (svp, SH) per Stichentscheid. Eine starke Kommissionsminderheit Diener (glp, ZH) äusserte insbesondere zum Begriff "erhaltenswerte Bauten" ihre Bedenken. Dieser sei nirgends klar definiert und so läge es schliesslich im Ermessen der kommunalen Baubewilligungsbehörden, über den Wert eines Gebäudes zu entscheiden, führte Ständerat Luginbühl (bdp, BE) aus. Nicht zuletzt beschloss der Ständerat mit Zweidrittelmehrheit, dass der Ausbau altrechtlicher Wohnungen um maximal 30% (aber um höchstens 30 m2) bedingungslos bewilligt werden könne. In der Gesamtabstimmung passierte das Ausführungsgesetz mit weiteren, kleineren Änderungen versehen den Ständerat mit 22 zu 13 Stimmen (5 Enthaltungen). Die stimmenden Vertreter der Tourismuskantone Wallis, Tessin und Graubünden unterstützten das so ausgestaltete Gesetz. Die Erstberatung im Nationalrat stand Ende 2014 noch aus; Spekulationen um ein drohendes Referendum waren hingegen bereits in vollem Gange. In der Herbstsession hatte Bundesrätin Leuthard vor dem Ständerat den Spielraum als bereits "mehr als ausgereizt" bezeichnet. Kritik erhielt die ständerätliche Fassung ebenfalls vom Zürcher Staats- und Verwaltungsrechtsprofessor Alain Griffel, der gewisse Bestimmungen als verfassungswidrig einstufte und das Vorgehen der Kantonskammer als ignorant bezeichnete. Griffel wie auch weitere Rechtsexperten wurden nach der ständerätlichen Erstberatung eingeladen, der vorberatenden Kommission im Nationalrat im Rahmen einer Anhörung die Verfassungsmässigkeit der vorliegenden Fassung zu erörtern  [13] .
Auch nach Anhörung der Rechtsexperten war der Mehrheit der nationalrätlichen UREK die ständerätliche Fassung des Zweitwohnungsgesetzes noch zu wenig strikt. An ihrer ersten Sitzung im November beantragte sie dem Nationalrat mit 14 zu 11 Stimmen unter anderem, touristisch bewirtschaftete Wohnungen gar nicht erst unter den Zweitwohnungsbegriff zu fassen. Indem sie solche Bauten dem Erstwohnungsanteil zurechne, präzisiere sie den unscharfen Zweitwohnungsbegriff, gab sich die bürgerliche Kommissionsmehrheit überzeugt. Anders sah dies die Co-Präsidentin der Grünen. Regula Rytz vertrat die Ansicht, dass eine solche Definition gar zusätzliche Möglichkeiten zur Schaffung "kalter Betten" ermögliche, womit der Zersiedelung Vorschub geleistet werde. Ferner stützte eine Kommissionsmehrheit mit 15 zu 7 Stimmen die Version des Bundesrates, wonach seit 25 Jahren oder länger bestehende und nicht mehr rentable Hotels in Zweitwohnungen umgenutzt werden könnten. Der Ständerat hatte in der vorangegangenen Herbstsession eine entsprechende Bestimmung aus dem Entwurf gestrichen. Die Kommission wird für eine zweite Sitzung im Januar 2015 tagen  [14] .
Der Ständerat bekräftigte in der Herbstsession 2014 unmittelbar nach der Detailberatung zum Zweitwohnungsgesetz seinen Entschluss vom vorangegangenen Jahr, einer Tessiner Standesinitiative keine Folge zu geben, womit er das Geschäft definitiv versenkte. Der Vorstoss, welcher in der Ausführungsgesetzgebung zur Zweitwohnungsinitiative die Bedürfnisse der Bergregionen berücksichtigt sehen wollte, hatte 2013 eine Mehrheit in der grossen Kammer gefunden. Bei ihrem Entscheid stützte sich die kleine Kammer auf die Empfehlung ihrer einstimmigen Kommission, welche die Anliegen der Bergregionen nicht nur in der Übergangsverordnung, sondern ebenfalls im nun vorgelegten Entwurf zum Zweitwohnungsgesetz bereits angemessen berücksichtigt sah  [15] .
Die kontrovers diskutierte Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative nahm das ARE als Anlass für einen thematischen Schwerpunkt in seiner Zeitschrift "Forum Raumentwicklung". "Zweitwohnungen - wie weiter?" lautet der Titel des Hefts, worin das zuständige Bundesamt verschiedenste Stimmen zu Wort kommen liess. Unter anderem wird aus der Lektüre ersichtlich, dass die eidgenössischen Bestimmungen durch den Verfassungsartikel zur Zweitwohnungsinitiative zwar vergleichsweise strikt ausfallen, die Schweiz mit der Reglementierung des Zweitwohnungsbaus im internationalen Vergleich aber nicht alleine da steht  [16] .
Ein Bundesgerichtsurteil vom März 2014 bestätigte die Zulässigkeit einer Lenkungsabgabe auf "kalte Betten". Die Gerichtsinstanz hatte sich mit dem Fall zu befassen, weil die Bündner Gemeinde Silvaplana 2010 beschlossen hatte, auf nicht touristisch bewirtschaftete Zweitwohnungen eine Abgabe von 2 Promille des Vermögenswertes zu erheben. Über 100 Zweitwohnungsbesitzer hatten gegen diesen Beschluss geklagt  [17] .
