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Wirtschaft
Landwirtschaft
Die Agrarpolitik 2014 bis 2017 wurde von den Räten verabschiedet und in Verordnungen umgesetzt. – Zwei Initiativen zur Ernährung und Lebensmittelversorgung der Schweizer Bevölkerung wurden lanciert. – Die Verwaltung und das Parlament ergriffen verschiedene Massnahmen zur Verhinderung des Bienensterbens. – Mit einem Anstieg des Milchpreises entspannte sich die Lage für die Produzenten erstmals seit der Aufhebung der Kontingentierung 2009 geringfügig. – Die Räte nahmen die Beratungen über die Revision des Lebensmittelgesetzes auf. – Der Bund ergriff Massnahmen zum besseren Herdenschutz vor Grossraubtieren.
Agrarpolitik
In der Aprilsession diskutierte der Nationalrat eine im vorigen Jahr von der Wirtschafts- und Abgabenkommission des Ständerats (WAK-SR) lancierte und von der kleinen Kammer bereits überwiesene Motion zur Verankerung der drei Nachhaltigkeitsdimensionen Ökonomie, Soziales und Ökologie im Landwirtschaftsgesetz. Trotz geschlossener Unterstützung von Seiten der SP, der Grünen und der GLP folgte eine deutliche Mehrheit der Ratsmitglieder der Empfehlung ihrer vorberatenden Kommission und lehnte die Motion ab: Diese hatte darauf aufmerksam gemacht, dass im Rahmen der Diskussionen zur neuen Agrarpolitik bereits zwei ähnliche Anträge im Rahmen des betreffenden Gesetzesartikels gestellt und zurückgewiesen worden waren [1].
Eine Motion, die den Bundesrat mit der Gewährleistung der ökonomischen, sozialen und rechtlichen Absicherung von in der Landwirtschaft tätigen Frauen betraut, wurde mit Annahme durch die grosse Kammer im Frühjahr definitiv überwiesen. Der Ständerat hatte den Vorstoss bereits im Vorjahr angenommen [2].
Der Nationalrat folgte dem einstimmigen Antrag seiner WAK und schrieb die parlamentarische Initiative „Ernährungssouveränität“ ab. Die Kommission hatte geltend gemacht, dass die zentrale Forderung der Initiative inzwischen im Rahmen der neuen Agrarpolitik in das Landwirtschaftsgesetz aufgenommen worden sei: In Artikel 2 Absatz 4 wurde festgehalten, dass sich die Massnahmen des Bundes „am Grundsatz der Ernährungssouveränität zur Berücksichtigung der Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten nach qualitativ hochwertigen, vielfältigen und nachhaltigen inländischen Produkten“ orientieren sollen [3].
Der Ständerat behandelte in der Herbstsession eine Motion Zanetti (sp, SO). Laut dieser soll der Bundesrat gewährleisten, dass auch in Zukunft Beiträge für die Förderung und Ausrichtung von Viehschauen im Rahmen des Landwirtschaftskredites gesprochen werden. Der Motionär erklärte, dass diese Möglichkeit durch eine Änderung in der Verordnung über die Tierzucht ab 2015 entfalle. Viehschauen seien jedoch wichtige Instrumente, um auch landwirtschaftsferne Bevölkerungskreise und Touristen auf bäuerliche Traditionen aufmerksam zu machen. Ausserdem ermöglichten sie den Leistungsvergleich zwischen Züchtern und würden so zu Zuchtfortschritt führen. Für Bauern sei des Weiteren der Aufwand für eine Viehschau hoch: Die vorbereitende Pflege und der Transport der Kühe nähmen sowohl Zeit als auch Geld in Anspruch. Um den Fortbestand dieser Tradition zu sichern, sei sie deshalb finanziell abzugelten. Der Bundesrat erklärte, die Verordnungsänderung sei eine Reaktion auf eine Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) gewesen: Diese habe festgestellt, dass die Zuchtorganisationen bei Viehschauen keine Daten zur Zuchtwertschätzung mehr erheben würden. Um die Tierzucht wieder auf ihre Kernaufgaben zu fokussieren, sollten die Beiträge daher gestrichen und stattdessen in die inzwischen übliche Leistungsprüfung ausserhalb von Viehschauen investiert werden. Der Ständerat liess sich von diesem Argument jedoch nicht überzeugen: Mit 22 zu 14 Stimmen reichte er die Motion an die grosse Kammer weiter [4].
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) publizierte im Herbst den Agrarbericht 2013 mit den neusten Kennzahlen zur schweizerischen Landwirtschaft. Im Bereich des Aussenhandels landwirtschaftlicher Erzeugnisse wurde der letztjährige, historisch tiefe Importüberschuss noch einmal um CHF 300 Mio. unterboten: Er betrug damit noch CHF 3,3 Mrd. Die EU blieb bezüglich Agrarprodukte mit 73% der Importe und 64% der Exporte der wichtigste Handelspartner der Schweiz. Der Selbstversorgungsgrad – sprich das Verhältnis der Inlandproduktion zum inländischen Gesamtverbrauch abzüglich importierter Futtermittel – stieg laut neusten Ergebnissen 2011 auf 56,4% an und lag damit 3,6 Prozentpunkte über dem Wert von 2010. Strukturell betrachtet war auch 2012 ein Rückgang in der Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe zu verzeichnen: 1 042 Höfe wurden in diesem Jahr aufgegeben, was einem Prozentsatz von 1,8 entspricht. Von den verbleibenden Betrieben wurden 4,8% von einer Frau geleitet. Aus einer alle vier Jahre durchgeführten Umfrage unter der bäuerlichen Bevölkerung ging hervor, dass die Werte zur grundsätzlichen Zufriedenheit mit den Lebensumständen stabil geblieben sind: Obwohl diese seit Jahren im Durchschnitt tiefer liegen als jene der übrigen Bevölkerung, wurden weit mehr positive Aspekte des landwirtschaftlichen Berufs erwähnt als negative. Als Haupt-Stressfaktoren wurden die vielen Vorschriften und die häufig ändernden Rahmenbedingungen genannt. Auch der geringe Verdienst und die fehlende Freizeit waren oft hervorgehobene Nachteile des Berufs. Eine Studie von Agroscope Reckenholz-Tänikon ergab derweil, dass sich die Arbeitsbelastung in der Landwirtschaft nicht verringert hat: Zwar nehme die physische Belastung von Bäuerinnen und Bauern dank der Mechanisierung ihres Berufsfeldes stetig ab. Andererseits steige aber auch die Arbeitsmenge durch betriebliches Wachstum, was den ersteren Trend wieder aufhebe [5].
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In der Frühjahrssession schlossen die beiden Kammern ihre Beratungen zur neuen Agrarpolitik ab. Das Gesetz hatte somit insgesamt zweimal den Stände- und dreimal den Nationalrat passiert, bevor alle Differenzen bereinigt waren.
Ein erster Punkt, dessen Diskussion noch beendet werden musste, war die künftige Regelung des Milchmarkts. Obschon der Ständerat in der ersten Lesung im Vorjahr die vom Nationalrat geforderte Aufrechterhaltung der obligatorischen Milchverträge zwischen Produzierenden und Verwertenden abgelehnt hatte, bestand Nationalrat Rösti (svp, BE) in der zweiten, im Berichtsjahr stattfindenden Beratung auf Festhalten an dieser Lösung. Eine grösstenteils bürgerliche Mehrheit, welcher sich auch Exponenten anderer Lager anschlossen, unterstützte ihn mit 95 zu 80 Stimmen in diesem Anliegen. Gleichzeitig akzeptierten die Ratsmitglieder allerdings den von Bundes- und Ständerat als Alternativvorschlag unterbreiteten Artikel, welcher die Ausarbeitung eines Standardvertrags den Branchenorganisationen überlassen und dem Bundesrat nur bei Nicht-Einigung die Kompetenz zu vorübergehenden Vorschriften erteilen will. Sie ergänzten ihn um die Bestimmung, dass ein solcher Vertrag eine minimale Dauer von einem Jahr zu beinhalten habe. Somit standen sich also zwei Artikel im Landwirtschaftsgesetz gegenüber, welche den gleichen Bereich auf unterschiedliche Weise regelten. Rösti empfand dies als unproblematisch: Wenn sich die Branchenorganisationen auf einen Vertrag einigen könnten, sei der Artikel mit dem Vertrags-Obligatorium automatisch erfüllt. Ansonsten greife der zweite Artikel als Sicherheit für die Produzierenden. Der Ständerat vertrat diesbezüglich eine andere Meinung: Man könne nicht die gleiche Kompetenz zwei verschiedenen Akteuren erteilen, da dies im konkreten Fall dazu führen würde, dass sich der Bundesrat und die Branchenorganisation gegenseitig blockierten. Die Bestimmung mit den obligatorischen Verträgen wurde daher einstimmig abgelehnt und die Regelung durch die Branchenorganisation mit 33 zu 9 Stimmen angenommen. In der zweiten Differenzbereinigung schloss sich die grosse Kammer diesem Entscheid an.
