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Bildung, Kultur und Medien
Kultur, Sprache, Kirchen
Die Annahme eines Postulats veranlasst den Bundesrat zur Prüfung von Möglichkeiten zur öffentlichen Ausstellung der Bundeskunstsammlung. – Die Regierung verabschiedete einen Entwurf für ein totalrevidiertes Kulturgüterschutzgesetz zuhanden des Parlaments. – In Lugano versammelten sich Lehrpersonen zur ersten Tagung der Italienischlehrer zur verstärkten Förderung der dritten Landessprache. – Der Nationalrat forderte den Bundesrat zum Erstellen eines Berichts über die Präsenz von religiösen Symbolen im öffentlichen Raum auf. – Aufgrund der zu Ungehorsam gegen die katholische Kirche aufrufenden Pfarrei-Initiative hatten die Bischöfe der Bistümer Basel, Chur und St. Gallen einer Einladung nach Rom zu folgen. – Ein vom Bundesrat veröffentlichter Bericht zur Lage der Muslime in der Schweiz ortete keine gewichtigen religiösen Differenzen.
Kulturpolitik
Zu Beginn des Berichtsjahres zogen die Aargauer und die Luzerner Zeitung Bilanz aus dem einjährigen Bestehen des Kulturförderungsgesetzes (KFG) und liessen dabei verschiedene Kulturverbände zu Wort kommen. Heinrich Gartentor, Präsident des Berufsverbandes der bildenden Künstlerinnen und Künstler (Visarte) bedauerte, dass die visuelle Kunst durch die Reorganisation der Kulturförderpolitik über einen Viertel ihrer Fördergelder verloren habe. Ebenfalls ungerecht behandelt fühlte sich in dieser Hinsicht der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA). Die zeitgenössische Architektur und Baukultur finde gar keine Berücksichtigung im KFG. Auf der anderen Seite zeigten sich die Autoren der Schweiz (ADS) grundsätzlich zufrieden. Der Literatur- und Leseförderung werde in der Kulturbotschaft eine wichtige Rolle zugeschrieben. Nichtsdestotrotz seien die Mittel für eidgenössische Literaturpreise zu knapp bemessen. Positiv bewerteten hingegen Pro Helvetia und das Bundesamt für Kultur (BAK) das neue Gesetz. Hervorgehoben wurden insbesondere die verstärkten Bemühungen zur Schaffung einer engen Zusammenarbeit zwischen Verbänden und den verschiedenen Verwaltungsebenen sowie die Möglichkeit einer ganzheitlichen Laufbahnförderung in allen Sparten [1].
Um die Jahresmitte äusserten die Betreiber von rund 100 alternativen Kunsträumen, den sogenannten Off-Spaces, die Kunstschaffenden ausserhalb von Mainstream-orientierten Galerien und Kunsthäusern eine Bühne bieten, Kritik am neuen KFG. Seit Pro Helvetia die Förderung der freien Szene übernommen habe, werden keine Preise mehr für Kunsträume vergeben. Das von Pro Helvetia im Gegenzug eingeführte Förderprogramm „Nachwuchsförderung visuelle Kunst“, das Off-Spaces und kleinen bis mittleren Kulturinstitutionen offen steht, findet in der Szene wenig Anklang. Aufgrund der bürokratischen Vorgaben seien viele Künstler von der Förderung ausgeschlossen, da sie mit ihrer Kunst von Ort zu Ort ziehen würden. Die freien Kunstschaffenden schlossen sich daraufhin zur „Charta 2016“ zusammen und forderten für die Kulturbotschaft 2016-2019 eine finanzielle Unterstützung der Kunsträume im Umfang von CHF 1 Mio. Mit ihrer Petition „Hundert Räume geben mehr Licht als ein Leuchtturm“ forderten freie Künstler und Kuratoren mehr (finanzielle) Anerkennung für die Alternativkultur [2].
Der Bundesrat ernannte im Februar des Berichtsjahres den amtierende BAK-Direktor Jean-Frédéric Jauslin zum Botschafter der UN-Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) sowie zum Abgesandten bei der Internationalen Organisation der Frankophonie (OIF). Jauslin trat seine neuen Ämter per 1. September an. Im Mai wurde bekannt, dass ab November Isabelle Chassot (FR, cvp), Staatsrätin des Kantons Freiburg und Präsidentin der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), Jauslins Nachfolge im BAK antreten werde. Ad interim übernahm Yves Fischer als stellvertretender Direktor die Leitung des Bundesamtes [3].
An einer Medienkonferenz im Rahmen des Internationalen Filmfestivals in Locarno plädierte Bundesrat Berset (sp) für die Entwicklung einer nationalen Kulturförderungspolitik. Die veränderten Bedingungen für die Kulturproduktion sowie neue Konsumformen würden nach besser aufeinander abgestimmten Massnahmen verlangen. Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kanton und Gemeinden solle dabei verstärkt werden. Des Weiteren solle die bestehende nationale Filmförderung ausgebaut werden. Zusammen mit der SRG beschloss das BAK im Anschluss neue Massnahmen im Bereich der Drehbuchförderung. Durch eine Revision der Filmverordnung sollen zudem flexiblere Koproduktionsbedingungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit geschaffen werden [4].
Die europäische Zusammenarbeit im Kulturbereich möchte der Bundesrat aufgrund der durch die Teilnahme am MEDIA-Programm erzielten positiven Erfahrungen in Zukunft auch auf das Kulturförderungsprogramm der EU ausdehnen. Am wichtigsten Kulturförderinstrument auf europäischer Ebene, das sich die Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt und des kulturellen Erbes sowie eine stärkere grenzüberschreitende Mobilität von Kulturschaffenden zum Ziel setzt, nehmen 37 Staaten teil. Ende Jahr verabschiedete die Regierung den Entwurf eines Verhandlungsmandats zuhanden der Aussenpolitischen Kommission [5].
Im Dezember publizierte der Bundesrat seine Strategischen Ziele für das Schweizerische Nationalmuseum 2014-2017. Diese orientieren sich inhaltlich überwiegend an den Leitlinien der vorangehenden, vierjährigen Periode, wurden jedoch aktualisiert und klarer gegliedert [6].
Insgesamt 5 von 100 Franken aller Schweizer Konsumausgaben wurden zwischen Anfang 2009 und Ende 2011 für Kultur ausgegeben, wie eine Erhebung des Bundesamts für Statistik zu den Kulturausgaben der privaten Haushalte zeigt. Pro Haushalt und Monat beliefen sich die Ausgaben im Schnitt auf CHF 272. Dabei wurden 70% der Mittel in den Konsum immaterieller Güter und Dienstleistungen wie Bücher, Musik, Kino- oder Museumsbesuche investiert und 30% der Ausgaben zum Erwerb materieller Geräte und Güter wie Fernseher, Computer, Fotoapparate oder Kunstwerke aufgewendet. Während die Gruppe der 45- bis 54-Jährigen am meisten in die Kultur investierte, gehörten die über 75-Jährigen zu den schwächsten Konsumierenden von Kulturgütern. Obwohl die italienischsprachigen Schweizerinnen und Schweizer leicht weniger Mittel für die Kultur aufwendeten, seien die Unterschiede zwischen den Sprachregionen vernachlässigbar. Vier Fünftel aller Kulturausgaben und insgesamt CHF 8,2 Mrd. pro Jahr wurde für den Konsum von Medien aufgewendet. Auf dem zweiten Platz befinden sich Investitionen in Musikinstrumente, Foto- und Filmapparate (CHF 930 Mio.), gefolgt vom Besuch von Theateraufführungen und Konzerten (CHF 745 Mio.) [7].