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Lex Koller
Ganz im Gegensatz zum Nationalrat, der 2013 zwei Motionen von Jacqueline Badran (sp, ZH) zur Verschärfung der Lex Koller diskussionslos angenommen hatte, sorgten die kontroversen Beratungen der ständerätlichen Rechtskommission (RK-SR) sowie die Debatte in der Kantonskammer für eine Kehrtwende. Konkret wollte Nationalrätin Badran (sp, ZH) mit ihren Anliegen zwei vorgängig eingeführte Lockerungen der Lex Koller rückgängig machen: 1997 hatte das Parlament eine entsprechende Gesetzesänderung angenommen, die einen uneingeschränkten Verkauf von Gewerbeliegenschaften an Personen im Ausland ermöglichte. Ferner dürfen solche Personen in der Schweiz seit 2005 Anteile an börsenkotierten Immobiliengesellschaften erwerben. Im Vorfeld der parlamentarischen Beratung im Ständerat richtete sich eine Allianz bestehend aus Immobiliengesellschaften, Gewerbe- und Hauseigentümerverband sowie den Immobilienfonds von UBS und CS in einem Schreiben an die zuständige Kommission, in dem sie vor Annahme der Motionen warnte. Gemäss Luciano Gabriel, CEO der Immobiliengesellschaft PSP Swiss Property, würden solche Regelungen den Wirtschaftsstandort Schweiz gefährden. Ferner wäre die Vorschrift zur Überprüfung der Herkunft eines Käufers bei entsprechenden Börsentransaktionen eine kostspielige Angelegenheit. Mit knappen Mehrheiten empfahl die ständerätliche Rechtskommission ihrem Rat schliesslich die Ablehnung der Anliegen. Gemäss Kommissionsmehrheit seien die Immobilienpreise primär von inländischen Faktoren und der Nachfrage beeinflusst - eine Ansicht, die auch von der Allianz geteilt wurde. Nach umkämpfter Diskussion, in der die Befürworter die Anliegen als geeignet erachteten, um den Druck auf den Immobilienmarkt zu reduzieren, und sich die Gegner gegen eine Abschottung von ausländischen Investoren wehrten und deren negativen Einfluss auf den Immobilienmarkt dementierten, folgte der Ständerat mit Zweidrittelmehrheit dem Antrag seiner Kommissionsmehrheit und lehnte die beiden Motionen ab. Während der Debatte stellte der freisinnige Fabio Abate (fdp, TI) die Frage, ob es so kurz nach Annahme der Masseneinwanderungsinitiative angebracht sei, auch noch den Spielraum ausländischer Investoren einzuschränken. Dies wurde von einer bürgerlichen Mehrheit verneint: Während sich Vertreter der CVP, FDP, BDP und SVP für die Ablehnung der Motionen stark machten, erhielt die Linke Unterstützung durch Vertreter der GLP und den parteilosen Thomas Minder (parteilos, SH). Die zuständige Bundesrätin Sommaruga, die sich ebenfalls für die Annahme der Motionen einsetzte, kündigte zudem weitere Bestrebungen zur Änderung der Lex Koller an. Sie habe das Bundesamt für Justiz beauftragt, Lücken in der bestehenden Gesetzgebung zu eruieren, wobei Handlungsbedarf festgestellt worden sei  [18] .
Gemäss einem im September 2014 gefällten Bundesgerichtsentscheid sind ausländische Personen, wenn sie als gesetzliche Erben in den Besitz eines in der Schweiz liegenden Grundstücks gelangen, generell von der Bewilligungspflicht zum Grundstückerwerb durch Personen im Ausland befreit. Ferner entfällt der Besitzanspruch auch nicht, wenn die betreffende Person bereits über ein anderes Feriendomizil in der Schweiz verfügt  [19] .
Wie durch eine Motion der UREK-NR beauftragt, beschlossen die Kammern 2014 auf Anraten ihrer fast einstimmigen Kommissionen die Abschreibung der Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller. Damit stützten sie die Beweggründe des Bundesrates, wonach das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) als zur Zeit einziges nachfragedämmendes Instrument auf dem Immobilienmarkt gelte und somit nicht abgeschafft werden sollte. In den Kommissionen wurden ferner Befürchtungen geäussert, dass eine Aufhebung des BewG den Druck auf den Schweizer Immobilienmarkt noch verstärken könnte  [20] .
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Mietwesen
Bei der Überprüfung von 560 Mietparteien von subventionierten Wohnungen stellte die Stadt Bern im Februar fest, dass etwa die Hälfte der Mietenden nicht alle Kriterien zum Anspruch auf vergünstigten Wohnraum erfüllten. Die Bundeshauptstadt kündigte daraufhin 237 Personen das Mietverhältnis und setzte für weitere 61 Mietparteien neue Mietverträge auf. Der durch die "Schweiz am Sonntag" publizierte Bericht der Berner Finanzdirektion sorgte für überregionale Schlagzeilen. Ein im Herbst publizierter Untersuchungsbericht sprach denn auch von einem "schwerwiegenden Mangel" aufgrund vernachlässigter Kontrollen der Mietverhältnisse zwischen 2001 und 2013. So wurde beispielsweise nicht überprüft, ob sich die Lebensverhältnisse der Mieterin oder des Mieters über die Zeit verändert hatten. Die Vorfälle in der Stadt Bern wurden schweizweit als Einzelfall betrachtet  [21] .