Auch die Importrestriktionen bei Fleisch und Pferden wurden 2013 erneut thematisiert: Erstere wurden dank einer Allianz von CVP, BDP und SVP sowie einer Mehrheit der FDP im Nationalrat definitiv angenommen, während letztere in der Differenzbereinigung nach längeren Diskussionen wieder aus dem Gesetz entfernt wurden. Als Hauptargumente dagegen angeführt wurden im Nationalrat die bereits hohe finanzielle Unterstützung für eine qualitativ hochstehende Pferdezucht von jährlich CHF 3 Mio. und die negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb, welche sich durch eine derartige Regelung ergeben würden. Grossteile der Ratslinken und -mitte vermochten die Abstimmung für sich zu entscheiden. Der Ständerat folgte ihnen in seiner zweiten Lesung mit 21 zu 15 Stimmen.
Diverse Bestimmungen fanden entgegen anfänglicher Ablehnung doch noch Eingang in das Gesetz: So beharrte die grosse Kammer auf ihrer Forderung, dass der Bundesrat Einzelkulturbeiträge auch für die Gewährleistung einer angemessenen Versorgung mit Nutztierfutter verwenden können soll. Ziel dieser Massnahme ist die Reduktion der Futtermittelimporte, deren Einsatz in den letzten Jahren zunehmend in die Kritik gekommen war: Die dadurch bestehende Abhängigkeit vom Ausland wurde als zu gross beurteilt, ausserdem kritisierte man die damit einhergehende, indirekte Förderung von Monokulturen in Schwellenländern. Bundesrat Schneider-Ammann erläuterte, dass die inländische Futtermittelproduktion bereits mit den Versorgungssicherheitsbeiträgen gefördert werde. Eine bürgerliche Ratsmehrheit von 103 zu 76 Stimmen sowie im Ständerat eine Mehrheit von 23 zu 13 Stimmen beschlossen aber, dieses Anliegen auch bei den Einzelkulturbeiträgen zu verankern. Des Weiteren beschlossen die Räte, dass der Bund in Zukunft nicht nur die Verwertung von Kernobst, Steinobst und Trauben finanziell unterstützen kann, sondern auch jene von Beeren. Es handle sich hierbei um wichtige Produkte der Schweizer Landwirtschaft, deren Herstellung mit einem hohen Aufwand verbunden sei. Auf dem Markt sei ihre Position zudem fragil aufgrund der von den Konsumierenden verlangten Frische und Qualität: Eine Förderung der Verwertung sei daher notwendig. Der Bundesrat hatte diese Gesetzesänderung abgelehnt mit der Begründung, dass Beeren Premiumprodukte im Hochpreissegment seien. Eine Subvention würde falsche Anreize setzen und die Produktion in einen wertschöpfungsschwachen Bereich lenken. Er unterlag im Nationalrat aber deutlich und im Ständerat mit 19 Ja- gegenüber 15 Nein-Stimmen.
Nachdem das neue Direktzahlungssystem 2012 vom Parlament in seinen Grundzügen gutgeheissen worden war, nahmen die Kammern 2013 noch einige Anpassungen vor. Eine vermeintlich kleine Änderung, die jedoch als grundsätzliches Bekenntnis zu den Schweizer Bäuerinnen und Bauern angesehen werden kann, ist die Umformulierung der einleitenden Bestimmung in Artikel 2, Absatz 1 b.: Der Bund „fördert“ damit nicht nur gemeinwirtschaftliche Leistungen von bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betrieben mit Direktzahlungen, sondern er „gilt“ sie „ab“. Der Nationalrat hatte in der Differenzbereinigung an diesem Entschluss festgehalten, was den Ständerat dazu veranlasste, ihm mit einem Stimmenverhältnis von 18 zu 16 zu folgen. Erneut thematisiert wurden zudem die Übergangsbeiträge: Die Ausgestaltung dieser finanziellen Unterstützung war bei der Umstellung vom alten auf das neue Direktzahlungssystem im vorigen Jahr ausschlaggebend dafür gewesen, dass der Ständerat die neue Politik des Bundesrates akzeptiert hatte. Nun wurden in beiden Räten jedoch mehrere Anträge diskutiert, welche alternative Arten der Geldverteilung forderten. Trotz unterschiedlicher Instrumente und Stossrichtungen hatten sie alle zum Ziel, den Systemwechsel für die landwirtschaftliche Bevölkerung erträglicher zu machen und sicherzustellen, dass die betroffenen Betriebe nicht mit allzu abrupt sinkenden Subventionsbeiträgen konfrontiert würden. Nach langen Diskussionen obsiegte schliesslich die vom Bundesrat ursprünglich vorgeschlagene Version: Diese machte hinsichtlich der konkreten Ausschüttung kaum Aussagen und garantierte dadurch laut ihren Befürwortern die grösste Flexibilität und Transparenz für die Umsetzung der Reform.
Beim Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht bremsten die Parlamentarier den Bundesrat in seinen Reformbestrebungen: Dieser hätte die Verbesserungen von Bewirtschaftungsstrukturen (sog. „Arrondierungen“) erleichtern wollen, indem er daran beteiligte Pachtende von der Informationspflicht ihrer Verpachtenden befreit hätte. Wenn also zwei Pächter das von ihnen verwaltete Land aus Effizienzgründen ausgetauscht hätten, ohne dabei eines der bestehenden Pachtverhältnisse aufzulösen, hätte das stillschweigende Einverständnis der Verpächter gegolten. Die bürgerlichen Parteien, welche sowohl im National- als auch im Ständerat gegen diese Regelung argumentierten, machten geltend, dass dies eine Missachtung des Eigentums darstellen würde: Pachtverträge seien Verpflichtungen zur persönlichen Bewirtschaftung, welche man nicht beliebig austauschen könne. Nachdem sich die Räte je zweimal mit der Thematik auseinandergesetzt hatten, lehnten sie den bundesrätlichen Antrag daher deutlich ab.
Eine letzte Differenz zwischen den Kammern bestand in der Debatte über eine Erhöhung der finanziellen Mittel, welche der Landwirtschaft zwischen 2014 und 2017 zur Verfügung gestellt werden sollen. Der Nationalrat hatte 2012 verlangt, dass der Budgetposten „Investitionskredite“ um CHF 160 Mio. erhöht wird, was einer Vergrösserung des Rahmenkredits um 1,2% entsprechen würde. Nachdem der Ständerat dies mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt hatte, wiederholte Nationalrat Rösti (svp, BE) 2013 in einem Minderheitsantrag die Forderung: Die neue Agrarpolitik verlange von der bäuerlichen Bevölkerung erhebliche Anpassungen und Mehrleistungen, dafür müssten auch mehr Mittel gesprochen werden. Eine Erhöhung speziell im Investitionsbereich sei sinnvoll, da dadurch Produktivität und Lebensverhältnisse in der Landwirtschaft nachhaltig verbessert würden, was auch für künftige Generationen wichtig sei. Ausserdem würden nicht nur Bäuerinnen und Bauern davon profitieren: Durch neue Bauaufträge würde auch das Baugewerbe wachsen; die Renovation von Flurwegen oder Ähnlichem komme zudem ganzen Regionen sowie dem Tourismus zugute. Bundesrat Schneider-Ammann wies – wie bereits im vorigen Jahr – darauf hin, dass eine Aufstockung der Gelder nicht mit der Schuldenbremse vereinbar wäre: Die Landwirtschaft erhalte mit CHF 13,67 Mrd. wieder gleich viele Gelder wie in den letzten Jahren, und in Anbetracht des geplanten Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets, welches den Bundeshaushalt ab 2014 jährlich um CHF 700 Mio. entlasten soll, wäre eine Mittelerhöhung widersinnig. Die Abstimmung fiel mit 90 zu 87 Stimmen bei 4 Enthaltungen aus den Reihen der FDP und CVP hauchdünn zugunsten des Minderheitsantrags und gegen die Argumente des Bundesrates aus, obwohl sich die linksgrünen Fraktionen geschlossen zusammen mit den Grünliberalen und knapp zwei Dritteln der FDP dagegen ausgesprochen hatten. Auch in der kleinen Kammer entschied man sich daraufhin mit einem knappen Mehr von 3 Stimmen für die Erhöhung der finanziellen Mittel.
Vor der Schlussabstimmung äusserten sich im Nationalrat noch einmal alle Fraktionen über das Endprodukt „Agrarpolitik 2014 bis 2017“: Die meisten zeigten sich grundsätzlich zufrieden mit der neuen Ausrichtung und waren bereit, einzelne Punkte, mit denen sie nicht einverstanden waren, in Kauf zu nehmen. Allein SVP-Parteipräsident Toni Brunner (SG) kritisierte die Gesetzesrevision fundamental: Erneut sei die Ökologisierung gegenüber der produzierenden Landwirtschaft stärker gewichtet worden. Die Extensivierung werde weiter ausgebaut und die Nahrungsmittelproduktion damit zunehmend ins Ausland verlagert. Brunner warnte davor, den Selbstversorgungsgrad in der Schweiz weiter sinken zu lassen: Angesichts der internationalen Lebensmittelskandale, welche man in jüngster Zeit erlebt habe (vgl. unten, „Revision Lebensmittelgesetz“), sei die Förderung einer solchen Entwicklung unvorsichtig. Mit Ausnahme eines BDP-Parlamentariers war die SVP die einzige Fraktion, welche grossmehrheitlich gegen die Verabschiedung der Vorlage stimmte: Die neue Agrarpolitik passierte den Nationalrat mit 141 zu 41 Stimmen. Der Ständerat akzeptierte die behandelte Vorlage einstimmig mit zwei Enthaltungen [6].