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Die Volkskultur geniesse steigende Wertschätzung, gab sich Albert Vitali (fdp, LU), neuer Präsident der Interessengemeinschaft Volkskultur Schweiz (IGVS), überzeugt. Nationalrat Vitali ist Mitglied der parlamentarischen Gruppe „Volkskultur und Volksmusik“, die bis anhin bei ca. 50 bürgerlichen Parlamentariern auf Anklang stiess und im Berichtsjahr auf sich aufmerksam machte, indem mehrere ihrer Mitglieder in Trachten gekleidet zur Herbstsession erschienen. Bereits im Februar schloss die seit dem neuen KFG für die Nachwuchsförderung verantwortliche Pro Helvetia mit der IGVS eine Leistungsvereinbarung ab, wonach die Unterstützung von an den Nachwuchs gerichteten Projekten der Volkskulturverbände direkt über den IGVS erfolgen soll. Zu diesem Zweck schuf Pro Helvetia einen Volkskulturfonds, den die Stiftung in einer dreijährigen Pilotphase alljährlich mit 100 000 CHF speist [8].
In ihrem Postulat verwies Christine Bulliard-Marbach (cvp, FR) mit 68 Mitunterzeichnern aus allen politischen Lagern auf den Umstand, dass ein Grossteil der 20 000 Werke der Bundeskunstsammlung sowie der 8 000 Werke umfassenden Gottfried-Keller-Stiftung nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind. Mit Verweis auf das 2010 in Kraft getretene Museums- und Sammlungsgesetz, das einen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des Bildungs-, Wissenschafts-, Wirtschafts- und Tourismusstandorts Schweiz leisten will, verlangt die Postulantin vom Bundesrat eine Stellungnahme zur möglichen Öffentlichmachung der Kunstsammlung. Unter anderem soll die Errichtung einer Nationalgalerie auf ihre Finanzierbarkeit überprüft werden. Die Regierung zeigte sich hierzu bereit und der Nationalrat nahm das Geschäft in der Sommersession diskussionslos an [9].
Im Mai verabschiedete der Bundesrat eine Änderung der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder in der Schweiz (VISOS). Die ausschliesslich den Kanton Baselland betreffenden Anpassungen wurden auf den 1. Juli in Kraft gesetzt. Während Augst mit Augusta Raurica und die Liesbergmühli von der Liste des Bundesinventars gestrichen wurden, sind die Ortschaften Münchenstein und Röserental, das Kraftwerk Birsfelden und die Schlossanlage Wildenstein neu aufgeführt. Die Baselbieter Bevölkerung sprach sich im Berichtsjahr zudem deutlich für Annahme einer Initiative aus, die vom Kanton den dauerhaften Erhalt der Schlösser Bottmingen und Wildenstein inklusive Hofgut fordert. Der Regierungsrat hatte die Übertragung von Schlösser und Hofgut an Dritte ermöglichen wollen, um durch Einsparungen von Unterhaltskosten seinen Verpflichtungen aus dem beschlossenen Entlastungspaket 12/15 nachzukommen. Der landrätliche Gegenvorschlag, der eine Einbringung der Schlösser in Trägerschaften erlaubt hätte, wurde hauchdünn abgelehnt [10].
Zum Europäischen Tag des Denkmals, der sich im Berichtsjahr zum 20. Mal jährte, präsentierte das BAK eine Publikation mit zwischen 2008 und 2011 unterstützten Schweizer Bau- und Bodendenkmälern. Insgesamt wurden in diesen vier Jahren 481 Gebäude und archäologische Massnahmen mit CHF 65,7 Mio. unterstützt. Die globalen Unterstützungsbeiträge durch den Bund erfolgen in dieser Form seit der Neugestaltung des Finanzausgleichs im Jahre 2008 [11].
Das unter dem Eindruck des Zweiten Weltkrieges entstandene Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (KGSG) wird totalrevidiert. Im November verabschiedete der Bundesrat den Entwurf für ein neues Gesetz zuhanden des Parlaments. Neu hinzu kommen Regelungen zum Schutz der Kulturgüter im Falle von natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen und Notfällen. Dieser Erweiterung stimmten Kantone, Parteien sowie Wirtschafts- und Kulturverbände im Rahmen der im Berichtsjahr durchgeführten Vernehmlassung grossmehrheitlich zu. Darüber hinaus beinhaltet die Totalrevision die Umsetzung des zweiten Protokolls des Haager Abkommens von 1954 für den Schutz von Kulturgütern bei bewaffneten Konflikten, welches für die Schweiz per Oktober 2004 rechtswirksam wurde. Das Protokoll sieht unter anderem die Möglichkeit zur Schaffung eines Bergungsortes für im Ausland stationierte Kulturgüter vor, die aufgrund eines bewaffneten Konfliktes akut gefährdet sind. Dies ist im bundesrätlichen Entwurf vorgesehen, womit die Schweiz das erste Land wäre, das sich gesetzlich dazu verpflichtet, einen vorübergehenden Aufbewahrungsort für gefährdete, ausländische Kulturgüter zur Verfügung zu stellen. Diese Neuerung wurde von allen Vernehmlassungsteilnehmern begrüsst. Von sämtlichen Kantonen, einigen Parteien und der Mehrheit der Fachorganisationen abgelehnt wurde hingegen die vorgesehene Streichung der Bundesbeiträge an die Sicherstellungsdokumentation zur Wiederherstellung beschädigter Kulturgüter, worauf die Regierung schliesslich auch verzichtete [12].
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Während sich die Musikmärkte im Ausland in den letzten Jahren stabilisiert hatten oder sich gar auf dem Weg der Erholung befanden, ging der Umsatzrückgang in der Schweiz ungebremst weiter. Seit dem Rekord-Verkaufsjahr 2000 verkleinerte sich der Schweizer Absatzmarkt für Tonträger und digitale Musik bis im Jahr 2012 um 64%, was im Vergleich zum globalen Markt, der in derselben Zeitspanne 42,3% Umsatzeinbussen in Kauf nehmen musste, beträchtlich ist. Lorenz Haas, Geschäftsführer des Branchenverbands für Musiklabels (IFPI) ortete den Hauptgrund im fehlenden juristischen Vorgehen gegen illegales Herunterladen von Musik. Haas hoffte auf die von Bundesrätin Sommaruga eingesetzte Arbeitsgruppe für das Urheberrecht (Agur12), welche bis zum Ende des Berichtsjahres mögliche Anpassungen für ein angemessenes Urheberrecht im digitalen Zeitalter präsentieren wollte (siehe unten). Weitere Erklärungen für die fortwährende Abnahme der Musikverkäufe sah Haas im Händlersterben sowie in der aufgrund des starken Frankens zunehmenden Bedeutung von Parallelimporten. Im Gegenzug vertrat das IFPI die Ansicht, dass teilweise kostenpflichtige Streaming-Dienste wie Spotify, Simfy oder die im Vorjahr auf den Markt gekommene Xbox Music von Microsoft keine Konkurrenz für den legalen Absatzmarkt von Tonträgern und digitalen Angeboten bedeuteten. Vielmehr bestehe das Potential, dass sich solche Kanäle zu einem wichtigen Absatzmarkt für ein junges Klientel entwickeln. Laut Aussage von Spotify hätten sogar 20% der illegalen Downloader zu Streaming-Diensten gewechselt. Der Gesamtumsatz des Schweizer Musikmarktes belief sich 2012 auf CHF 104,8 Mio. Dabei umfasste der durch den Absatz von Tonträgern generierte Umsatz beinahe zwei Drittel des gesamten Verkaufserlöses (CHF 67 Mio.). Während der Verkauf physischer Tonträger im Vergleich zu 2011 um 28% zurückging, vergrösserte sich der digitale Absatzmarkt im 2012 um 23%. Der durch Streaming erzielte Umsatz betrug im Vorjahr nur etwas über 3% des gesamten digitalen Absatzmarktes (CHF 37,8 Mio.). Erste Zahlen für das Berichtsjahr zeigen hingegen einen deutlichen Anstieg des Marktanteils von Streaming-Diensten am digitalen Musikvertrieb [13].