Auf Empfehlung der Arbeitsgruppe "Wohnungspolitischer Dialog" und in Einklang mit seiner Aussprache zum Thema Personenfreizügigkeit und Wohnungsmarkt im Frühjahr 2013 wollte der Bundesrat die Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt erhöhen. Im Mai schickte er eine Vorlage in die Vernehmlassung, welche die Offenlegungspflicht forderte, bzw. den Vermieter künftig verpflichtet, mittels Formular die neue Mieterpartei vor Vertragsabschluss über den Mietzins des Vormieters zu informieren. Als weitere Massnahme zur Verhinderung starker Mietzinserhöhungen sieht die Vorlage das Verbot von Mietzinserhöhungen aufgrund wertvermehrender oder energetischer Verbesserungen innerhalb des ersten Mietjahres vor, für den Fall, dass vorgesehene Erhöhungen dem Mieter nicht bereits vor Vertragsabschluss kommuniziert wurden. Ferner enthält der Vernehmlassungsentwurf eine administrative Entlastung für die Vermieterseite, indem bei Mietzinserhöhungen und Anpassungen von Akontobeträgen für Nebenkosten nicht mehr länger eine eigenhändige Unterschrift nötig ist und mit einer Faksimile-Unterschrift unterzeichnet werden kann. Mit Freiburg, Genf, Neuenburg, Nidwalden, Waadt, Zug und Zürich kennen bereits sieben Kantone die Offenlegungspflicht. Laut Aussagen des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) finden 90% aller Anfechtungen von Neumieten in diesen sieben Kantonen statt. Während die Vermieterorganisationen sowie FDP und SVP gegen die Massnahme opponierten - sie vermuteten einen grossen zusätzlichen administrativen Aufwand und fürchteten Rechtsfolgen bei unkorrekter Verwendung des Formulars - stiess sie insbesondere bei den linken Parteien, aber auch bei CVP, EVP und BDP, sowie beim Mieterverband auf Zustimmung. Letzterer forderte im September bei der Lancierung seiner landesweiten Kampagne "Zahlbare Mieten für alle" in Bern Unterstützung für diese Massnahme. Im Oktober beschloss die Regierung, trotz kontroversen Stellungnahmen an der Offenlegungspflicht festzuhalten, und gab dem zuständigen Departement die Erarbeitung einer entsprechenden Änderung des Mietrechts in Auftrag. Die anderen Änderungen wurden in der Vernehmlassung weniger kontrovers diskutiert  [22] .
Mit 12 zu 10 Stimmen sprach sich die erstberatende nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen (RK-NR) im August 2014 dafür aus, einer parlamentarischen Initiative Feller (fdp, VD) zur Entkopplung des übersetzten Ertrags vom hypothekarischen Referenzzinssatz Folge zu geben. Als übersetzter und somit unzulässiger Ertrag gilt bis anhin eine Nettorendite des Vermieters, die 0,5% des hypothekarischen Referenzzinssatzes übersteigt. Der Initiant erachtete den einheitlichen Referenzzinssatz, der auf den durchschnittlichen Hypothekarzinsforderungen der Banken beruht, als künstlich und abstrakt. Ebendiese Argumentation brachte auch die Grüne Fraktion zur Begründung ihrer parlamentarischen Initiative vor, die den Mietzinssatz vom hypothekarischen Referenzzinssatz entkoppeln wollte. In der zeitgleich mit der parlamentarischen Initiative Feller (fdp, VD) stattfindenden Behandlung beantragte die RK-NR ihrem Rat jedoch mit 10 zu 9 Stimmen bei zwei Enthaltungen, dem grünen Anliegen keine Folge zu geben. Als Gegenargument brachten Mitglieder der Kommissionsmehrheit unter anderem an, dass eine Orientierung am Landesindex für Konsumentenpreise, die die Grüne Fraktion als Alternative zur Koppelung an den hypothekarischen Referenzzinssatz forderte, bereits im Rahmen einer 2004 stattgefundenen Volksabstimmung über den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten" abgelehnt worden war. Ebendiese Forderung enthielt auch die 2010 im Parlament gescheiterte Mietrechtsrevision  [23] .
Wie der Bundesrat in seinem im März 2015 publizierten Bericht festhielt, erachtete er die Forderung des Postulats der UREK-NR nach Ausweitung der flankierenden Massnahmen auf das Wohnungswesen aufgrund diverser Massnahmen in den Jahren 2013 und 2014 als erfüllt: So erleichterte die Regierung über den Verordnungsweg im Herbst 2013 den gemeinnützigen Wohnbauträgern den Zugang zum Bauland. Weiter ermöglichte eine im Juli 2014 in Kraft getretene Änderung der Verordnung über Miete und Pacht den Abzug der Förderleistungen für energetische Massnahmen bei der Berechnung der mehrleistungsbedingten Mietzinserhöhung. Ferner soll eine geplante Änderung des Obligationenrechts (OR) den Vermieter dazu verpflichten, bei Mieterwechsel durch Bekanntgabe des bisherigen Mietzins sowie durch Begründung allfälliger Mietzinserhöhungen für verstärkte Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt zu sorgen. Ebendiese Forderung war 2013 bereits von der vom BWO eingesetzten Arbeitsgruppe "Wohnungspolitischer Dialog" geäussert worden, welche gemäss Bundesrat mit ihren Arbeiten ihrerseits zur Erfüllung des Kommissionspostulats beiträgt (vgl. unten). Nicht zuletzt schlägt der Bundesrat in seinem im Dezember 2014 in die Vernehmlassung gegebenen Entwurf zur zweiten RPG-Teilrevision auch raumplanerische Massnahmen zur Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus vor  [24] .