In der Zivilgesellschaft wurde die neue Agrarpolitik grundsätzlich positiv aufgenommen. Einzig einige betroffene Interessengruppen äusserten Kritik: So bedauerten etwa die Fédération suisse du franches-montagnes (FM) und die Fédération d’élevage du cheval de sport CH (FECH) den Entscheid, die Freiberger Pferde nicht durch Importkontingente zu schützen. Der Dachverband des Handels (Handel Schweiz) beanstandete die fortwährende Subventionierung der Landwirtschaft, während der Schweizerische Getreideproduzentenverband (SGPV) im Gegenteil befürchtete, dass Grosskultur-Betriebe wie etwa Raps-, Sonnenblumen- oder Getreideproduzenten nicht mehr genügend unterstützt würden und es deshalb vermehrt zu Importen kommen werde. Im Sommer wurde von der Kleinbauern-Vereinigung eine Petition mit 16 000 Unterschriften zur Stärkung kleiner und mittlerer Bauernbetriebe eingereicht: Der Verein fürchtete, dass wegen der Neuberechnung der Standardarbeitskraft (SAK) viele Höfe weniger oder gar keine Direktzahlungen mehr erhalten würden. Die Thematik war im Parlament nicht behandelt worden; der Bundesrat hatte aber in der Botschaft zur Agrarpolitik festgehalten, dass er die Definitionsmerkmale für eine SAK strenger gestalten wolle, um dem technischen Fortschritt der letzten Jahre gerecht zu werden. Da sich während der Vernehmlassung zu den Verordnungen offenbar auch andere Interessengruppen kritisch zu dieser Anpassung geäussert hatten, beschloss der Bund, vorerst darauf zu verzichten: Man wollte stattdessen die Ergebnisse eines Berichts abwarten, der die Zweckmässigkeit und Präzision der Einheit SAK grundsätzlich reflektieren und eventuelle Alternativen aufzeigen soll. Der Genfer Winzer Willy Cretegny beschloss zusammen mit der welschen Bauerngewerkschaft Uniterre, das Referendum gegen die Agrarpolitik zu ergreifen. Die Landwirtschaftskammer des Schweizerischen Bauernverbands (SBV) entschied jedoch, auf ein Referendum zu verzichten. Cretegny schaffte es denn auch nicht, die benötigten Unterschriften innerhalb der Sammelfrist zusammenzutragen [7].
Drei Wochen nach Abschluss der Ratsberatungen präsentierte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) das zur neuen Agrarpolitik gehörende Verordnungspaket, welches 350 Seiten umfasste. Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist waren über 300 Stellungnahmen eingegangen. Generell gelobt wurden die Zusammenfassung verschiedener Verordnungen in einer totalrevidierten Direktzahlungsverordnung sowie die klare Zielausrichtung des neuen Direktzahlungssystems. Die Kritikpunkte unterschieden sich je nach politischer Gesinnung, respektive je nach Prioritätensetzung bei den verschiedenen Zielen der Landwirtschaftspolitik: Die SVP, der SBV und andere bäuerliche Gruppierungen bemängelten etwa die ihrer Ansicht nach zu schwache Gewichtung der Versorgungssicherheit und verlangten mehr Beiträge für Futter- und Brotgetreide. SP, Grüne und Umweltverbände hingegen wünschten mehr Leistungen für Umwelt- und Tierschutzziele. Von Seiten direktbetroffener Verbände und Branchenorganisationen sowie von SBV, SGV und den Kantonen wurde zudem der mit der neuen Regelung einhergehende administrative Aufwand kritisiert. Dem widersprach jedoch die Economiesuisse: Laut ihrer Einschätzung sei der Aufwand vertretbar angesichts der Zielgenauigkeit des neuen Direktzahlungssystems. Nachdem das BLW nochmals einige Änderungen vorgenommen hatte, verabschiedete der Bundesrat im Oktober die Verordnungen: Die neue Agrarpolitik wird damit ab dem 1. Januar 2014 in Kraft treten [8].
Im Herbst und Winter 2013 wurden zwei Initiativen aufgegleist, die als Reaktionen auf die revidierte Agrarpolitik sowie die internationalen Lebensmittelskandale (vgl. unten, „Revision Lebensmittelgesetz“) interpretiert werden können: Die Grüne Partei Schweiz stellte ein Anliegen vor, welches die Importstandards für Futter- und Lebensmittel erhöhen will: Eingeführt werden soll laut dieser Initiative nur noch, was mindestens schweizerischen Qualitäts-, Umwelt- und Tierschutzkriterien entspricht. Damit steht die Förderung lokaler und saisonaler Produkte sowie des fairen Handels im Zentrum. Die andere Initiative stammt aus Kreisen von SVP und Bauernverband (SBV): Sie soll die inländische Produktion stärken und so die Versorgungssicherheit der Bevölkerung besser gewährleisten. SVP und SBV konnten sich lange nicht auf einen gemeinsamen Initiativtext einigen und verfolgten deshalb zu Beginn je eigenständige Projekte mit ähnlichen Stossrichtungen. Grund für diese Doppelspurigkeiten war, dass der SBV die Forderungen der SVP als zu radikal empfand: Nationalrat Rudolf Joder (svp, BE) hatte in dem von ihm vorgeschlagenen Text einen konkreten Selbstversorgungsgrad von 60% verankert, zudem wollte er ein Verbot künftiger Agrarfreihandelsabkommen erwirken. Obwohl der SBV grundsätzlich sowohl mit der Erhöhung der Selbstversorgung als auch der Verhinderung von Freihandelsabkommen im Bereich der Landwirtschaft einverstanden war, fand er die Festschreibung dieser Forderungen in der Verfassung übertrieben und verblieb mit seinem Text bei vageren Formulierungen. Von Aussenstehenden wurde die Kontroverse zwischen den beiden Vertretern bäuerlich-konservativer Gruppen auch als Machtkampf gedeutet: Die SVP wolle nach ihrer letztjährigen Niederlage bei der Neubesetzung des SBV-Präsidiums ihren Einfluss in diesem Bereich zur Geltung bringen. Im Dezember fand man nach längeren Verhandlungen schliesslich zum Kompromiss: Der SBV beschloss, die Initiative der SVP mitzutragen unter der Bedingung, dass die SVP den Prozentsatz zur Selbstversorgung aus dem Text streicht, wozu sich die Partei schliesslich bereit zeigte. Verschiedene Interessengruppen nahmen bereits Stellung zum Initiativvorhaben: Das Konsumentenforum (kf) kritisierte, dass eine solche Verfassungsänderung die Lebensmittel verteuern und Konsumenten bevormunden würde. Auch die Economiesuisse stellte sich gegen die Initiative: Die Vorstellung einer autarken Schweiz sei ein Mythos, von dem man sich zu verabschieden habe. Versorgungssicherheit werde nicht durch Abschottung erreicht, sondern durch effiziente landwirtschaftliche Produktion und gute Handelsbeziehungen [9].
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Die kleine Kammer beschäftigte sich auch 2013 mit den Konsequenzen eines allfälligen Agrar- und Lebensmittel-Freihandelsabkommens mit der EU. Eine 2012 vom Nationalrat angenommene kantonale Initiative Waadt, welche den sofortigen Abbruch der Verhandlungen verlangt hatte, wurde abgelehnt. Erfolg hatte hingegen eine Motion der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK), die – ebenfalls 2012 von der grossen Kammer angenommen – den Bundesrat zu einem Bericht über die möglichen Folgen einer Öffnung des Marktes für Milchprodukte gegenüber der EU verpflichten will. Die Ständeräte Baumann (cvp, UR) und Graber (cvp, LU) hatten vergeblich dagegen argumentiert, dass eine ähnliche Motion im vorigen Jahr abgelehnt worden sei. Auch seien die Auswirkungen auf den Schweizer Markt bereits absehbar: Es werde zu einer Schwemme von ausländischer Milch kommen, was die inländischen Produzenten stark unter Druck setzen werde. Des Weiteren würden die hohen Produktionskosten in der Schweiz und die Währungsproblematik die Chancen im Exportbereich minimieren. Mit einem Stimmenverhältnis von 16 zu 14 wurde die Ausarbeitung des Berichts definitiv in Auftrag gegeben [10].
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Der Ständerat entschied in der Frühjahrssession, eine abgeschwächte Version der Motion von Siebenthal aus dem Nationalrat anzunehmen: Statt der Forderung nach Wiederherstellung von durch Verbuschung und Verwaldung verlorener landwirtschaftlicher Nutzfläche, verlangte er Massnahmen zur Erhaltung des zurzeit noch existierenden Kulturlandes. Bundesrat Schneider-Ammann zeigte sich zwar erfreut darüber, dass die Ratsmitglieder den seiner Meinung nach finanziell überzogenen Anspruch des Nationalrats minderten, betonte aber gleichzeitig, dass schon genügend Vorkehrungen gegen die Ausdehnung der Waldfläche getroffen worden seien: Man denke etwa an die parlamentarische Initiative „Flexibilisierung der Waldflächenpolitik“, an die mit der Agrarpolitik neu eingesetzten Kulturlandbeiträge oder an die erhöhten Beiträge für Landwirtschaftsbetriebe mit einem grossen Anteil an Steillagen. Auch in der grossen Kammer brachte er diese Bedenken nochmals vor, wenngleich chancenlos: Eine deutliche Mehrheit, bestehend aus den Fraktionen der Christdemokraten, der Grünen und der SVP sowie Grossteilen der FDP und BDP beschloss, ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen: Diese hatte geltend gemacht, dass das Greifen der vom Bundesrat genannten Instrumente sowie das allgemeine Funktionieren des Vollzugs noch nicht ersichtlich seien und man die Motion in der vom Ständerat vorgelegten Fassung deswegen annehmen solle [11].