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Um die Marktchancen von Kurzfilmen zu erhöhen, rief die Stiftung Swiss Films im Berichtsjahr eine Online-Datenbank für Schweizer Kurzfilme ins Leben, welche Filmvertreibern und Organisatoren von nationalen und internationalen Filmfestivals offen stehen soll [14].
Erste vom Bundesamt für Statistik präsentierte Ergebnisse einer von der Conférence des festivals in Auftrag gegebenen Studie verdeutlichten die Relevanz von Filmfestivals zum Erhalt der Angebotsvielfalt im Filmwesen. Von den im Jahre 2011 insgesamt 2186 abgespielten Langfilmen in der Schweiz erschienen etwas über ein Viertel ausschliesslich an Filmfestivals. Überdurchschnittlich häufig nicht auf die Kinoleinwand schafften es Dokumentarfilme und ausserhalb von Europa und den USA produzierte Beiträge. Die Ergebnisse der Studie sind von Bedeutung für die Vergabe öffentlicher Fördergelder, da diese gemessen am Beitrag zur Angebotsvielfalt erteilt werden. Der Stellenwert von Filmfestivals wurde vom Bundesrat bereits kurz zuvor erkannt. Die Regierung beschloss im Mai, die jährliche Unterstützung für Filmfestivals in den folgenden drei Jahren um 12,8% auf insgesamt CHF 2,64 Mio. zu erhöhen. In den Genuss von Fördermitteln kommt neu auch das internationale Kurzfilmfestival Shnit in Bern [15].
Neben dem BAK und der SRG mit ihrem „pacte de l’audiovisuel“ zählen auch die Kantone zu wichtigen Akteuren in der Filmförderung. Letztere engagieren sich jedoch nicht überall in gleichem Masse. Während in der Westschweiz durch die im 2011 gegründete kantonsübergreifende Organisation „Cinéforom“ beträchtliche Mittel für die überregionale Filmförderung zur Verfügung stehen, verfügt in der Deutschschweiz nur der Kanton Zürich mit seiner Filmstiftung über ähnlich hohe Fördergelder für Filme mit Bezug zum eigenen Kanton. Eine überregionale Zusammenarbeit in der Deutschschweiz stand bis anhin nicht zur Debatte. Am Filmfestival in Locarno rief der Branchenverband GARP (Gruppe Autoren, Regisseure, Produzenten) zum Widerstand gegen den Deutschschweizer Kantönligeist in der Filmförderung auf und versammelte 35 National- und Ständeräte sowie kantonale Politiker und Filmschaffende zur Diskussion über die vorherrschende Situation [16].
Eine Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-NR) verlangte eine Teilrevision des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur zur Anpassung der Bestimmungen über die Angebotsvielfalt beim Film. Aufgrund zunehmender Bedeutung neuer Konsumformen wie beispielsweise dem internetbasierten Video on Demand (VoD) sei eine Überprüfung der bestehenden Fördermassnahmen zur Angebotsvielfalt im Filmwesen auf ihre Aktualität hin vorzunehmen. In seiner positiven Antwort zeigte sich der Bundesrat bereit, einen Vorschlag zur Ausweitung der Einverleiherklausel für den Online-Markt vorzulegen. Diese Klausel sieht vor, dass Kinofilme nur zur Erstaufführung in der Schweiz zugelassen werden können, wenn das Verleihunternehmen die Auswertungsrechte für alle Schweizer Sprachregionen erwirbt. Damit soll gesichert werden, dass Filme in allen Sprachregionen der Schweiz in den jeweiligen Sprachen verfügbar sind. Die beiden Räte schlossen sich in ihren Beratungen einvernehmlich dem Bundesrat an und überwiesen die Motion zur Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage an die Landesregierung [17].
Im Jahr 2013 gaben zwei Schweizer Filmproduktionen besonders zu reden. Zum einen der im Vorjahr von Markus Imhoof produzierte Dokumentarfilm „More than Honey“ über das Bienensterben und seine Auswirkungen. Mit rekordverdächtigen Zuschauerzahlen, zahlreichen Auszeichnungen und einer Nomination für die Oscars 2014 mutierte die Produktion im Berichtsjahr zum erfolgreichsten Schweizer Dokumentarfilm aller Zeiten. Zum anderen erregte der unter Regie von Jean-Stéphane Bron entstandene Kinofilm „L’Expérience Blocher“ Aufmerksamkeit. Bereits einige Wochen vor der Premiere des Portraits über den SVP-Mann Christoph Blocher wurde von linker Seite die Kritik laut, die vom Bund geleisteten Subventionierungen in der Höhe von CHF 260 000 würden für politische Propaganda eingesetzt. Die NZZ beschrieb den Film im Nachhinein als geradezu unpolitisch und explizit auf den Menschen Blocher fokussierend. Im Gegensatz zum Dokumentarfilm von Markus Imhoof fielen die Besucherzahlen zu Bron’s Film aber bescheiden aus [18].
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Ein Ende Februar von Media Control und dem Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) veröffentlichter Bericht zur Lage des Schweizer Buchmarkts zeigte für 2012 eine Stagnation des Marktumsatzes im Vergleich zum Vorjahr. Der seit 2007 verspürte Umsatzrückgang von etwas über 10% konnte jedoch nicht wettgemacht werden. Die Schweizer Grosshändler Orell Füssli und Thalia diskutierten zeitgleich über eine Fusion, um mit einem gemeinsamen Onlinevertrieb der Dominanz von Amazon entgegenzuwirken. Den Umfang des online abgewickelten Buchhandels konnten die Urheber der Studie jedoch nur abschätzen, da Amazon seine Zahlen nicht öffentlich zugänglich machte. Der Marktanteil von E-Books blieb mit 3% weiterhin marginal. Des Weiteren zeigt die Studie eine 15-prozentige Preisreduktion seit der Liberalisierung der Buchpreise. Laut Aussagen der Branche führe diese Politik jährlich zur Schliessung von 10 Buchfilialen. Ex Libris kündigte im Februar sogar an, bis zum Ende des Berichtsjahres einen Fünftel seiner 100 Filialen in der Schweiz aufgeben zu wollen. Darüber hinaus befürchtete die Branche die Durchsetzung der vom Bundesrat im Rahmen der Mehrwertsteuerreform geplanten Mehrwertsteuererhöhung auf Bücher, für die bis anhin ein reduzierter Satz von 2,5% galt [19].