Die im Vorjahr eingesetzte und vom BWO koordinierte Arbeitsgruppe "Wohnungspolitischer Dialog" bestehend aus Vertretern von Bund, diversen Kantonen und Orten präsentierte Ende Jahr 2014 ihren zweiten Zwischenbericht mit Empfehlungen für die zukünftige Wohnungspolitik. Zum einen rät die Arbeitsgruppe darin den Gemeinden und Regionen, Massnahmen in der Wohnraumförderung bei periodischer Überprüfung auf ihre Wirksamkeit fortzuführen sowie zusätzliche Fördermassnahmen zu prüfen. Zum anderen versteht sie die Wohnungspolitik als Querschnittsaufgabe und plädiert für die Berücksichtigung von Auswirkungen anderer Politikbereiche wie Steuer-, Verkehrs- oder Standortförderungspolitik auf die Wohnungsversorgung. Verdichtetes Wohnen sei nach wie vor ein zentrales Thema, wobei sich dies nicht nur auf die "bauliche Verdichtung" beschränken, sondern auch die effizientere Nutzung des Wohnraums beinhalten solle. Der Bericht hält Investoren und Planungsfachleute zur Ausarbeitung von Konzepten an, welche darlegen sollen, wie die Siedlungsentwicklung gegen innen für die Bevölkerung attraktiver gestaltet werden könnte. Nicht zuletzt wies die Arbeitsgruppe im Bericht darauf hin, dass die in der Energiestrategie 2050 verlangte Reduktion des Energieverbrauchs nur durch eine höhere Sanierungsrate erreicht werden könne und empfahl deswegen die Prüfung von Anreizen zur Förderung energetischer Sanierungen. Mitte Dezember nahm der Bundesrat den Bericht zur Kenntnis und sprach sich für die Weiterführung des wohnungspolitischen Dialogs aus. Vorläufig verzichten wolle er aber auf die Einführung eines Vorkaufsrechts der Gemeinden für nicht mehr benötigte Grundstücke des Bundes zur Förderung des preisgünstigen oder gemeinnützigen Wohnungsbaus, obwohl eine Mehrheit der Arbeitsgruppe dies in ihrem Bericht befürwortet hätte. Zur Begründung verwies der Bundesrat auf im Bericht ebenfalls aufgeführte mögliche Nachteile, namentlich die fehlende Marktneutralität, den zusätzlichen Aufwand bei den Gemeinden und Vertragspartnern sowie die ungewisse Marktentwicklung. Einen ersten, Ende 2013 erarbeiteten Zwischenbericht hatte der Bundesrat bereits im Januar 2014 zur Kenntnis genommen. Bei dieser Gelegenheit hatte sich die Regierung für eine Revision des Mietrechts ausgesprochen, insbesondere, um die Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt zu erhöhen  [25] .
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Wohnungsbau und -eigentum
Gemäss der aktuellen Immobilienstudie der Credit Suisse ist der Erwerb von Wohneigentum unter Berücksichtigung gegenwärtiger Finanzierungsregeln ab einem jährlichen Haushaltseinkommen von CHF 95'000 tragbar. Während sich somit 45% aller Haushalte eine Schweizer Standardwohnung im Wert von CHF 660'000 leisten können, vermögen noch 28% der Haushalte eine durchschnittliche Neubauwohnung für CHF 845'000. Noch exklusiver gestaltet sich der Wohneigentumserwerb rund um den Genfer- und Zürichsee sowie im Kanton Zug: Dort könnte sich nur knapp jeder fünfte Haushalt ein Eigenheim finanzieren. Trotz der - aufgrund der hohen Immobilienpreise - gemäss CS wachsenden Hürde zum Erwerb von Wohneigentum wiesen die neuesten Zahlen des BfS eine Zunahme bei der Wohneigentümerquote aus. Während im Jahr 2000 34,6% aller Wohnungen von Wohneigentümern bewohnt waren, machte dieser Anteil im Jahr 2012 37,2% aus. Zum ersten Mal seit 2000 präsentierte das BfS ferner Zahlen zum Wohnflächenbedarf. 2012 betrug dieser pro Kopf 45 m2, was im Vergleich zum Milleniumsjahr eine Steigerung von einem Quadratmeter bedeutete. Das Bundesamt für Raumentwicklung, welches im Zusammenhang mit der Masseneinwanderungsinitiative von einem Wohnflächenbedarf von fast 50 m2 ausging, korrigierte dies aufgrund der neu vorliegenden Zahlen nach unten  [26] .
Dass der Vorbezug von Vorsorgegeldern beim Erwerb von Wohneigentum zum Eigenkapital gezählt werden kann und so der Vorsorgeschutz gemindert wird, erachtete Ständerat Zanetti (sp, SO) als sozialpolitisch "nicht unproblematisch". Aus diesem Grund beantragte er in einem Postulat, die Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEFV) auf Möglichkeiten zur Reduktion des Mindestrückzahlungsbetrags zu überprüfen. Dies würde in erster Linie Personen mit geringem finanziellen Spielraum ermöglichen, den vollen Vorsorgeschutz schneller wiederherzustellen. Der Mindestrückzahlungsbetrag beläuft sich gemäss geltender Verordnung auf CHF 20'000. Wie auch der Bundesrat stand die kleine Kammer dem Anliegen positiv gegenüber und überwies das Postulat in der Sommersession 2014  [27] .