In der Sommersession überwies die grosse Kammer diskussionslos ein Postulat von Siebenthal (svp, BE). Der Bundesrat wird beauftragt, eine Umteilung von gewissen Vorsassen (auch bekannt als „Maiensässe“, eine Weidenart auf mittlerer Höhe, welche von Bergbauern im Vorsommer als Zwischenstation bei der Alpauffahrt benutzt wird, bevor das Vieh dann im Juni auf die Alp zieht) vom Sömmerungs- in das Berggebiet zu überprüfen. Bei der 1999 vorgenommenen Zuweisung von privaten Vorsassen als Berggebiet und gemeinschaftsweidebetriebenen Vorsassen als Sömmerungsgebiet habe man eine spezielle Art der Vorsassen-Bewirtschaftung nicht berücksichtigt: Es würden Vorsassen existieren, die zwar im Besitz von Gemeinschaftsweidebetrieben seien, deren Betreuung aber durch die der Gemeinschaft angehörigen Landwirte auf eigene Rechnung und Gefahr vorgenommen würde. Der Postulant schlug deshalb vor, dass diese Wiesen und Weiden dem Berggebiet zugeordnet und anteilsmässig den bewirtschaftenden Betrieben als landwirtschaftliche Nutzfläche angerechnet werden sollten. So könne die derzeit herrschende Ungleichbehandlung aufgehoben werden [12].
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Einkommenssicherung
Das landwirtschaftliche Einkommen war 2012 5,9% tiefer als im Vorjahr: Im Durchschnitt erwirtschaftete ein landwirtschaftlicher Betrieb in der Schweiz CHF 56 874. Der geringe Anstieg des ausserlandwirtschaftlichen Einkommens um 0,1% konnte diesen Verlust nicht abfedern. Auf die einzelne Vollzeit-Familienarbeitskraft bezogen erhöhte sich der Arbeitsverdienst hingegen leicht gegenüber 2011 auf CHF 43 700 – dies sei laut Agroscope vor allem dem stark sinkenden Zinsanspruch für das Eigenkapital bei der Berechnung des Arbeitsverdienstes zu verdanken. Bernard Lehmann, der Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW), zeigte sich zudem optimistisch: Die Preise für Milch und Schweinefleisch seien im Berichtsjahr dank einer geringeren Produktion angestiegen, was sich positiv auf das landwirtschaftliche Einkommen auswirken werde [13].
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National- und Ständerat gaben 2013 einer Standesinitiative des Kantons Bern mit dem Titel „Kein Abbau in der nachhaltigen Landwirtschaft“ keine Folge. Ziel des Anliegens wäre die Aufrechterhaltung verschiedener Direktzahlungskategorien gewesen. Der Kommissionssprecher der kleinen Kammer erläuterte, dass diese Forderungen weitgehend in die Agrarpolitik 2014 bis 2017 aufgenommen worden seien. Eine Annahme sei daher nicht mehr notwendig [14].
Der Ständerat nahm eine im Vorjahr von der ersten Kammer gutgeheissene Motion von Siebenthal (svp, BE) mit 14 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen an. Sie verlangt, dass Direktzahlungen künftig mehr als zweimal pro Jahr von den Kantonen an die Bauern überwiesen werden können. Der Bundesrat hatte für eine Ablehnung der Motion plädiert mit dem Verweis auf administrativen Mehraufwand und dadurch entstehende Fehlerquellen bei der föderalen Umsetzung: Wenn Direktzahlungen bereits im Frühling und somit vor der tatsächlichen Leistungserbringung der meisten Landwirte ausgezahlt werden müssten, entstünde das Risiko, dass Beiträge zu früh an falsche Adressen ausbezahlt würden. Eine Minderheit Föhn (svp, SZ) argumentierte erfolgreich dagegen an, indem sie bemerkte, dass solche Transaktionen im Routinebereich des heutigen Bank- und Finanzwesens lägen [15].
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Tierische Produktion
Eine Motion Knecht (svp, AG) wurde vom Nationalrat angenommen. Tierische Schlachtnebenprodukte sollen demnach wieder für die Fütterung von Geflügel und Schweinen zugelassen werden: So könne die Abhängigkeit der Schweizer Landwirtschaft von Futtermittelimporten reduziert werden. Die Preise dieser Futtermittel seien in den letzten Jahren stark angestiegen, ausserdem sei der Import problematisch, da das Risiko der Einführung von gentechnisch verändertem Soja bestehe. Die Beurteilung des Ständerats stand Ende Jahr noch aus [16].
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Im Berichtsjahr wurden drei Geschäfte von den Räten ad acta gelegt, welche eine stärkere Steuerung des Milchmarktes verlangt hätten. Da man im Rahmen der neuen Agrarpolitik mit Artikel 37 eine Lösung gefunden hatte, welche der Branche zwar Selbstständigkeit punkto Regulierung zugesteht, im Notfall aber auch ein Eingreifen des Bundesrates ermöglicht, empfand man die Vorschläge der Motionen Bourgeois und Aebi sowie der kantonalen Initiative Waadt als überholt [17].
Beim Dachverband der Schweizer Milchproduzenten (SMP) legten Anfang Februar sowohl der Präsident als auch der Direktor überraschend ihre Ämter nieder. Hanspeter Kern aus Schaffhausen und Kurt Nüesch, der damalige stellvertretende Direktor der Organisation, traten in den folgenden Monaten ihre Nachfolge an [18].
Im Berichtsjahr konnte zum ersten Mal seit langem ein Anstieg des Milchpreises verzeichnet werden: Auf dem Markt wurde mehr Milch nachgefragt als die Schweizer Bauern produziert hatten, was die Branchenorganisation Milch (BOM) im Juni zur Festlegung eines Richtpreises von 69 Rappen pro Liter – beinahe 10 Rappen mehr als im Jahr zuvor – veranlasste. Als Gründe für diese Entwicklung wurden vor allem der schlechte Frühling und der sinkende Kuhbestand angeführt: Durch die geringen Einnahmen seien viele Bauern aus dem Milchgeschäft ausgestiegen, was sich aufgrund der ab 2014 fortfallenden Subventionsbeiträge für Kuhhaltung noch zusätzlich verstärken werde. Daniel Gerber, Geschäftsführer der BOM, bewertete den gestiegenen Milchpreis aber als positives Zeichen: Erstmals seit Aufhebung der Kontingentierung 2009 könne man sehen, dass der Markt spiele. Wenn sich dieser Trend fortsetze, würden auch wieder vermehrt Bauern in die Milchproduktion einsteigen. Weniger erfreut zeigten sich die Milchverarbeitungskonzerne: Sie versuchten mit zusätzlichen finanziellen Anreizen, ihren Produktionsstand zu sichern. Der Nahrungsmittelhersteller Hochdorf liess gar 850 Tonnen Magermilchkonzentrat importieren – ebenfalls ein Novum seit der Liberalisierung des Milchmarkts. Auch der Butterberg konnte weiter reduziert werden: Statt der 2 000 Tonnen im vorigen Jahr bezifferte er im Sommer 2013 noch 4 Tonnen. Die BOM sah sich daher veranlasst, den seit 2011 bestehenden Fonds zur Marktentlastung aufzuheben [19].
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Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) folgte Ende April einem Entscheid der EU und suspendierte die Bewilligung dreier Pflanzenschutzmittel, welche laut diversen Studien einen gesundheitsschädigenden Effekt auf Bienen haben können. Bei den sogenannten Neonicotinoiden handelt es sich um synthetisch hergestellte Produkte des Schweizer Agrokonzerns Syngenta und des deutschen Pharmaproduzenten Bayer, die zum Beizen von Saatgut verwendet werden und als Nervengift wirken. Laut Peter Neumann, Experte für Bienengesundheit an der Universität Bern, gebe es starke Hinweise dafür, dass bereits kleinste Mengen bei Wildbienen eine reduzierte Fruchtbarkeit und bei Honigbienen eine erhöhte Krankheitsanfälligkeit verursachen können. Der Bewilligungsstopp soll zwei Jahre lang gelten, damit die Forschung Zeit hat, um die tatsächlichen Wirkungen zu untersuchen und allfällige Massnahmen zu treffen [20].
In der Sommersession überwiesen die Räte zwei Motionen an den Bundesrat, welche den Schutz der Bienen weiter vorantreiben sollen. Die Motion der WBK-NR verlangt die Entwicklung eines nachhaltigen Umgangs mit Pflanzenschutzmitteln: In Zusammenarbeit mit betroffenen Akteuren wie z.B. dem BLW, dem Schweizerischen Bauernverband (SBV), Imkerverbänden oder Forschungsstellen soll bis 2023 der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wesentlich reduziert werden. Im Nationalrat beantragte eine Minderheit Pieren (svp, BE) die Ablehnung der Motion: Man anerkannte zwar die Wichtigkeit von Bienen für das Ökosystem, wies aber auf diverse Studien – darunter auch auf einen Prüfbericht des Bundes von 2012 – hin, welche keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und dem Bienensterben nachweisen konnten. Der Landwirtschaft würde durch eine Reduktion oder gar ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln massiv geschadet. Die Motion wurde dennoch deutlich angenommen: Lediglich eine knappe Mehrheit der SVP-Fraktion sowie die Hälfte der FDP-Fraktion unterstützten die Kommissionsminderheit. Im Ständerat war das Anliegen unbestritten. Die zweite Motion, eingereicht von der UREK-NR, beauftragt den Bundesrat mit dem Vorantreiben der Forschungsarbeiten zur Gesundheit der Bienen. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Instrumente soll ein nationaler Massnahmenplan erarbeitet werden mit dem Ziel, bis 2015 die Forschung zu den Ursachen des Bienensterbens zu intensivieren und darauf aufbauend Strategien und Massnahmen dagegen zu entwickeln. Die Motion stiess auf keinerlei Widerstand in den beiden Kammern [21].