Nachdem die Buchpreisbindung im Vorjahr an der Volksabstimmung gescheitert war und zwei Postulate eine Untersuchung verlangten, gab das BAK eine Studie zur bestehenden Literaturförderung in der Schweiz in Auftrag. Ziel der Studie war das Aufzeigen von Schwachstellen in der bestehenden Förderung sowie von zusätzlichen Möglichkeiten zur gezielten Unterstützung der Branche nach dem Volksentscheid. Ende des Berichtsjahres präsentierte das zuständige Bundesamt die Ergebnisse der Studie. Die aus Vertretern von Bund, Kantonen und Städten zusammengesetzte Arbeitsgruppe kam zum Schluss, dass insbesondere das Verlagswesen, Übersetzungsarbeiten zur Gewährleistung des Austausches zwischen den Sprachregionen sowie literarische Zeitschriften zusätzlicher Fördermittel bedürfen. Die Ergebnisse der Studie sollen im Rahmen der Verhandlungen zur Kulturbotschaft 2016-2019 diskutiert und berücksichtigt werden [20].
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Ende Jahr publizierte das BAK eine im Vorjahr von Bundesrätin Sommaruga (sp) in Erfüllung diverser parlamentarischer Vorstösse in Auftrag gegebene Studie einer Arbeitsgruppe zur Ausgestaltung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter. Die im Bericht präsentierten Vorschläge der Arbeitsgruppe (Agur12) zielen auf eine geringe Modernisierung der bestehenden Rechtslage, die eher auf Informations- und Anreizstrukturen denn auf Reglementierungen setzt. Nutzer von illegalen Filmplattformen würden nach der Arbeitsgruppe auch in Zukunft nicht strafrechtlich verfolgt. Die Studie schlägt hingegen vor, den Behörden die Kompetenz zu erteilen, den Internetzugang zu illegalen Quellen sperren zu lassen [21].
Die Künstlerverbände Visarte und Swissculture starteten Ende Jahr eine Kampagne zur Einführung des Folgerechtes. Ein solches Recht garantiert Künstlerinnen und Künstlern eine Beteiligung am Verkaufsgewinn ihres Werkes. Die Schweiz ist mitunter das einzige europäische Land, in welchem in- und ausländische Kunstschaffende bei Weiterveräusserung ihrer Werke durch Vertreter des Kunstmarkts nicht am Wertzuwachs beteiligt werden. Dieser Umstand stiess auch beim europäischen Künstlerverband IAA auf Widerstand. In einer Resolution forderte er die Schweiz im November zur umgehenden Behebung der Gesetzeslücke im Urheberrecht auf. Die Kampagne der Schweizer Künstlerverbände wurde neben prominenten Vertretern der Kunstszene auch von fünfzehn Ständeräten unterstützt: In einem Ende Jahr eingereichten Postulat Luginbühl (bdp, BE), forderte der Urheber den Bundesrat zum Aufzeigen von Möglichkeiten zur angemessenen Gewinnbeteiligung von Kunstschaffenden auf [22].
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Sprachen
Am 20. Februar feierte die rätoromanische Sprache ihr 75-jähriges Bestehen als vierte Schweizer Landessprache. Eine im Berichtsjahr erschienene Dissertationsarbeit umreisst die rätoromanische Renaissance ab der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zu ihrer Etablierung als vierte Nationalsprache durch ein überaus deutliches Volksmehr von 92% im Jahr 1938. Die rätoromanische Abteilung der SRG zelebrierte darüber hinaus ihr 50-jähriges Bestehen [23].
Die aufgrund Emeritierung bedrohte Professur für die rätoromanische Sprache an der Universität Freiburg wurde im Berichtsjahr per Vertragsunterzeichnung weiterhin gesichert. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Churer Hochschule für Pädagogik die Professur mit jährlich bis zu CHF 100 000 unterstützt. Im Gegenzug verpflichtet sich der neue Stelleninhaber der Freiburger Professur zum Unterricht an der Hochschule. Diese Lösung erarbeitete eine auf Initiative der Bündner Regierung entstandene Arbeitsgruppe [24].
Der Bündner Sprachenstreit zog sich auch im Berichtsjahr weiter. Der Ende 2011 gefällte wegweisende Entscheid der Bündner Regierung, wonach der Schulunterricht ausschliesslich für zukünftige Primarschüler ab dem Schuleintritt in den verschiedenen Idiomen abgehalten werden kann, wurde vom Bundesgericht gestützt. Die Beschwerde von betroffenen Eltern, deren Kinder im Rahmen eines Pilotversuchs mit der Unterrichtssprache Rumantsch Grischun eingeschult worden waren und die nun eine Rückkehr zu den Idiomen forderten, wurde somit abgelehnt. Um in Zukunft einen zeitgemässen Unterricht in Sursilvan, Sutsilvan, Puter und Vallander gewährleisten zu können, beschloss die Bündner Regierung im November, bis im Mai 2014 ein Konzept zur Erstellung neuer Lehrmittel in den Idiomen zu erarbeiten. Mit diesem Entscheid gaben sich die Lia Rumantscha und Pro Idioms Engiadina – wenn auch nicht ohne Vorbehalte – zufrieden. Die Bündner Elterngruppe kündigte indes an, ihre Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzuziehen [25]
Über die Bedeutung von Mundart wurde auch im Berichtsjahr rege diskutiert. Mit einer Vielzahl kantonaler Initiativen aus rechtskonservativen Kreisen mauserte sich ein ursprünglich pädagogisches Anliegen zu einer politischen Wertediskussion um Identität und Heimat. So lehnte etwa die Stimmbevölkerung in den Kantonen Glarus und Luzern zwei SVP-Anliegen ab, die den Kindergartenunterricht ausschliesslich in Dialektsprache abhalten wollten, und sprach sich damit im Gegensatz zu den Zürcher Stimmberechtigten, die 2011 ein ähnliches Anliegen gutgeheissen hatten, für eine gleichwertige Behandlung von Dialekt und Hochdeutsch im Vorschulalter aus. Während eine weitere Initiative dieser Art im Kanton Solothurn im Sammelstadium scheiterte, steht eine Volksabstimmung zur SD-Initiative „Ja zur Mundart im Kindergarten“ im Kanton Aargau noch aus. Mitte Jahr lancierte das Forum Helveticum ein Projekt zur Verbesserung der sprachkulturellen Verständigung. An einem ersten Treffen kamen Vertreter von Bildungsinstitutionen, Lehrerverbänden, Erziehungsdirektionen und der SRG zu Wort. Als angebracht empfanden die Teilnehmenden unter anderem eine verstärkte Aufklärungsarbeit in der lateinischen Schweiz zur Bedeutung der Mundart, da der geläufige Gebrauch der Dialektsprache dort nicht nur im wortwörtlichen Sinne auf Unverständnis stosse. Gleichzeitig soll in der Deutschschweiz die Funktion des Hochdeutschen als Instrument der nationalen Kohäsion betont werden [26].