Um das System der Ergänzungsleistungen (EL) zu entlasten, kündigte der Bundesrat an, den Vorbezug der obligatorischen beruflichen Vorsorge zum Erwerb von Wohneigentum hinterfragen zu wollen, und stiess damit auf heftige Gegenwehr. Laut Daten der UBS griff ein Viertel bis ein Drittel aller Eigentumserwerber auf diese Form der Eigenkapitalfinanzierung zurück. 10% aller Hausbesitzer könnten sich den Erwerb von Wohneigentum ohne diese Möglichkeit gar nicht leisten, doppelte Comparis nach. Sollte der Vorbezug aus der zweiten Säule nicht mehr möglich sein, sei mittelfristig mit einem markanten Rückgang der Nachfrage nach Wohneigentum zu rechnen, befürchteten die Banken. Kurzfristig hingegen dürfte es die Nachfrage befeuern, da viele Personen dazu veranlasst sein könnten, ihren Hauskauf noch vor Inkrafttreten der neuen Regelung abzuschliessen. Irritiert zeigte sich auch der Hauseigentümerverband (HEV) an seiner Delegiertenversammlung. Gerade im Abstimmungskampf zu seiner Bausparinitiative sei oft auf die bestehenden Fördermöglichkeiten aus der zweiten und dritten Säule hingewiesen worden. Kritisch aufgenommen wurde der Vorschlag darüber hinaus, weil bis anhin keine zuverlässigen Daten dazu vorliegen, wie sich der Kapitalbezug der zweiten Säule auf die Ergänzungsleistungen auswirkt. Bundesrat Berset gab bekannt, dass hierzu gegenwärtig Studien erarbeitet würden  [28] .
Mit einer im Jahr 2008 eingereichten parlamentarischen Initiative wollte die SVP-Fraktion den Kantonen ermöglichen, das steuerbegünstigte Bausparen einzuführen. Nachdem die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR) 2011 die Beratung zum Anliegen sistiert hatte, um den Volksentscheid zu den Bausparinitiativen abzuwarten, beschäftigte sie sich im Mai 2014 erneut mit dem Geschäft. Mit 11 zu 9 Stimmen bei zwei Enthaltungen sprach sich eine knappe Kommissionsmehrheit dafür aus, dass der parlamentarischen Initiative, die ein Anliegen der 2012 bei Volk und Ständen gescheiterten Volksinitiative "Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen" wieder aufgenommen hätte, keine Folge zu leisten sei. Das gleiche Schicksal ereilte mit 12 zu 9 Stimmen bei zwei Enthaltungen eine ebenfalls 2008 eingereichte parlamentarische Initiative Gysin (fdp, BL) zur Steuerbefreiung der Bausparförderprämien und baulichen Energie- und Umweltschutzmassnahmen. Auch diese Forderung hatte die Bausparinitiative beinhaltet. In der Herbstsession wurden die Anträge der Kommissionsmehrheit von den geschlossenen Fraktionen der SP, der Grünen und der GLP sowie einer Grossmehrheit der BDP- und CVP-Vertreter und einer Minderheit der FDP-Fraktion gestützt, womit den Anliegen keine Folge gegeben wurde  [29] .
Mittels Motion verlangte Filippo Leutenegger (fdp, ZH) eine Lockerung der Bestimmungen im Stockwerkeigentumsrecht, gemäss welcher Stockwerkeigentümer einen Ersatzneubau nicht mehr länger einstimmig befürworten müssten. In der nationalrätlichen Behandlung wies Bundesrätin Sommaruga darauf hin, dass das Einstimmigkeitsprinzip in gewissen Fällen nicht angewendet werde, namentlich bei notwendigen Massnahmen, resp. wenn das Gebäude "wegen des schlechten baulichen Zustandes nicht mehr bestimmungsgemäss genutzt werden kann" (ZGB, Art. 712f), oder bei sogenannten nützlichen Massnahmen, mit welchen eine "Wertsteigerung oder Verbesserung der Wirtschaftlichkeit oder Gebrauchsfähigkeit der Sache" erreicht werden (ZGB, Art. 647d, Abs. 1). Weiteren Bedarf für Anpassungen des Rechts sähe die Regierung im Moment nicht und sie erachte es auch als angebracht, den Schutz der Eigentümer aufrecht zu erhalten, damit sich diese nicht gegen ihren Willen an weitreichenden Sanierungsprojekten finanziell beteiligen müssten. Im Nationalrat fand die durch Alec von Graffenried (gp, BE) und Josias Gasser (glp, GR) gestützte Begründung des Motionärs, dass zusätzliche Gesetzesanpassungen notwendig seien, damit sinnvolle energetische Massnahmen durchgeführt werden können, jedoch mit 161 unterstützenden Stimmen bei 12 Enthaltungen aus den Reihen der SP, CVP und FDP eine breite Mehrheit. Lediglich aus den eigenen Reihen stellten sich sieben Mitglieder gegen das Anliegen ihres Fraktionskollegen. Ganz anders lagen die Dinge im Ständerat: Die kleine Kammer folgte ihrer einstimmigen Kommission, die in einem Bericht ebenfalls darlegte, dass die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen ihrer Ansicht nach ausreichen würden, und beerdigte das Anliegen  [30] .