In den Medien waren das Bienensterben und dessen mögliche Ursachen ebenfalls intensiv diskutierte Themen: Die grossen Schweizer Tageszeitungen begleiteten das Entstehen des Neonicotinoid-Verbots in der EU und der Schweiz mit Einschätzungen und Stellungnahmen sowohl von Seiten der betroffenen Konzerne als auch von Seiten der Imker- und Naturschutzverbände. Während Letztere die Verbote als Etappensiege auf dem Weg hin zu einem generell reduzierten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln feierten (siehe oben), betonten Syngenta und Bayer vergeblich die Uneinigkeit unter Forschern zu den Wirkungen von Pestiziden auf das Bienensterben. Auch in der Gesellschaft breitete sich die Sorge um den Fortbestand der Bienen aus, wie ein Bericht des Tages-Anzeigers im Juni verdeutlichte: In der deutschen und rätoromanischen Schweiz besuchten 900 Personen Imkerkurse. Dies stelle gegenüber anderen Jahren beinahe eine Verdoppelung der Teilnehmenden dar. Prinzipiell sei dies zwar ein positiver Trend, da sich ein Grossteil der aktiven Imker bereits im Pensionsalter befände. Experten mahnten dennoch zur Vorsicht: Es sei nicht klar, wie nachhaltig dieses plötzliche Interesse an der Imkerei sei; man müsse damit rechnen, dass aufgrund des hohen Aufwands viele Privatpersonen nach kurzer Zeit wieder aufgeben würden. Ausserdem entstünden durch diesen Trend weitere Gefahren: Neue Imker meldeten ihre Völker selten bei den lokalen Bienenzüchtervereinen an, was es schwierig mache, im Falle eines Krankheitsausbruchs die Verbreitung zu unterbinden. Da die Mehrheit der Neueinsteigenden in städtischen Gebieten lebten, sei die Population von Bienen in diesen Gegenden ausserdem zu hoch, was wiederum die Anfälligkeit für Krankheiten begünstige. Zum prämierten Schweizer Dokumentarfilm „More Than Honey“ siehe unten, Teil I, 8b (Kulturpolitik) [22].
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Im Berichtsjahr lehnte die grosse Kammer eine Standesinitiative Waadt ab, welche die Weiterführung des Nationalgestüts zum Ziel hatte. Das Anliegen war bereits 2011 durch eine Motion Bieri aufgenommen worden, wodurch die Standesinitiative redundant geworden war [23].
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Pflanzliche Produktion
Im Sommer appellierten die Birnenproduzenten und -verarbeitenden an das nationale Parlament: Die Lager seien übervoll mit Birnenkonzentrat dank vergangener guter Ernten, zurzeit sei das Dreifache eines normalen Jahresverbrauchs vorhanden. Wenn diese Bestände nicht bis im Herbst abgebaut werden könnten, würde der Birnenpreis endgültig zusammenfallen und so vielen Obstbauern den Anreiz geben, ihre Birnbäume zu fällen. Da sich die Bundespolitik seit geraumer Zeit aus Biodiversitätsgründen und zur Erhaltung des Landschaftsbildes auf die Förderung von Hochstammkulturen fokussiert hatte, beschloss man, der Branche unter die Arme zu greifen: Die Räte bewilligten einen Nachtrag an das Budget 2013, welcher CHF 2,5 Mio. aus dem Bereich der allgemeinen landwirtschaftlichen Direktzahlungen in die Kategorie „Beihilfen Pflanzenbau“ verschob. Damit sollte ein verbilligter Export ermöglicht werden. Die Betroffenen versicherten, dass bereits Massnahmen getroffen worden seien, um den Absatz von Birnensaft und Birnensaftprodukten künftig zu stärken: Diese würden aber erst mittelfristig ihre Wirkung entfalten [24].
Laut der jährlichen landwirtschaftlichen Strukturerhebung des Bundesamts für Statistik (BFS) hat sich die von Biobauern bewirtschaftete schweizerische Landwirtschaftsfläche 2012 erneut erhöht auf rund 12%. Dies entspricht einem neuen Rekord. Auch auf dem Lebensmittelmarkt erreichten biologisch hergestellte Produkte nie dagewesene Höchstwerte: Der Umsatz von Nahrungsmitteln, welche nach den Richtlinien von Bio Suisse hergestellt worden waren, betrug 2012 CHF 1,83 Mrd. Dies entspricht 6,3% aller getätigten Lebensmittelverkäufe [25].
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Ende Januar schickte der Bundesrat eine Vorlage zur Koexistenzregelung zwischen genetisch veränderten und konventionellen Pflanzen in die Vernehmlassung. Durch Ergänzungen und Änderungen im Gentechnikgesetz und den dazu gehörenden Verordnungen sollten die legalen Grundlagen gelegt werden für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) nach Ende des bis 2017 geltenden Moratoriums. Konkret schlug der Bundesrat Sicherheitsabstände zwischen Feldern mit genetisch verändertem Saatgut und konventioneller Landwirtschaft vor: Für Kulturen wie Kartoffeln, Soja oder Weizen sollte dieser Abstand 12 Meter, für Mais gar 100 Meter betragen, da dessen Pollen weiter fliegen würden. Auch die Trennung der Warenflüsse sollte über die gesamte Produktionskette hinweg gewährleistet werden, damit man den Konsumentinnen und Konsumenten Wahlfreiheit garantieren könne. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) würde ausserdem ein zentralisiertes Anbauverzeichnis führen, welches von Direktbetroffenen wie etwa benachbarten Landwirten eingesehen werden könnte. Schliesslich sollte auch die Einrichtung gentechfreier Zonen ermöglicht werden, falls dies die Bauern einer Region so wünschten oder wenn es vom betroffenen Kanton aufgrund von Gebieten mit hohem Naturwert als erstrebenswert erscheinen würde. Die öffentlichen Reaktionen fielen gemischt aus: Der Bauernverband (SBV) kritisierte die vorgeschlagenen Sicherheitsabstände als zu klein, Greenpeace und die Grünen bekräftigten zudem, dass sie die Aufrechterhaltung des Verbots auch nach Ablauf des Moratoriums begrüssen würden. Von Seiten der Economiesuisse wurde der Entwurf hingegen begrüsst: Wenn man den Anbau von GVO weiterhin verhindere, werde damit der Forschungs- und Wirtschaftsstandort Schweiz geschwächt. Franz Bigler, Leiter der Gruppe „Biosicherheit“ bei Agroscope Reckenholz-Tänikon, kritisierte die geplanten Abstände zwischen genetisch veränderten und konventionellen Pflanzen als zu gross: Es handle sich dabei um Verdopplungen der Werte, welche von der Forschung empfohlen würden. Während der Herbstsession teilte Bundesrätin Doris Leuthard dem Ständerat im Rahmen einer Diskussion über eine schliesslich verworfene Motion Ritter (cvp, SG) mit, dass die Vernehmlassung „massiv negative Reaktionen“ ausgelöst habe. Zwei Drittel aller Vernehmlasser hätten das vorgeschlagene Modell verworfen, man suche nun nach einer anderen Lösung [26].
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Lebensmittel
Eine Motion Schelbert (gp, LU) wurde von den Räten diskussionslos überwiesen. Darin wird die Einführung einer Deklarationspflicht von Fisch analog zu derjenigen von Fleisch gefordert. Gegenwärtig bestehe diese Pflicht nur für vorverpackten Fisch; im Offenverkauf könne auf eine schriftliche Angabe verzichtet werden, wenn die Information der Konsumentinnen und Konsumenten andersartig – z.B. durch mündliche Auskunft – gewährleistet sei. Durch die weltweite Problematik der Überfischung und die daraus folgende Bedrohung des Aussterbens einiger Arten sei es notwendig, dass die Deklarationspflicht ausgedehnt werde. Auch der Bundesrat befürwortete die Motion mit dem Verweis auf diverse andere Geschäfte, in welchen sich das Parlament bereits mit der Thematik auseinandergesetzt habe [27].