Im September versammelten sich Lehrpersonen in Lugano zur ersten Tagung der Italienischlehrer. Sie befassten sich mit neuen Konzepten und Ideen zur Förderung der dritten Landessprache und bauten dabei auf den im Vorjahr unternommenen Bestrebungen zur Verbesserung des Stellenwerts der italienischen Sprache in der Schweiz auf. Der Kongress entstand unter anderem aufgrund der an den Gymnasien der Kantone St. Gallen und Obwalden geführten Diskussionen zur Abschaffung des Italienischen als Haupt- oder Schwerpunktfach. Die Streichung dieses Angebotes hatte sich allerdings nur in Obwalden durchgesetzt. Der Verband der Schweizer Italienischlehrer präsentierte an der Tagung die Forderung nach einem Sonderstatus des Italienischen an Schweizer Gymnasien: Jede Kantonsschule müsse den Unterricht in dieser lateinischen Sprache als Maturafach anbieten. Zur verstärkten Sensibilisierung schlug der Verband weitere Massnahmen wie eine Italo-Tessiner Woche an Deutschschweizer Schulen, Schüleraustauschprogramme und Weiterbildungskurse für die Lehrerschaft vor [27].
Weitere Vorschläge zu Erhalt und Stärkung des Italienischunterrichts an Mittelschulen präsentierte im November die im Vorjahr eingesetzte Arbeitsgruppe der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK). Die Experten empfehlen den Kantonen unter anderem, Italienisch auf der Sekundarstufe II im Rahmen eines Ergänzungsfaches anzubieten, und die Mittelschulen allenfalls zu verpflichten, Italienisch in einem für das Maturzeugnis relevanten Gefäss anzubieten. Des Weiteren solle geprüft werden, wie der Bund zusätzliche Unterrichtsangebote in der dritten Landessprache finanziell unterstützen könnte. Der Bericht der SMK thematisiert weiter auch Vorschläge zur Stärkung des Italienischangebots im Schulunterricht der Sekundarstufe I [28].
Der Sprachunterricht nahm auch aus Anlass einer zum 50. Jahrestag des Schweizer Beitritts zum Europarat organisierten Tagung über die Minderheitensprachen einen zentralen Stellenwert ein. Über 20 nationale und internationale Experten versammelten sich am 9. Dezember im Berner Rathaus zum Austausch über die bedeutenden internationalen Übereinkommen – namentlich dem Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten sowie der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitssprachen – und über die Rechtslage in der Schweiz. In der zweiten Tageshälfte diskutierten Fachleute über die aktuelle und zukünftige Ausgestaltung des Schulunterrichts von Minderheitssprachen, wobei unter anderem sowohl Vertreter des Kantons Tessin wie auch Obwaldens, wo im letzteren Fall das Hauptfach Italienisch im Gymnasium aufgrund mangelnder Nachfrage kürzlich abgeschafft wurde, zu Wort kamen. In seiner viersprachigen Rede betonte Bundesrat Berset (sp) die Bedeutung der Mehrsprachigkeit zur Bewahrung der kulturellen Identitäten in der Schweiz, wobei er politische Einflussmöglichkeiten zum einen durch das neue Sprachgesetz, zum anderen aber auch durch die Ausgestaltung des Sprachenunterrichts an Schulen gegeben sah. Über die Tagung wurde mit vereinzelten Ausnahmen im Westschweizer und rätoromanischen Raum ausschliesslich in den italienischsprachigen Medien berichtet [29].
Ende 2012 hatte der Bundesrat einen Bericht über die Vertretung der Geschlechter und Sprachgruppen in ausserparlamentarischen Kommissionen veröffentlicht. Zur Förderung einer ausgewogenen Vertretung in diesen Gremien empfahl der Bundesrat verschiedene Massnahmen zur Beseitigung von Ungleichheiten, lehnte jedoch sowohl eine Aufweichung als auch eine Verschärfung der Vorgaben betreffend Repräsentation von Geschlechtern und Sprachgemeinschaften in den Kommissionen ausdrücklich ab. Ebendieser Bericht bewegte die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) im aktuellen Jahr zur Einreichung eines Postulats, worin sie den Bundesrat aufforderte, den bestehenden Bericht mit einer aktiveren Strategie zu versehen. Um eine ausgeglichenere Vertretung zu erreichen, sollten zudem alle Kommissionen zur Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen verpflichtet werden. Die SPK-N forderte zur Vollstreckung der Massnahmen eine entscheidende Rolle für den Delegierten für Mehrsprachigkeit und beauftragte den Bundesrat zu prüfen, ob nicht private Firmen mit der Rekrutierung von Frauen und Personen aus der lateinischen Schweiz betraut werden könnten. In seiner Antwort zum Vorstoss führte der Bundesrat aus, dass er die bereits verabschiedeten Massnahmen momentan als ausreichend erachte. Es sei der Evaluationsbericht der Gesamterneuerungswahlen 2015 abzuwarten, bevor weitere Massnahmen beschlossen werden sollten. Gremien, die bei den nächsten Wahlen keine ausgewogene Vertretung erreichen werden, werden angehalten, dem Bundesrat Bericht über die aufgrund des bundesrätlichen Berichts bereits getroffenen Massnahmen zu erstatten. In diesem Sinne beantragte er das Postulat zur Ablehnung. Die SPK gab sich mit dieser Antwort nicht zufrieden und plädierte im Nationalrat weiterhin auf Annahme. Die Respektierung von Minderheiten sei von essenzieller Wichtigkeit für die Aufrechterhaltung der Solidarität zwischen den Sprachregionen in der Schweiz. Gegen diese Argumente kam auch Bundeskanzlerin Corina Casanova mit ihren Ausführungen nicht an. Der Nationalrat überwies das Postulat beinahe geschlossen mit 162 zu 5 abweichenden Stimmen aus der SVP [30].
Zur Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung, siehe oben, Teil I, 1c (Verwaltung).
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Kirchen und religionspolitische Fragen
Nach der knappen Ablehnung der parlamentarischen Initiative Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) im Vorjahr, beschäftigte sich das Parlament im Berichtsjahr erneut mit der Frage betreffend die Präsenz von religiösen Symbolen im öffentlichen Raum. In Form eines Postulats forderte Thomas Aeschi (svp, ZG) vom Bundesrat, den Regelungsbedarf in dieser Angelegenheit darzulegen. Konkret verlangte der Postulant eine Stellungnahme zum Aufhängen von Kreuzen und anderen religiösen Symbolen sowie zum Tragen religiöser Zeichen in öffentlichen Gebäuden. Betreffend Letzteres ist der Bundesrat angehalten, eine differenzierte Betrachtung zwischen dem Tragen kleinerer religiöser Zeichen wie Halsschmuck sowie grösserer religiöser Zeichen wie Kopfbedeckungen oder Ganzkörperbekleidung wie dem Habit anzustellen. Darüber hinaus äusserte sich der Postulant kritisch zur Erhebung der Kirchensteuer für juristische Personen und verlangte eine Überprüfung der Vereinbarkeit kantonaler Regelungen mit dem eidgenössischen Steuerharmonisierungsgesetz. Während der Bundesrat es als notwendig erachtete, Fragen zur Präsenz und Bedeutung von religiösen Symbolen im öffentlichen Raum in einem Bericht zu klären, stellte er sich gegen eine Stellungnahme zur Angemessenheit der Kirchensteuererhebung bei juristischen Personen. Das Einziehen dieser Steuer falle in die Kompetenz der Kantone und sei demzufolge auf dieser Entscheidungsebene zu behandeln. Das Parlament folgte der Empfehlung des Bundesrates und lehnte dieses Anliegen ab. Die anderen beiden Punkte des Vorstosses wurden diskussionslos angenommen und überwiesen [31].