Das knappe Abstimmungsergebnis seiner 2012 an Volk und Ständen gescheiterten Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" nahm der Präsident des Hauseigentümerverbands (HEV) und Nationalrat Hans Egloff (svp, ZH) als Anstoss zur Einreichung einer Motion. Das Anliegen, das ein generelles, einmaliges Wahlrecht zur Befreiung des Eigenmietwerts von der Einkommenssteuer forderte, nahm die im Abstimmungskampf zur Volksinitiative eingebrachte Kritik auf, welche sich gegen die Privilegierung von Eigentümern im Rentenalter gegenüber anderen Hausbesitzern gerichtet hatte. Wer sein Wahlrecht wahrnehmen und auf die Eigenmietwertbesteuerung verzichten würde, könnte im Gegenzug nicht länger Abzüge für Versicherungsprämien und Verwaltungskosten geltend machen und private Schuldzinsen könnten nur noch bis zur Höhe der steuerbaren Vermögenserträge abgezogen werden. Wie auch gegenüber den meisten anderen im Nachgang zur Volksabstimmung eingereichten Vorstössen mit der Forderung eines Systemwechsels äusserte sich der Bundesrat in seiner Antwort ablehnend zum Anliegen. Die vorgeschlagene Reform zur Wohneigentumsbesteuerung sei weder ausgewogen noch konsistent noch finanziell verkraftbar. Inkonsistent, da Unterhaltskosten weiterhin in Abzug gebracht werden könnten, obwohl der Eigenmietwert nicht länger zu versteuern wäre. Ferner würde eine solche Regelung zur Ungleichbehandlung der Hauseigentümer gegenüber der Mieterschaft führen, da für erstere ein "attraktives Instrument zur Steueroptimierung" geschaffen würde. Und nicht zuletzt hätte eine so ausgestaltete Reform eine zusätzliche finanzielle Belastung der öffentlichen Hand zur Folge; der Bundesrat rechnete mit höheren Ausfällen als die beim Volksanliegen des HEV geschätzten CHF 250 Mio. Anders entschied der Nationalrat: Mit äusserst knappen 93 zu 90 Stimmen bei drei Enthaltungen befürwortete er das Anliegen. Auf Annahme plädierte eine geschlossene SVP-Fraktion, eine beinahe einstimmige FDP-Fraktion sowie eine qualifizierte Minderheit aus Vertretern der CVP und BDP. Im Gegenzug scheiterten drei weitere Motionen zum Thema alle im Nationalrat, namentlich die Anliegen Bäumle (glp, ZH), Streiff-Feller (evp, BE) sowie eine Motion der Grünen Fraktion, welche alle die generelle Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung bei gleichzeitiger Abschaffung von Steuerabzügen auf selbstgenutztem Wohneigentum forderten. Der Bundesrat hatte lediglich die Motion Streiff-Feller (evp, BE) zur Annahme empfohlen, welche gewisse Steuerabzüge beibehalten wollte  [31] .
Im Unterschied zu oben genannten Vorstössen forderte das Postulat Leutenegger (fdp, ZH) keinen Systemwechsel in der Eigentumsbesteuerung, sondern lediglich die Prüfung von Möglichkeiten zur steuerlichen Entlastung von Wohneigentümern mit bescheidenem Einkommen auf bestehender gesetzlicher Grundlage. In der Herbstsession 2014 beschäftigte sich der Nationalrat mit dem Anliegen, welches nach dem Ausscheiden des Initianten aus dem Rat von Petra Gössi (fdp, SZ) übernommen worden war. Mit 92 zu 90 Stimmen bei 5 Enthaltungen überwies die grosse Kammer das Postulat mit hauchdünner Mehrheit  [32] .
Die CVP positionierte sich 2014 in der Wohnbaupolitik. In einem Positionspapier stellte die Partei 18 Forderungen für "faires Wohnen für alle", darunter unter anderem das Bereitstellen von öffentlichem Grund für Wohnbaugenossenschaften, Massnahmen zur Eigentumsförderung, die Einschränkung der Einsprachemöglichkeiten bei Bauvorschriften sowie die verstärkte Sensibilisierung für verdichtetes Bauen in der Hochschullehre  [33] .
Gänzlich unbestritten war das Bundesratsgeschäft zum Rahmenkredit zur Eventualverpflichtung der Wohnraumförderung 2015-2021 in der Wintersession 2014 im erstberatenden Ständerat. Einstimmig befürwortete die Kantonskammer für die kommenden Jahre (2015-2021) einen Rahmenkredit in der Höhe von CHF 1,9 Mrd. Mit diesem Instrument zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum verbürgt der Bund Emissionen der Emissionszentrale für Gemeinnützige Wohnbauträger (EGW). Seit Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) im Jahr 2003 musste noch keine einzige Bürgschaft eingelöst werden  [34] .