Die grosse Kammer hatte im März über eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion zu entscheiden. Diese verlangt die Re-Kategorisierung von gewürztem Fleisch aus dem Kapitel 16 des Zolltarifs in das Kapitel 2, welchem auch Frischfleisch zugeordnet wird. Dank der herrschenden Einteilung könne gewürztes Fleisch viel billiger importiert werden als Frischfleisch, es sei zudem nicht von der Kontingentierung betroffen. Dies führe zu Marktverzerrungen auf dem Schweizer Schlachtvieh- und Fleischmarkt: Schweizer Produzierende hätten unter den Billigimporten zu leiden, und das Bestreben, den Schweizer Markt dank Kontingenten bedarfsgerecht zu gestalten, werde unterlaufen. Die nationalrätliche WAK beantragte die Ablehnung der Initiative: Kommissionssprecher Pelli (fdp, TI) rechtfertigte die unterschiedliche Zollbelastung damit, dass die Qualität von gewürztem Fleisch nicht jener von Frischfleisch entspreche. Er wies zudem darauf hin, dass die Einteilung nicht durch Schweizer Recht, sondern durch die WTO erfolgt sei. Eine eigenhändige Abänderung durch die Schweiz würde daher einen Rekurs auf internationaler Ebene nach sich ziehen. Schliesslich sagte er, dass die SVP nur eine Seite der Interessen darstelle: Sie verträten allein die inländischen Fleischproduzenten und würden dabei ausser Acht lassen, dass es auch Schweizer Wirtschaftszweige gäbe, die von tiefen Zöllen bei gewürztem Fleisch profitierten. Gerade die Hotelbranche, welche sonst die hohen Importhürden für Fleisch bemängle, sei hier für einmal die Nutzniessende. Nichtsdestotrotz entschied eine knappe Mehrheit der Ratsmitglieder, der Initiative Folge zu geben: Mit 97 zu 89 Stimmen verhalfen die BDP, grosse Teile der SVP und CVP sowie ein Drittel der FDP dem Anliegen zum Erfolg. Die WAK des Ständerats schloss sich im August diesem Entscheid an, womit der Erstratskommission definitiv der Auftrag zur Ausarbeitung eines entsprechenden Erlassentwurfs erteilt wurde [28].
Eine nationalrätliche Motion Bourgeois wurde vom Ständerat unter Verweis auf die soeben revidierte Alkohol-Gesetzgebung abgelehnt: Dem Begehren, dass das Ende der Diskriminierung der inländischen Spirituosenproduktion verlangt, sei dort Rechnung getragen worden [29].
Im Anschluss an einen Entscheid des Ständerats von 2012 lehnte der Nationalrat diskussionslos eine Standesinitiative aus dem Kanton Freiburg ab, welche den Import von Palmöl auf Produkte beschränken wollte, die schweizerischen Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien entsprechen. Eine solche Regelung könnte den WTO-Verträgen widersprechen, ausserdem sei das Thema bereits durch eine Motion de Buman (cvp, FR) aufgenommen worden [30].
Eine im vorigen Jahr vom Ständerat angenommene Motion der Kommission für Rechtsfragen (RK) wurde 2013 vom Nationalrat abgeändert: Regelungen zum Schutz geografischer Herkunftsbezeichnungen sollen demnach nicht obligatorisch, sondern nur „nach Möglichkeit“ in künftige internationale Wirtschaftsverträge aufgenommen werden. Die verantwortliche nationalrätliche Kommission und der Bundesrat hatten den Text als zu restriktiv empfunden: Manche Verhandlungspartner würden eine derartige Klausel nicht von Beginn weg in einem Vertrag akzeptieren, sondern zuerst Absichtserklärungen unterzeichnen und diese erst später verbindlich umsetzen. Bundesrätin Sommaruga bekräftigte, dass man dieses Anliegen generell zu fördern versuche. Mit dem Zustimmen des Ständerats wurde die modifizierte Motion im Juni definitiv verabschiedet [31].
Die kleine Kammer akzeptierte in der Wintersession ein Postulat Savary (sp, VD). Dieses verlangt von der Exekutive einen dreiteiligen Bericht: Erstens soll untersucht werden, was Bund und Kantone zur Aufdeckung und Bestrafung von betrügerischen Verwendungen geschützter Bezeichnungen bei in- und ausländischen landwirtschaftlichen Erzeugnissen unternehmen. Darunter fallen nebst geografischen Angaben auch Kennzeichnungen von Produkten als biologisch oder als von den Bergen respektive der Alp stammend. Zweitens soll der Bericht die Massnahmen schildern, welche der Bund im Ausland zum Schutz derselben getroffen hat. Drittens sollen, falls nötig, auch Instrumente zur Schliessung allfälliger Gesetzeslücken vorgeschlagen werden. Ein solcher Bericht sei laut der Postulantin nötig, da der Anteil von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit geschützter Bezeichnung auf dem Markt stetig zunehme. Derzeit gebe es keine zentralisierte Übersicht über Anzeigen und Betrugsfälle; eine solche könnte betroffenen Kreisen das Handeln erleichtern und das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in die auf dem Markt verfügbaren Lebensmittel stärken. Der Bundesrat befürwortete das Begehren [32].
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Zwei Jahre nach Publikation der Botschaft eröffnete der Nationalrat im Frühling die Diskussion über das revidierte Lebensmittelgesetz. Die erklärten Ziele des Bundesrates bei der Überarbeitung waren ein verbesserter Schutz für die Konsumierenden in der Schweiz sowie die Anpassung der schweizerischen Gesetzgebung an jene der EU, um den Handel mit den europäischen Nachbarstaaten zu erleichtern. In der Eintretensdebatte hatten die Ratsmitglieder über zwei Minderheitsanträge zu entscheiden: Die Minderheit de Courten (svp, BL) begründete ihren Nichteintretens-Antrag damit, dass zusätzliche Regulierungen unnötig seien. Der Bundesrat wolle sich mit dieser Revision einzig den europäischen Bestimmungen unterwerfen und seine Gesetzgebungs- sowie die gesetzgeberische Handlungskompetenz abtreten. Eine Minderheit Hess (bdp, BE) hingegen stimmte zwar mit der Exekutive bezüglich des Revisionsbedarfs überein, befand aber den durch das neue Gesetz entstehenden administrativen Aufwand für Unternehmen als zu hoch. Sie beantragte daher Rückweisung mit dem gleichzeitigen Auftrag, zusammen mit den betroffenen Kreisen eine KMU-freundlichere Vorlage zu erarbeiten. Der Nichteintretens-Antrag wurde in der Abstimmung einzig von der SVP-Fraktion unterstützt. Nach dessen Scheitern stellte sie sich geschlossen mit der BDP und je einem Fünftel der CVP- und FDP-Fraktionen hinter den Rückweisungsantrag. Auch dieser wurde jedoch verworfen: Der Nationalrat beschloss entsprechend mit deutlichen 113 zu 70 Stimmen Eintreten. Das Anliegen dieses zweiten Antrags wurde während der Detailberatungen mehrfach wieder aufgenommen: So sollen künftig Vorschriften des Bundesrats über die Kennzeichnung von verarbeiteten Speisen auf Menükarten keine „unverhältnismässige administrative Mehrbelastung“ für die Betriebe zur Folge haben. Ausserdem sollen die Selbstkontrolle und schriftliche Dokumentation, zu welcher Unternehmen in der Produktion sowie im Handel von Lebensmitteln oder Gebrauchsgegenständen verpflichtet sind, für Kleinstbetriebe erleichtert werden. Die Debatten zur Revision des Lebensmittelgesetzes wurden des Weiteren vom sogenannten “Pferdefleischskandal“ geprägt: Mitte Januar war in Irland in diversen Tiefkühl-Hamburgern Pferdefleisch entdeckt worden. Der Anteil belief sich auf bis zu 29%, obwohl die Hersteller ihre Produkte als reines Rindfleisch deklariert hatten. Bald identifizierten Laboratorien auch in anderen Ländern wie Frankreich, Schweden oder Spanien Fertigprodukte als pferdefleischhaltig, bis schliesslich Mitte Februar diverse Schweizer Detailhändler ebenfalls einige ihrer Tiefkühlprodukte aus dem Sortiment entfernen mussten. Es zeigte sich, dass die immer komplizierter werdenden Herstellungsketten von stark verarbeiteten Produkten einen Betrug in derart grossem Stil ermöglicht hatten: Im konkreten Fall einer in England beanstandeten Lasagne etwa war das Fleisch zuerst in Rumänien geschlachtet, dann über Zwischenhändler in Zypern und Holland nach Südfrankreich gebracht worden, wo es dann von einem Unternehmen verarbeitet und an einen französischen Tiefkühllieferanten verkauft worden war. Dieser wiederum hatte die Lasagne nach England exportiert. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) warnte, dass angesichts derart komplexer Warenströme die Kontrolle von Rohstoffen leicht umgangen werden könne. Auch der Tierschutz schaltete sich ein: Unter solchen Umständen werde es unmöglich, die Einhaltung der Tierhaltungsvorschriften zu überwachen. Tatsächlich hatten viele der geschlachteten Pferde wohl unter artenwidrigen Bedingungen gelebt, wie Recherchen verschiedener Tageszeitungen ergaben. In Reaktion auf diesen Skandal stand in den Räten die Erhöhung des Strafmasses bei Zuwiderhandeln gegen das Lebensmittelgesetz zur Diskussion: Die grüne und die SP-Fraktion brachten je Vorschläge dazu ein, man einigte sich jedoch schliesslich mit deutlichen Mehrheiten auf den moderateren Vorschlag des Bundesrates. Danach soll fahrlässiges Handeln mit bis zu CHF 20 000, vorsätzliches mit bis zu CHF 40 000 und gewerbsmässiges oder von Bereicherungsabsicht getriebenes Handeln mit bis zu CHF 80 000 bestraft werden. Ob fortan nicht nur Produktionsland, Sachbezeichnung und Zutaten, sondern auch die Herkunft von Rohstoffen beim Verkauf von Lebensmitteln deklariert werden muss, war ein bis in die Differenzbereinigung hinein umstrittener Punkt, welcher die Räte auch 2014 noch beschäftigen wird. Eine grosse Diskussion wurde auch ausgelöst durch die Einführung einer kostenlosen Bescheinigung für Lebensmittelbetriebe, welche den Anforderungen des Gesetzes entsprechen: Nach Ansicht des Bundesrates sollte diese im Anschluss an eine Kontrolle dem Unternehmen zusammen mit dem erstellten Bericht ausgehändigt werden und in verständlicher Form über den Grad der Übereinstimmung des Betriebs mit den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen informieren. Konsumentinnen und Konsumenten sollten die Bescheinigung auf Verlangen einsehen können. Der Nationalrat sprach sich deutlich für jene neue Regelung aus, wenn auch in einer abgeschwächten Version: Die Kommissionsmehrheit hatte vorgeschlagen, dass die Bescheinigung nur grundsätzlich zu Übereinstimmung bzw. Nicht-Übereinstimmung Auskunft geben, nicht aber stärker ins Detail gehen solle. Im Ständerat focht eine Minderheit Bischofberger (cvp, AI) die Einführung an, weil sie dadurch das Entstehen einer schwarzen Liste für Gastronomieunternehmen befürchtete. Es sei zudem möglich, dass die Beamten mit einer derart grossen Anzahl regelmässig zu kontrollierender Betriebe überfordert sein würden, was sich auf die Qualität der Kontrollberichte und somit auf die Lebensmittelsicherheit insgesamt negativ auswirken könnte. Die SVP unterstützte dieses Votum mit dem Hinweis, dass man nicht in die derzeit bestehende Hoheit der Kantone einzugreifen habe. Diese Argumente vermochten 24 der 42 anwesenden Ratsmitglieder zu überzeugen. In der zweiten Lesung folgte die grosse Kammer diesem Entschluss: BDP und SVP bezogen geschlossen gegen die Konformitätsbescheinigung Stellung; unterstützt wurden sie zudem von Mehrheiten der CVP- und der FDP-Fraktion. Ende Jahr hatte das Gesetz einmal den Stände- und zweimal den Nationalrat passiert. 2014 werden die Parlamentarier mehrere Differenzen zu bereinigen haben: Nebst der oben erwähnten Deklaration von Rohstoffen konnte man sich bisher z.B. noch nicht darauf einigen, ob der Bundesrat künftig die Fleischuntersuchung von bei der Jagd erlegten Tieren verordnen darf und ob er den Marktzugang von kosmetischen Produkten, welche mit Hilfe von Tierversuchen entstanden sind, zur Einhaltung des Lebensmittelgesetzes einschränken oder verbieten kann [33].