Die vom Schweizerischen Pastoralsoziologischen Institut (SPI) herausgegebene Kirchenstatistik 2013 ortete eine Stagnation der absoluten Anzahl Katholiken bei 3 Mio. Anhängern, was die Autoren in erster Linie auf die Einwanderung zurückführten. Hiervon habe die römisch-katholische Kirche deutlich mehr profitiert als die evangelisch-reformierte. In relativen Zahlen schrumpfte der Anteil Katholiken in den letzten vier Jahrzehnten von 49% auf 38%, derjenige der Reformierten denn auch von 46% auf 28%. Gut ein Fünftel der in der Schweiz lebenden Bevölkerung gehörte im 2011 keiner Konfession mehr an. Gemäss Studie lassen sich noch ein Drittel aller römisch-katholischen sowie beinahe die Hälfte der evangelisch-reformierten Eheleute kirchlich vermählen [32].
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Mehr als 500 Seelsorger und Sympathisanten überbrachten Mitte Januar dem Bistum Chur eine Erklärung zur im Vorjahr von Seelsorgern der Bistümer Basel, Chur und St. Gallen lancierten Pfarrei-Initiative, worin sich die Unterzeichnenden für eine liberale Kirchenpraxis aussprechen und zum Ungehorsam gegen die Kirchenführung in Rom aufrufen. Die Abwesenheit des Churer Bischofs Huonder bei der Übergabe der von ihm geforderten Erklärungen sowie die durch den Generalvikar erfolgte Verteilung von USB-Sticks mit wesentlichen Lehrsätzen der katholischen Kirche stiessen bei den Auflehnenden auf Abneigung. Während Huonder in einer Stellungnahme kundtat, die Initiative sei nicht mit der katholischen Lehre vereinbar und wer nach ihren Prinzipien leben wolle, solle dies nicht länger im Auftrag der Kirche tun, legten die Bischöfe der Bistümer Basel und St. Gallen trotz Ablehnung des Anliegens durch die Schweizerische Bischofskonferenz (SBK) eine höhere Bereitschaft zum Dialog an den Tag. Felix Gmür, Bischof des Basler Bistums, traf sich im Frühjahr mit über 230 Seelsorgern und teilweise Unterzeichnern der Initiative und beschloss die Weiterführung der Gespräche unter dem Titel „Pastoraler Entwicklungsplan im Dialog“. Im Juli wurden die drei Bischöfe aufgrund der mittlerweile durch über 540 Seelsorger und 1000 Sympathisanten unterzeichneten Pfarrei-Initiative nach Rom geladen, wo die Verbindlichkeit der katholischen Lehre wie sie in den Dokumenten des II. Vatikanischen Konzils festgehalten ist, bekräftigt wurde. Somit stelle sich die Kirche explizit gegen die Ausübung kirchlicher Dienste durch Laien wie auch gegen die Aufhebung des Zölibats, was zwei zentralen Forderungen der Initiative entspreche, liess das Bistum Chur verlauten. Im Bistum Basel indes versicherte man die Fortsetzung des im Frühjahr lancierten Dialogs. In beiden Basel sind darüber hinaus zwei Gleichstellungsinitiativen hängig, welche die Aufhebung des Zölibats und die Zulassung von Frauen zum Priesteramt fordern. In Kritik geriet der Churer Bischof Vitus Huonder im Berichtsjahr des Weiteren durch einen rund zehnminütigen Beitrag in der „Rundschau“ des SRF zum Umgang des Bistums mit der Pfarrei-Initiative. Huonder kritisierte die Sendung daraufhin stark wegen in Umlauf bringen von Falschmeldungen und legte Beschwerde ein. Konkret wehrte er sich gegen die Darstellung, bei der Pfarrei-Initiative handle es sich um einen von ihm alleine geführten Kampf sowie gegen die Aussage, er sei aufgrund seines Führungsstils nach Rom berufen worden. SRF wies die Vorwürfe zurück. Man habe mehrmals vergeblich versucht, Bischof Huonder zu einer Stellungnahme zu bewegen und der Fokus auf Huonder erkläre sich mit der geringen Gesprächsbereitschaft des Bischofs im Gegensatz zu den anderen beiden betroffenen Bischöfen. Im Mai gab die SRG-Ombudsstelle Huonder jedoch in beiden Punkten recht [33].
Anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der öffentlich-rechtlichen Anerkennung der Zürcher Katholiken durch den Kanton wurde die Kirchenführung des Bistums Chur vom Zürcher Justizdirektor Martin Graf (ZH, gp) beanstandet. Graf bezeichnete den Churer Bischof wegen dem Festhalten am Zölibat, der Verweigerung der Priesterweihe für Frauen und der Wiederverheiratung von geschiedenen Personen sowie der Nichtanerkennung gleichgeschlechtlicher Paare als rückständig und dessen Positionen als den Grundrechten widersprechend. Im Sommer brachten die Zürcher Katholiken ein altes Begehren wieder auf den Tisch und forderten durch die erneute Einreichung eines Gesuchs bei der Schweizerischen Bischofskonferenz (SBK) die Ablösung von Chur und die Schaffung eines Bistums Zürich. Als Auslöser für die Wiederbelebung des zum letzten Mal in den späten 80er Jahren diskutierten Anliegens wurde unter anderem die aktuelle Kirchenführung durch Bischof Huonder genannt. Letzterer zeigte sich im Dezember grundsätzlich offen für die Gründung eines Zürcher Bistums. Im Frühjahr des kommenden Jahres will er in Gesprächen mit dem Apostolischen Nuntius und den Zuständigen in Rom die Lage abschliessend beurteilen [34].
Im Juni gab der Evangelische Kirchenbund (SEK) einen Vorentwurf zur Neustrukturierung der evangelischen Kirche bis Ende November in die Vernehmlassung. Um den Mitgliederschwund aufzuhalten, soll anstelle der Dachorganisation SEK eine nationale Evangelische Kirche in der Schweiz (EKS) mit dem Ziel „Einheit in der Vielfalt“ gegründet werden. Eine einmal jährlich tagende, von den kantonalen Synoden gewählte, nationale Synode soll neu gemeinsame Positionen und Strategien verabschieden. Ein neunköpfiger Rat als Exekutive sowie ein Ratspräsident, der mit gewissen bischofsähnlichen Aufgaben betraut wäre, soll die dreigliedrige Kirchenleitung komplettieren. Erste, im November bekannt gewordene Positionen einzelner Kantonalkirchen äusserten ihre grundsätzliche Unterstützung zur Schaffung von mehr Einheit. Letzteres solle jedoch eher in Form eines „Staatenbundes“ realisiert werden. Den Verfassungsentwurf lehnten verschiedene Kantonalkirchen aus Angst vor übermässiger Zentralisierung ab. Der Vernehmlassungsbericht wird im Frühjahr 2014 folgen [35].