Nachdem sich die grosse Kammer im vorangegangenen Jahr bereits für das Anliegen ausgesprochen hatte, befürwortete in der Wintersession 2014 auch der Ständerat mit 33 zu 4 Stimmen eine Motion Müller (cvp, LU) zur Gewinnbesteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken. Somit soll auch der Erlös, welcher aus der Veräusserung von Bauland aus landwirtschaftlichem Besitz entsteht, erneut der Grundstückgewinn- und nicht mehr länger der Einkommenssteuer unterliegen. Die Unterstellung unter die Einkommenssteuer, welche auf einen Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2011 zurückging, hätte gemäss Markus Ritter, dem Präsidenten des Schweizerischen Bauernverbandes, zur Folge gehabt, dass Bauernfamilien jährlich CHF 500 Mio. mehr an Steuern und Abgaben bezahlen müssten. Wie bereits 2013 im Nationalrat, stellte sich die zuständige Bundesrätin Widmer-Schlumpf auch im Ständerat erfolglos gegen eine so wiederhergestellte Ungleichbehandlung von Landwirten und dem übrigen Gewerbe; eine Einschätzung, die der Schweizerische Gewerbeverband teilte. Der Ständerat folgte bei seinem Entscheid seiner beinahe einstimmigen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-SR), welche nach Kenntnisnahme eines Verwaltungsberichts den gesetzgeberischen Handlungsbedarf nicht in Abrede stellte  [35] .
Der Nationalrat hatte 2013 einer parlamentarischen Initiative Müller (cvp, LU) Folge gegeben, welche für Grundstücke den Übergang vom dualistischen zum monistischen Besteuerungssystem fordert. Wie eine parallel behandelte Motion nahm auch dieses Anliegen von Leo Müller seinen Ursprung in einem umstrittenen Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2011, wonach landwirtschaftliche Grundstückgewinne auch über die Anlagekosten hinaus der Einkommenssteuer unterliegen. Trotz dem sehr knappen Stimmenverhältnis in der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-SR), deren Mehrheit ihrem Rat das Anliegen schliesslich nur mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten zur Ablehnung unterbreitete, fiel der Entscheid des Ständerates in der Wintersession 2014 deutlich aus: Mit 33 zu 3 Stimmen beschloss die Kantonskammer entgegen dem Nationalrat, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben und erledigte somit ein Anliegen, das gemäss Kommissionsmehrheit in die Steuerhoheit der Kantone eingegriffen hätte  [36] .
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Weiterführende Literatur
Raumplanung
Danielli, Giovanni et al., Raumplanung in der Schweiz, Zürich 2014.
Eichbaum, Niklaus, Repetitorium zum Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht, Bern 2014.
Griffel, Alain, Raumplanungs- und Baurecht, Zürich 2014.
Güller, Michael, Räumliche Strategie der alpin geprägten Räume in der Schweiz, Zürich 2014.
Larrue, Corinne, Le régime institutionnel d'une nouvelle ruralité : analyses à partir des cas de la France, des Pays-Bas et de la Suisse, Bern 2014.
Mahaim, Raphaël, Le principe de durabilité et l'aménagement du territoire : le mitage du territoire à l'épreuve du droit, Genève 2014.
Muggli, Rudolf, Ist der Föderalismus an der Zersiedelung schuld?, Zürich 2014.
SGV, Positionspapier: Raumentwicklung im Dienste der Wirtschaft und Gesellschaft, Bern 2014.
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Bodenrecht
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Mösching, Fabian, Massnahmen zur Beschränkung von Zweitwohnungen, Bern 2014.
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Mietwesen
BWO, Wohnungspolitischer Dialog Bund, Kantone und Städte: Bericht der Arbeitsgruppe 2. Dezember 2014, Grenchen 2014.
Meyer, Lorenz, Untersuchungsbericht vom 4. September 2014 betreffend die Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung des sogenannten "Günstigen Wohnraums" der Stadt Bern, Bern 2014.
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Wohnungsbau- und -eigentum
Cardinaux, Basile (Hg.), 20 Jahre Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge, Bern 2014.
CVP, Faires Wohnen für alle: Positionen zur Wohnpolitik der Schweiz, Bern 2014.
Keating, Giles / Hasenmaile, Fredy (Hg.), Immobilienmarkt 2014: Strukturen und Perspektiven, Flawil (CS) 2014.
 
[1] Lit. SGV.
[2] Medienmitteilung GPS vom 22.4.14; AZ, Lib, LT, NZZ und TG, 23.4.14.
[3] Mo. 12.4230: AB NR, 2014, S. 1135 f.
[4] NZZ, 18.6.14; Lit. Muggli.
[5] NZZ, 9.9.14; www.nextsuisse.ch.
[6] LT und NZZ, 30.9.14; Lit. Güller; vgl. SPJ 2012, S. 245.
[7] BaZ, 25.10.14.
[8] Po. 11.3229: NZZ, 5.2.14; Lit. Wirz et al.; vgl. SPJ 2011, S. 268.
[9] Medienmitteilung Junge Grüne vom 4.12.14; TA und TG, 5.12.14; SGT, 13.12.14.
[10] Medienmitteilung BR, UVEK, ARE vom 2.4.14; BZ, LT, NZZ und TA, 3.4.14; BZ, 4.4.14; Lib, 1.5.14; BZ, 16.5.14; NZZ, 20.5.14; Lib, 6.9.14; AZ, 11.10.14: NZZ, 13.10.14: SGT, 28.11. und 8.12.14; AZ, 13.12.14; vgl. SPJ 2013, S. 278.