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Tierversuche und -schutz
Ein Verordnungsentwurf zur Raumplanung, welcher bis Ende November in der Vernehmlassung war, stiess in Pferdeliebhaber-Kreisen auf heftige Kritik: Die Verordnung beinhaltete die Bestimmung, dass zukünftig in der Hobbytierhaltung maximal zwei Pferde gehalten werden dürfen. In einer Protestaktion ritten 100 Pferdeinhaberinnen und -inhaber mit ihren Tieren auf den Bundesplatz und reichten 2 500 Einsprachen gegen die Verordnung ein. Eine offizielle Reaktion von Seiten des Bundes stand am Ende des Berichtsjahres noch aus [34].
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Ohne es zu beraten, überwies der Nationalrat ein Postulat Rusconi (svp, TI) zum Umgang mit dem Bären in der Schweiz. Der verlangte Bericht soll Massnahmen erläutern, die der Bundesrat im Umgang mit diesem Grossraubtier zu ergreifen gedenkt, und dadurch entstehende Kosten aufzeigen. Ein klares Konzept sei unerlässlich, zumal die öffentliche Wahrnehmung zu diesem Thema hoch und derzeit eher negativ geprägt sei. Der Bund solle daher aufzeigen, wie er das langfristige Ziel des Braunbären-Schutzes in den Alpen erreichen will und welche Rolle Kantone und Gemeinden in diesem Zusammenhang spielen sollen [35].
Die Volksinitiative zum Schutz der Grossraubtiere Bär, Wolf und Luchs scheiterte 2013 im Sammelstadium: Statt der erforderlichen 100 000 Unterschriften seien nur ca. 80 000 zusammen gekommen, wie die Initianten dem Blick mitteilten. Die Umweltverbände WWF und Pro Natura hatten das Anliegen nicht unterstützt: Der Initiativtext wurde als zu radikal empfunden, in Konfliktsituationen lasse er keinen Spielraum für ausgewogene Lösungen zu. Man wolle stattdessen auf Kooperation mit Betroffenen und den Behörden setzen [36].
Die Thematik des Umgangs mit Grossraubtieren blieb in den Medien generell stark präsent: Die Berichterstattung drehte sich hauptsächlich um ein Rudel von acht Wölfen, das sich in den Kantonen Graubünden und St. Gallen am Calanda angesiedelt hatte. Dort wurden diverse Massnahmen zum Schutz des Nutzviehs und der Bevölkerung getroffen, welche offenbar Wirkung zeigten: Bis Ende Jahr wurden die Wölfe am Calanda immer wieder als positives Beispiel hervorgehoben, wenn es um das Zusammenleben von Mensch und Raubtier ging. Anders erging es dem Bären M13: Er wurde im Frühling im Puschlav erschossen, nachdem er mehrere Male in Häuser eingedrungen war, Lebensmittelvorräte geplündert und auch sonst kaum mehr Scheu gegenüber Menschen gezeigt hatte. Der Abschuss wurde vielerseits stark kritisiert: Man habe kaum Präventionsmassnahmen getroffen und die Vergrämungsaktionen hätten noch wesentlich intensiviert werden können. Die italienische Umweltschutzorganisation Legambiente klagte die Schweiz sogar beim Europarat an: Mit der Erlegung von M13 sei sowohl gegen die Alpenkonvention als auch gegen die Berner Konvention verstossen worden. Die Schweizer Behörden hätten ihre italienischen Kollegen um Hilfe beten müssen: Im südlichen Nachbarland habe man mehr Erfahrung im Umgang mit Grossraubtieren und hätte die erfolgreiche Wiederansiedlung unterstützen können [37].
In Reaktion auf Ereignisse mit Grossraubtieren und diversen Wolfssichtungen in unterschiedlichen Gegenden der Schweiz beschloss der Bundesrat im November, den Herdenschutz in der aktuellen Jagdverordnung stärker zu gewichten. Die Ausgaben dazu sollten von aktuell CHF 1,5 Mio. bis 2015 auf CHF 3 Mio. verdoppelt werden. Konkret wird die Haltung von Herdenschutzhunden verstärkt gefördert: Laut einem vom Parlament in Auftrag gegebenen Bericht seien Hunde am effizientesten, um Angriffen durch Grossraubtiere vorzubeugen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) soll fortan deren Zucht, Ausbildung, Haltung und Einsatz kontrollieren. Dank der neuen Agrarpolitik bestehen zudem neu auch finanzielle Anreize für Nutztierhaltende: Die Beiträge an Herdenhaltung auf Sömmerungsweiden in den Alpen werden erhöht, sofern der Herdenschutz eingehalten wird (vgl. oben) [38].
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Forstwirtschaft
Im Dezember forderte der Nationalrat den Bundesrat durch die Überweisung eines Postulats Jans (sp, BS) dazu auf, Möglichkeiten zur besseren Ausschöpfung des nachhaltig und naturnah nutzbaren Schweizer Holzes aufzuzeigen. Laut der nationalen Forststatistik und dem Landesforstinventar werde in der Schweiz seit Jahren weniger Holz genutzt als nachwachse. Dies hänge vornehmlich mit der Aufsplitterung des Privatwaldes in über 244 000 Eigentümerinnen und Eigentümer zusammen, welche oft nur kleine Parzellen besässen und ihr Potenzial daher nicht voll ausschöpften. Eine bessere Ausschöpfung des Holznutzungspotenzials sei erklärtes Ziel der Waldpolitik 2020, ausserdem werde dort eine höhere Leistungsfähigkeit der Waldwirtschaft gefordert: Auch dieses Ziel könne erreicht werden, wenn man die Betriebsstrukturen und eigentumsübergreifende Zusammenarbeit verbessern würde [39].
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) führte eine Vernehmlassung zu diversen Ergänzungen des Waldgesetzes durch. Zweck dieser Hinzufügungen soll ein verbesserter Schutz vor eingeschleppten Schädlingen sein: Biotische Gefahren wie etwa der asiatische Laubholzbockkäfer sollen in Zukunft auch im Nichtschutzwald mit Unterstützung des Bundes bekämpft werden. Des Weiteren will man mit pflegenden Massnahmen auf den Klimawandel reagieren und die Nutzung einheimischen Holzes fördern. Bis zum Ablauf der Vernehmlassungsfrist äusserten sich die Kantone und die betroffenen Branchen grundsätzlich positiv. Das Geschäft wartet somit auf die Behandlung im Parlament [40].