Im Jahr ihres 150-jährigen Bestehens bemühte sich die Schweizerische Bischofskonferenz um Einheit. In einem Vademecum für die Zusammenarbeit der katholischen Kirche und staatskirchenrechtlichen Körperschaften in der Schweiz erinnerte sie die Körperschaften an ihre Funktion als kirchenstaatliche Administrationen. In diesem Sinne sei eine Bezeichnung von Körperschaften als Landeskirchen oder Kantonalkirchen nicht zulässig, da es nur eine katholische Kirche gebe. Das Bistum Chur liess verlauten, eine klare Abgrenzung zwischen Kirche und Körperschaften sei gerade im Hinblick auf aktuelle Geschehnisse wie die Pfarrei-Initiative und kantonale Bestrebungen zur Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen zentral. Des Weiteren bemängelten die Schweizer Bischöfe die Befristung der Amtszeit resp. die Wiederwahl von Pfarrern in einigen Körperschaften. Der Bischof setze einen Pfarrer auf unbestimmte Dauer ein und eine Widerhandlung gegen diese Ernennung sei als unzulässiger Verstoss gegen die Religionsfreiheit zu werten. Dies und die Vorschläge der SBK, Schweizer Bischöfe bei der Verteilung der Kirchensteuern wie auch bei der Wahl von Gemeindeleitern stärker miteinzubeziehen, provozierten ablehnende Reaktionen von Seiten der Körperschaften und Initianten der Pfarrei-Initiative [36].
Den Tag der internationalen Menschenrechte vom 10. Dezember wurde auch von Kirchenvertretern zur Verbreitung ihrer Positionen genutzt. Während Bischof Huonder bereits im Vorjahr in einem Hirtenbrief geltend gemacht hatte, geschiedene Wiederverheiratete seien von den Sakramenten auszuschliessen, denunzierte er im aktuellen Jahr als „Wort zum Tag der Menschenrechte“ den Genderismus und gleichgeschlechtliche Paarbeziehungen. Unter anderem kritisierte Huonder die laufenden Bemühungen zur Ermöglichung von Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare; eine solche „zerstöre die Grundlage einer gesunden psychischen Entwicklung“ der adoptierten Kinder. Dass gerade am Tag der Menschenrechte ein Geistlicher solch diskriminierende Äusserungen verlauten liess, verurteilte die Interessengruppe für eine vernünftige Sexualkunde aufs Schärfste. Die SBK, der Evangelische Kirchenbund und die Christkatholische Kirche lancierten ihrerseits zum Tag der Menschenrechte eine Petition, die den Bundesrat zur verstärkten Unterstützung bedrohter Christen und zur Erhöhung der finanziellen Mittel für die Förderung des interreligiösen Friedens aufforderte [37].
Die Kirchensteuer für juristische Personen gelangte auch im Berichtsjahr auf die politische Agenda einzelner Kantone. In den Kantonen Graubünden und Zürich stehen Abstimmungen zu Volksinitiativen bevor, welche die Aufhebung dieser Steuer fordern. Darüber hinaus gab die Staatskanzlei des katholisch geprägten Kantons Nidwalden im Juni des Berichtsjahrs das Zustandekommen eines ähnlich lautenden Volksanliegens bekannt. Ende Jahr zogen die Initianten ihr Anliegen jedoch wieder zurück, mit der Begründung, im Moment könne im Kanton keine Mehrheit für das Begehren gefunden werden [38].
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Das Treffen einer von der Rektorenkonferenz der Universität geleiteten Arbeitsgruppe förderte im März zu Tage, dass die Ausbildung von Imamen in der Schweiz in einem ersten Schritt am ehesten als Weiterbildung auf Hochschulstufe erfolgen könnte. Im November wurden Pläne zur Schaffung solcher Weiterbildungsmöglichkeiten am neuen Zentrum für islamische Religion und Gesellschaft der Universität Freiburg bekannt. Ein im 2009 veröffentlichter Schlussbericht des Nationalen Forschungsprogramms „Religionsgemeinschaften, Staat und Gesellschaft“ wie auch die im Berichtsjahr publizierte bundesrätliche Untersuchung zur Situation der Muslime in der Schweiz kamen zum Schluss, dass sich die Ausbildung von Imamen mit Kenntnissen der gesellschaftlichen, rechtlichen und politischen Verhältnisse der Schweiz integrationsfördernd auswirken könnte [39].
In Erfüllung dreier nach Annahme der Minarett-Initiative überwiesener Postulate präsentierte der Bundesrat im Mai einen umfassenden Bericht zur Situation der Muslime in der Schweiz. Das 100 Seiten umfassende Dokument bietet sowohl eine Datengrundlage zur Präsenz von Muslimen in der Schweiz wie auch einen Überblick über Berührungspunkte und mögliche Spannungsfelder zwischen Staat und Religion sowie eine Auflistung wirksamer Massnahmen zur Verbesserung der Integrationsbemühungen. Laut Bericht leben zwischen 350 000 und 400 000 Muslime in der Schweiz, wovon ein Drittel über das Schweizer Bürgerrecht verfüge. Der Islam in der Schweiz sei geprägt von einer Vielzahl schwach vernetzter Gruppierungen, deren Mitglieder im Unterschied zu den Muslimen im restlichen Westeuropa grösstenteils aus der Türkei und dem Westbalkan stammen und somit aufgrund ihrer Herkunft eher mit der hiesigen Gesellschafts- und Rechtsordnung vertraut seien als Muslime arabischen oder asiatischen Ursprungs. Von den zwölf bis fünfzehn Prozent der Muslime, die ihren Glauben tatsächlich praktizieren, täten dies vier Fünftel ohne Kollision mit den in der Schweiz geltenden gesellschaftlichen Gepflogenheiten. Aufgrund dieser Befunde sah der Bundesrat keine Gefahr für die Entstehung sogenannter Parallelgesellschaften und verurteilte die teilweise undifferenzierte und oft verletzende negative Haltung gegenüber Muslimen im öffentlichen Diskurs und in den Medien. Die Ergebnisse der Studie würden nicht darauf hindeuten, dass Massnahmen zum Abbau religiöser Differenzen zu einer verbesserten Integration führen würden; vielmehr bedürfe es der Überwindung von Sprachbarrieren. Der Bundesrat erachtete die Postulate somit als erfüllt und beantragte dem Parlament deren Abschreibung [40].
Für Aufruhr sorgte im Sommer ein Bundesgerichtsentscheid, der zwei Schülerinnen mazedonischer Herkunft Recht gab und damit das von der Thurgauer Sekundarschule verhängte Kopftuchverbot im Schulunterricht im konkreten Fall als unzulässig erklärte. Kantonale CVP- und SVP-Sektionen reagierten postwendend mit der Einreichung von parlamentarischen Vorstössen oder erwogen gar die Lancierung von Volksbegehren für generelle Kopftuchverbote auf kantonaler Ebene. Zur Frage, ob ein solches Verbot an Schulen mit der Bundesverfassung vereinbar wäre, äusserte sich das Bundesgericht nicht [41].