[11] Medienmitteilung BR, UVEK, ARE vom 5.12.14; SGT, 9.4.14; Presse vom 11.4.14; NZZ, 10.7.14; TG, 18.9. und 6.12.14; AZ und NZZ, 6.12.14; zur Energiestrategie, vgl. oben, Teil I, 6a (Energiepolitik). Zur Mo. 08.3478 (Joder), vgl. SPJ 2011, S. 267 f.
[12] BRG 14.023: BBl, 2014, S. 2287 ff.; Medienmitteilung BR, UVEK, ARE vom 19.2.14; Presse vom 20.2.14; vgl. SPJ 2013, S. 282 f.
[13] BRG 14.023: AB SR, 2014, S. 919 ff. und 962 ff.; Medienmitteilung UREK-SR vom 15.8.14; BZ, 13.8.14; TA, 19.9.14; NZZ, 20.9.14; AZ, 23.9.14; Presse vom 26.9.14; NZZ, 24.10.14; vgl. SPJ 2013, S. 282 f.
[14] BRG 14.023: Medienmitteilung UREK-NR vom 18.11.14; NZZ, 17.11.14; AZ, BZ und NZZ; vgl. SPJ 2013, S. 280.
[15] Kt.Iv. 12.310: AB SR, 2014, S. 973 f.; vgl. SPJ 2013, S. 280.
[16] Medienmitteilung ARE vom 7.11.14; Lit. ARE.
[17] Urteile 2C_ 1076/2012 und 2C_1088/2012; BZ, NZZ und TA, 8.5.14; TG, 9.5.14.
[18] Mo. 13.3976: AB SR, 2014, S. 392 ff.; NZZ, 22.3., 29.3. und 7.4.14; SGR, 22.4.14; TA, 23.4. und 30.5.14; Presse vom 3.6.14; NZZ, 4.6.14.; vgl. SPJ 2013, S. 279 f.; zur Masseneinwanderungsinitiative, vgl. unten, Teil I, 7d (Politique à l'égard des étrangers).
[19] Urteil 2C_10/2014 vom 4.9.14; NZZ, 20.9.14.
[20] BRG 07.052: AB NR, 2014, S. 733 ff.; AB SR, 2014, S. 1057 ff.; Medienmitteilung UREK-NR vom 18.2.14: NZZ, 8.5.14; SGR, 9.5.14; NZZ, 28.5.14; vgl. Mo. 12.3984 (UREK-NR); vgl. SPJ 2013, S. 279.
[21] SO, 23.4.14; TA, 25.2.14; NZZ und TA, 26.2.14; NZZ, 16.9.14; Lit. Meyer.
[22] Medienmitteilung BR und WBF vom 28.5. und 29.10.14; Lib, LZ und NZZ, 30.5.14; TG, 5.9.14; SN, 17.9.14; AZ und NZZ, 30.10.14; Lit. WBF und BWO; vgl. SPJ 2013, S. 283 f.
[23] Pa.Iv. 14.403: Bericht RK-NR vom 28.8.14; TG, 13.3.14; TA, 7.7.14; NZZ, 6.10.14; vgl. Pa.Iv. 13.459 (Grüne Fraktion).
[24] Po. 12.3662: Bericht BR über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahr 2014; vgl. SPJ 2013, S. 283.
[25] Medienmitteilung BR und WBF vom 15.1. und 17.12.14; SGT und TG, 16.1.14; NZZ, 18.12.14; BaZ, 27.12.14; Lit. BWO; vgl. SPJ 2013, S. 284; zur Energiestrategie, vgl. oben, Teil I, 6a (Energiepolitik).
[26] NZZ, 26.2.14; LZ, 12.3.14; TA, 14.6.14; Lit. Keating / Hasenmaile.
[27] Po. 14.3210: AB SR, 2014, S. 569.
[28] LZ und NZZ, 27.6.14; AZ und NZZ, 28.6.14; SO und SoZ, 29.6.14; BaZ, 1.7. und 25.7.14; zur HEV-Bausparinitiative, vgl. SPJ 2012, S. 257 f.
[29] Pa.Iv. 08.436: AB NR, 2014, S. 1336 f.; Bericht WAK-NR vom 19.5.14; vgl. Pa.Iv. 08.495 (Gysin).
[30] Mo.12.3168: AB NR, 2014, S. 242 ff., AB SR, 2014, S. 878 f.
[31] Mo. 13.3083: AB NR, 2014, S. 1816 f.; NZZ, 9.8.14; vgl. auch Mo. 12.3778 (Streiff-Feller), Mo. 12.3826 (Grüne Fraktion), Mo. 12.3874 (Bäumle), Ip. 12.3848 (CVP-EVP Fraktion) und Ip. 12.3866 (Gössi); zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter", vgl. SPJ 2012, S. 253 ff.
[32] Po. 12.3923: AB NR, 2014, S. 1541 f.; AZ, 20.9.14; zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter", vgl. SPJ 2012, S. 253 ff.
[33] NZZ und TG, 2.8.14; TA, 22.9.14; Lit. CVP.
[34] BRG 14.055: AB SR, 2014, S. 1173 f.; BBl, 2014, S. 6441 ff.; TA, 5.12.14.
[35] Mo. 12.3172: AB SR, 2014, S. 1211 f.; AZ, 6.11.14; vgl. SPJ 2013, S. 285.
[36] Pa.Iv. 12.476; AB SR, 2014, S. 1212 ff.; vgl. SPJ 2013, S. 285 f.