Im Herbst gaben das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und die eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) die Gründung eines nationalen Pflanzenschutzlabors bekannt. Dieses soll Massnahmen erarbeiten gegen die Verbreitung von Organismen wie etwa dem Asiatischen Laubholzbockkäfer, welche in den vergangenen Jahren zunehmend mit dem internationalen Warenverkehr in die Schweiz eingeschleppt wurden und die einheimischen Bäume beschädigten. Die Eröffnung des Labors ist für den Sommer oder Herbst 2014 vorgesehen, der Bau kostet die drei beteiligten Ämter insgesamt CHF 15 Mio. [41].
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Weiterführende Literatur
Bäschlin, Elisabeth et al. (Hg.), Frauen in der Landwirtschaft: Debatten aus Wissenschaft und Praxis, Bern 2013.
Bittner, David et al., Der Bär: Zwischen Wildnis und Kulturlandschaft, Bern 2013.
Bovet, Alain, La démocratie et ses gènes: le génie génétique dans l'espace public suisse (1990-2005), Lausanne 2013.
Braun, Richard et al., Gentechnisch veränderte Nutzpflanzen und ihre Bedeutung für eine nachhaltige Landwirtschaft in der Schweiz, Bern 2013.
Bundesamt für Landwirtschaft a (Hg.), Agrarbericht 2013, Bern 2013.
Bundesamt für Landwirtschaft b (Hg.), Bericht über die Ergebnisse der Anhörung: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017, Bern 2013.
Bundesamt für Veterinärwesen (Hg.), Tiergesundheitsbericht, Bern 2013.
Guex, Olivier et al., Schutzwaldpflege - Sicherheit vor Naturgefahren: Forst Goms, Basel 2013.
Imhoof, Markus / Lieckfeld, Claus-Peter, More than honey: vom Leben und Überleben der Bienen, Freiburg 2013.
Kreuzer, Michael et al. (Hg.), Sind hohe Leistungen "Bio-kompatibel"? Herausforderungen für die Tierernährung, Zürich 2013.
Lauber, Stefan et al., Zukunft der Schweizer Alpwirtschaft: Fakten, Analysen und Denkanstösse aus dem Forschungsprogramm AlpFUTUR, Birmensdorf und Zürich-Reckenholz 2013.
Leitungsgruppe des NFP 59 (Hg.), Grüne Gentechnik in der Schweiz: Chancen nutzen, Risiken vermeiden, Kompetenzen erhalten, Bern 2013.
Schmid, Dierk, Die wirtschaftliche Entwicklung der schweizerischen Landwirtschaft 2012: Hauptbericht Nr. 36 der zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten (Zeitreihe 2003-2012), Tänikon 2013.
Tendall, Danielle, Life Cycle Assessment of Swiss Agriculture Under Climate Change and the Impacts of Water Use on Aquatic Biodiversity, Zürich 2013.
Valance, Marc, Die Schweizer Kuh: Kult und Vermarktung eines nationalen Symbols, Baden 2013.
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[1] Mo. 12.3988: AB NR, 2013, S. 655 ff.; vgl. SPJ 2012, S. 190; vgl. auch AB NR, 2012, S. 1510 ff.
[2] Mo. 12.3990: AB NR, 2013, S. 657; vgl. SPJ 2012, S. 192.
[3] Pa.Iv. 08.457: AB NR, 2013, S. 657; BBl, 2013, S. 2498; Kommissionsbericht WAK-NR vom 25.2.13; vgl. SPJ 2012, S. 191.
[4] Mo. 13.3657: AB SR, 2013, S. 874 f.
[5] Lit. Bundesamt für Landwirtschaft a.
[6] BRG 12.021: AB NR, 2013, S. 102 ff., 357 f., 537 f.; AB SR, 2013, S. 154 ff., 367; vgl. SPJ 2012, S. 192.
[7] QJ, 20.3.13; BZ, 11.4.13; NZZ, 27.4.13; Lib, 30.4.13; BaZ, 25.6.13; BZ, 13.7.13.
[8] Lit. Bundesamt für Landwirtschaft b; NZZ, 9.4. und 22.6.13; TA, 3.7.13; NZZ, 24.10.13.
[9] TA, 16.8.13; NZZ, 21.9.13; Lib, 16.10.13; Presse vom 5.11. und 6.11.13; SGT, 9.11.13; Blick, 21.11.13; LZ, 21.11.13; NZZ, 10.12. und 16.12.13; vgl. SPJ 2012, S. 434; vgl. auch Teil III a (SVP) und b (Landwirtschaft).
[10] Kt.Iv. 12.300 und Mo. 12.3665: AB SR, 2013, S. 357 f.; vgl. SPJ 2012, S. 195 und S. 198.
[11] Mo. 10.3404: AB SR, 2013, S. 170; AB NR, 2013, S. 1678 f.; vgl. auch Pa.Iv. 09.474; BRG 12.021; SPJ 2012, S. 195 f.
[12] Po. 13.3221: AB NR, 2013, S. 1186.
[13] Lit. Bundesamt für Landwirtschaft a; Medienmitteilung Agroscope Reckenholz-Tänikon vom 5.9.13; LZ, 13.11.13.
[14] Kt.Iv. 09.306: AB SR, 2013, S. 355; AB NR, 2013, S. 1399; vgl. SPJ 2012, S. 196.
[15] Mo. 11.3698: AB SR, 2013, S. 169; vgl. SPJ 2012, S. 196.
[16] Mo. 12.3754: AB NR, 2013, S. 1361 f.
[17] Kt.Iv. 10.328, Mo. 10.3472 und Mo. 10.3813: AB SR, 2013, S. 356 f.; AB NR, 2013, S. 1399; vgl. SPJ 2012, S. 198. Zu Artikel 37, siehe oben (Agrarpolitik 2014 bis 2017).
[18] NZZ, 1.2.13; Presse vom 2.2.13; BZ, 30.5.13; NZZ, 23.8.13; vgl. auch Teil III b (Landwirtschaft).
[19] Medienmitteilung BOM vom 26.2.13; TA, 12.7.13; AZ, 13.7.13; LZ, 20.7.13; vgl. SPJ 2012, S. 197 f.
[20] AZ, 6.2. und 7.2.13; NZZ, 30.4.13.
[21] Mo. 13.3367 und Mo. 13.3372: AB NR, 2013, S. 1063 ff.; AB SR, 2013, S. 876 f., 947; vgl. SPJ 2012, S. 197.
[22] AZ, 6.2. und 7.2.13; Presse vom 30.4.13; SGT, 22.5.13; LT und NZZ, 11.6.13; TA, 18.6.13; Presse vom 20.6.13; SoZ, 30.6.13.
[23] Kt.Iv. 12.312: AB NR, 2013, S. 658; vgl. SPJ 2012, S. 198.
[24] BRG 13.007: AB NR, S. 845 f.; AB SR, S. 491 f.; AZ, 3.5.13; LZ, 5.6. und 7.6.13; AZ, 13.6.13.
[25] Medienmitteilung BFS vom 6.8.13; LZ, 11.4.13; AZ, 7.8.13.
[26] Mo. 12.3028: AB SR, 2013, S. 723 ff.; Presse vom 31.1.13; WOZ, 7.2.13; BaZ, 14.5.13; BaZ und NZZ, 13.9.13.
[27] Mo. 12.4026: AB NR, 2013, S. 508; AB SR, 2013, S. 768; vgl. SPJ 2009, S. 68; SPJ 2011, S. 153 und S. 215.
[28] Pa.Iv. 10.426: AB NR, 2013, S. 57 f.; Medienmitteilung WAK-SR vom 27.8.13; vgl. SPJ 2010, S. 138.
[29] Mo. 10.3238: AB NR, 2010, S. 1130; AB SR, 2013, S. 300; zum revidierten Alkoholgesetz vgl. Teil I, 7b.
[30] Kt.Iv. 12.313: AB NR, 2013, S. 658; vgl. SPJ 2012, S. 201; zur Motion de Buman vgl. SPJ 2012, S. 259 und Teil I, 6d (Allgemeine Umweltpolitik).
[31] Mo. 12.3642: AB NR, 2013, S. 187; AB SR, 2013, S. 443 f.; vgl. SPJ 2012, S. 201.
[32] Po. 13.3837: AB SR, 2013, S. 948.
[33] BRG 11.034: AB NR, 2013, S. 386 ff., 1792 ff.; AB SR, 2013, S. 756 ff.; NZZ, 17.1., 6.2., 11.2., 12.2., 14.2. und 15.2.13; LZ und TA, 19.2.13; NZZ und TA, 20.2.13; LZ, 21.2. und 22.2.13; BaZ, 22.2.13; NZZ, 25.2.13; BaZ, 21.3.13; vgl. SPJ 2011, S. 214.
[34] TG, 16.11.13; SoBli, 17.11.13; SGT, 28.11.13; Blick, 29.11.13.
[35] Po. 12.4196: AB NR, 2013, S. 513.
[36] BBl, 2014, S. 427; AZ, 5.4.13; Blick, 13.12.13; vgl. SPJ 2012, S. 203.
[37] SGT, 28.1.13; SGT und AZ, 21.2.13; SoZ, 24.2. und 30.6.13.
[38] Presse vom 7.11.13.
[39] Po. 13.3924: AB NR, 2013, S. 2210; zur Waldpolitik 2020 vgl. SPJ 2011, S. 217.
[40] Medienmitteilung BAFU vom 17.4.13; NZZ, 18.4. und 15.8.13.
[41] Medienmitteilung BLW und BAFU vom 11.9.13.
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