Zur Tessiner Burka-Initiative und weiteren Vorstössen betreffend Vermummungsverbote siehe oben, Teil I, 1b (Grundrechte).
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Weiterführende Literatur
Bundesamt für Kultur (Hg.), Literaturförderung in der Schweiz: Massnahmen der öffentlichen Hand, Panorama 2011, Bern 2013.
Bundesamt für Kultur (Hg.), Restaurieren, konservieren, präsentieren: Bau- und Bodendenkmäler in der Schweiz, Finanzhilfen 2008-2011 des Bundesamts für Kultur, Bern 2013.
Bundesamt für Statistik (BfS) (Hg.), Kulturausgaben der privaten Haushalte in der Schweiz, Neuenburg 2013.
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IDRG (Hg.), Dicziunari Rumantsch Grischun, Chur 2013.
Pedrini, Seraina / Bächtiger, André / Steenbergen, Marco, „Deliberative inclusion of minorities: patterns of reciprocity among linguistic groups in Switzerland”, in European Political Science Review, 5/2013, 483-512.
Schweizerische Maturitätskommission (SMK), Förderung des Italienischunterrichts an den Schweizer Gymnasien, Bern 2013.
Valär, Rico, Weder Italiener, noch Deutsche!: Die Rätoromanische Heimatbewegung 1863-1938, Baden 2013.
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Duemmler, Kerstin / Nagel, Alexander-Kenneth, „Governing religious diversity: top-down and bottom-up initiatives in Germany and Switzerland”, in Integrative Psychological and Behavioral Science, 47/2013, S. 265-283.
Endres, Jürgen et al., Jung, muslimisch, schweizerisch: Muslimische Jugendgruppen, islamische Lebensführung und Schweizer Gesellschaft, Luzern 2013.
Giugni, Marco / Gianni, Matteo / Michel, Noémi, „The impact of religion on the political participation of Muslims: the case of Switzerland”, in de Hart et al. (Hg.), Religion and Civil Society in Europe, Dordrecht 2013, S. 251-266.
Hersche, Peter, Agrarische Religiosität: Landbevölkerung und traditionaler Katholizismus in der voralpinen Schweiz 1945-1960, Baden 2013.
Müller, Monika, Migration und Religion: Junge hinduistische und muslimische Männer in der Schweiz, Wiesbaden 2013.
Schweizerisches Pastoralsoziologisches Institut (Hg.), Katholische Kirche in der Schweiz: Kirchenstatistik 2013, St. Gallen 2013.
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[1] AZ, 5.1. und 7.1.13; LZ, 9.1.13; vgl. SPJ 2012, S. 345.
[2] NZZ, 13.7.13.
[3] Medienmitteilung BAK vom 13.2. und 8.5.13; AZ, 14.2. und 10.5.13.
[4] Medienmitteilung BAK vom 8.8.13; AZ, 9.8.13.
[5] Medienmitteilung BAK vom 18.12.13.
[6] BBl, 2013, S. 9657 ff.; Medienmitteilung BAK vom 6.12.13.
[7] Lit. BfS; AZ, 18.12.13.
[8] NZZ, 19.10.13.
[9] Po. 12.4055: AB NR, 2013, S. 1183; TA, 1.6.13; TG, 16.10.13.
[10] BaZ und BLZ, 4.3.13; Medienmitteilung BAK vom 8.5.13.
[11] Medienmitteilung BAK vom 27.8.13.
[12] BRG 13.090: BBl, 2013, S. 8987 ff.; Medienmitteilung BR und VBS vom 13.11.13; Ergebnisbericht Revision KGSG (www.admin.ch).
[13] AZ, 16.3.13; Marktzahlen IFPI Schweiz (www.ifpi.ch).
[14] BaZ, 28.6.13.
[15] Medienmitteilung BAK vom 23.5.13; NZZ, 14.8.13.
[16] NZZ, 26.1.13; BZ, 17.7.13; AZ, 9.8.13.
[17] Mo. 12.4017: AB NR, 2013, S. 434; AB SR, 2013, S. 487 f.
[18] NZZ Online, 1.2.13; TG, 6.8.13; NZZ, 14.8., 18.10. und 26.10.13.
[19] AZ, 8.2., 1.3. und 8.3.13; TA, 3.8.13; SoZ, 21.4.13. Zur Mehrwertsteuerrevision, siehe oben, Teil I, 5 (Indirekte Steuern).
[20] Medienmitteilung BAK vom 12.12.13; AZ, 13.12.13; Lit. BAK; vgl. SPJ 2012, S. 347.
[21] Medienmitteilung IGE vom 6.12.13; LZ, 7.12.13; vgl. SPJ 2012, S. 347.
[22] Po. 13.4083: SoZ, 8.12.13.
[23] SoS, 19.2.13; NZZ, 20.2.13; SoZ, 25.8.13; Lit. Valär.
[24] SoS, 6.4.13; NZZ, 9.4.13.
[25] SoS, 12.7. und 21.11.13; NZZ, 12.10.13; vgl. SPJ 2012, S. 348.
[26] LZ, 4.1. und 23.9.13; SOGL, 6.5.13; NZZ, 25.6.13. Zu den Diskussionen zum Zweitsprachenunterricht im Rahmen des Lehrplan 21, siehe oben, Teil I, 8a (Ecoles obligatoires).
[27] NZZ, 6.9.13; vgl. SPJ 2012, S. 348; Lit. SMK.
[28] Medienmitteilung BFI vom 5.11.13; vgl. SPJ 2012, S. 348.
[29] Medienmitteilung BAK vom 21.11. und 9.12.13; CdT, 9.12. und 10.12.13. Zur vollständigen Presseschau, siehe http://www.eda.admin.ch/minorites.
[30] Po. 13.3014: AB NR, 2013, S. 933 f.
[31] Po. 13.3672: AB NR, 2013, S. 2206; vgl. SPJ 2012, S. 349. Zu kantonalen Anliegen zur Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen, siehe unten (Landeskirchen).
[32] NZZ, 23.11.13; Lit. SPI.
[33] LZ, 5.1., 9.1., 14.1., 25.2., 24.5., 30.3., 3.6., 14.6. und 2.7.13; NZZ, 9.1. und 15.5.13; SoS, 14.1., 15.1., 25.2. und 15.5.13; vgl. SPJ 2012, S. 349 f.
[34] LZ, 3.6.13; SoS, 17.9., 21.11 und 14.12.13; NZZ Online, 18.9.13; vgl. SPJ 1990, S. 271.
[35] NZZ, 5.6.13; TA, 7.11.13.
[36] LZ, 26.8. und 3.10.13; NZZ, 26.8. und 27.8.13.
[37] NZZ, 7.12.13; LZ, 9.12.13; SoS, 10.12. und 11.12.13; vgl. SPJ 2012, S. 349.
[38] NZZ, 11.5.13; NWZ, 28.6. und 24.12.13; TA, 17.8.13; SoS, 22.10.13.
[39] NZZ, 16.3. und 21.11.13. Zum Bericht des Bundesrates, siehe unten.
[40] AZ und LT, 10.5.13; Medienmitteilung BR vom 8.5.13; Bericht des Bundesrates; vgl. SPJ 2010, S. 293.
[41] Presse vom 12.7.13; TA, 29.7.13; BaZ, 13.8.13.
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